# taz.de -- Karlsruhe rettet Tierhomöopathie: Wuffi und Miez dürfen Globuli
       
       > Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Hunde und Pferde können von
       > ihren Tierheilpraktiker:innen ab sofort wieder homöopathisch
       > behandelt werden.
       
 (IMG) Bild: Glück gehabt: Der Hoppelhase darf jetzt auch mit Kügelchen behandelt werden
       
       Karlsruhe taz | Tierheilpraktiker:innen dürfen wieder Hunde, Katzen,
       Hamster und Pferde mit homöopathischen Medikamenten behandeln. Das
       entschied jetzt das Bundesverfassungsricht und erklärte den seit
       Jahresbeginn geltenden „[1][Tierarztvorbehalt]“ für verfassungswidrig.
       
       Die Homöopathie ist eine Alternativmedizin, bei der Patienten giftige
       Substanzen in hochverdünnter Form (mindestens im Verhältnis 1:10.000)
       gegeben werden. Dies soll die Selbstheilungskräfte anregen. Meist werden
       homöopathische Medikamente in Form von kleinen Zuckerkügelchen, so
       genannten Globuli, verabreicht. Ob und wie Homöopathie wirkt, ist
       umstritten. Möglicherweise beruhen positive Effekte nur auf dem
       Placebo-Effekt und ausführlichen Arztgesprächen.
       
       Nach Auffassung von Homöopath:innen können auch kranke Tiere auf diese
       Weise behandelt werden, etwa bei Schnupfen, Durchfall oder
       Zahnfleischentzündung. Den Tieren werden dabei in der Regel die für
       Menschen gedachten Globuli gegeben. Bundesweit gibt es einige Dutzend
       hierauf spezialisierte Tierheilpraktiker:innen, die sich in zwei Verbänden
       organisiert haben. Der Beruf wird fast nur von Frauen ausgeübt.
       
       Seit Januar ist die Anwendung von Humanmedikamenten bei Tieren allerdings
       nur noch mit tierärztlichem Rezept möglich. Dieser Tierarzt-Vorbehalt gilt
       auch für homöopathische Arzneimittel. Geregelt ist dies im neuen
       Tierarzneimittelgesetz. Politisch verantwortlich waren dafür der damalige
       Gesundheitsminister Jens Spahn und seine Agrar-Kollegin Julia Klöckner
       (beide CDU).
       
       ## Existenzbedrohend!?
       
       Stellvertretend für die Branche erhoben vier Tierheilpraktikerinnen
       Verfassungsbeschwerde gegen diesen Tierarztvorbehalt. Sie sahen sich in
       ihrer beruflichen Existenz bedroht, da sie einen Großteil ihrer Einnahmen
       mit homöopathischen Tierbehandlungen erzielen.
       
       Es ging in Karlsruhe nun nicht um die Frage, ob und wie Homöopathie bei
       Tieren wirkt, sondern nur darum, ob die Zuckerkügelchen für Tiere
       gefährlich sind. Die Richter:innen führten dazu eine schriftliche
       Anhörung von 15 Verbänden durch – inklusive der Arzneimittelindustrie. Und
       niemand sah die Gabe von Humanglobuli an Tiere als Gefahr – außer den
       konkurrierenden Tierärzten.
       
       Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts erklärte deshalb den
       Tierarztvorbehalt für unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig. Er
       verletze die Berufsfreiheit der Tierheilpraktiker:innen. Diese können nun
       sofort wieder ihre gewohnte Tätigkeit aufnehmen. Allerdings dürfen sie nur
       Tiere homöopathisch behandeln, die nicht von Menschen gegessen werden, also
       etwa Hunde und Katzen – nicht aber Rinder, Schweine und Hühner.
       
       Außerdem regte das Bundesverfassungsgericht an, von
       Tierheilpraktiker:innen künftig ein gewisses Maß an medizinischer
       Sachkunde zu verlangen – damit sie zumindest erkennen, wann ein Tierarzt
       eingeschaltet werden sollte.
       
       Die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde hatte der Bayreuther Rechtsprofessor
       [2][Heinrich Amadeus Wolff] geschrieben. Zufälligerweise wurde Wolff im
       Juni vom Bundestag selbst zum Verfassungsrichter gewählt. Er ist inzwischen
       Mitglied des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, also des Senats,
       der über seine Klage entschied. Wolff nahm aber nicht an den Beratungen
       teil, die bei seiner Wahl schon begonnen hatten. Die sieben anderen
       Richter:innen hielten sich auch nicht für befangen, als sie der
       Verfassungsbeschwerde ihres neuen Kollegen stattgaben. Im Karlsruher
       Beschluss wurde nicht einmal erwähnt, dass die Kläger von einem Mitglied
       des entscheidenden Senats vertreten wurden. (Az.: 1 BvR 2380/21 u. a.)
       
       16 Nov 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-092.html
 (DIR) [2] https://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Amadeus_Wolff
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Homöopathie
 (DIR) Tiere
 (DIR) Bundesverfassungsgericht
 (DIR) Der Hausbesuch
 (DIR) Dokumentation
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Der Hausbesuch: Die Hüterin der kleinen Bären
       
       Waschbären haben es Mathilde Laininger angetan. Sie helfen der Tierärztin
       beim Ausmisten und lehren sie Geduld.
       
 (DIR) Filmemacher über Homöopathie: „Eine Pseudowissenschaft“
       
       In seiner Doku „Homöopathie unwiderlegt?“ stellt Filmemacher Erik Lemke nur
       Fragen. Das Ergebnis ist für die Homöopathie-Anhänger*innen verheerend.
       
 (DIR) Homöopathie im Tierstall: Nichts drin und es hilft doch
       
       Zunehmend rufen Tierbesitzer zur Behandlung ihrer kranken Lieblinge nach
       einem homöopathisch ausgebildeten Veterinärmediziner.