# taz.de -- Streit über Volksentscheid-Termin: Showdown am Dienstag
       
       > Senat will nächste Woche entscheiden, ob die Abstimmung mit der Wahl am
       > 12. Februar stattfindet. Für Regierungschefin hat reibungslose Wahl
       > Vorrang.
       
 (IMG) Bild: Am Dienstag forderten rund 100 Menschen vor dem Roten Roten Rathaus, am 12. Februar abzustimmen
       
       Berlin taz | Ein Woche noch, dann soll klar sein, ob der
       Klima-Volksentscheid am Tag der Wiederholungswahl, dem 12. Februar, oder an
       einem anderen Termin stattfindet. „Der Senat wird nächsten Dienstag über
       das weitere Vorgehen beschließen“, sagte Regierungschefin Franziska Giffey
       (SPD) gegenüber Journalisten nach der Senatssitzung am Dienstag. Grundlage
       dieser Entscheidung soll eine Zeitschiene sein, die alle Termine, Fristen
       und Vorgaben für Wahl und Volksentscheid abbildet. Solch eine Darstellung
       soll die zuständige Innensenatorin Iris Spranger (SPD) bis dahin vorlegen.
       
       Die Initiatoren des Volksbegehrens [1][„Berlin klimaneutral 2030“] hatten
       Anfang vergangener Woche nach viermonatigem Sammeln nach eigenen Angaben
       261.000 Unterstützungsunterschriften eingereicht. Nach Zahlen der
       Landeswahlleitung sind es nur 254.000, Giffey sprach am Dienstag in der
       Pressekonferenz von 240.000 Unterschriften. Sind rund 170.000 davon gültig,
       stammen also ausschließlich von Berliner Wahlberechtigten, so kommt es zum
       Volksentscheid.
       
       Dessen Termin ist strittig, weil weder die Landesverfassung noch [2][das
       Abstimmungsgesetz] den Senat – der den Termin festsetzt – darauf
       verpflichtet, den Volksentscheid zusammen mit der Wiederholungswahl zum
       Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksparlamenten am 12. Februar abzuhalten.
       Innensenatorin Spranger befürchtet, durch eine parallele Abstimmung auch
       die Wiederholungswahl zu gefährden.
       
       Ihre Koalitionspartner von den Grünen hingegen drängen auf einen Termin.
       „Selbstverständlich muss der Volksentscheid am 12. Februar stattfinden“,
       forderte Samstag beim Grünen-Landesparteitag ihre Spitzenkandidatin,
       Verkehrssenatorin Bettina Jarasch. Bei den Grünen ist zu hören, die SPD
       fürchte Nachteile durch einen parallelen Termin.
       
       Die Gesetze sagen lediglich, dass der Volksentscheid binnen vier Monaten
       nach Ergebnisbekanntgabe – Anfang nächster Woche – stattzufinden hat.
       Zwingend mit der Wahl müsste er nur stattfinden, wenn die Wahl frühestens
       vier Monate und längstens acht Monate später anstünde. Dass überhaupt neu
       gewählt wird, hat jüngst das [3][Landesverfassungsgericht] entschieden und
       mit „schweren systemischen Mängeln“ bei der Wahl vom 26. September 2021
       begründet.
       
       ## Stellungnahme am 6. Dezember
       
       In der Senatssitzung habe man „intensiv“ über das Vorgehen geredet, sagte
       Giffey. Unabhängig von der Terminentscheidung will der Senat nach ihren
       Worten am 6. Dezember seine Stellungnahme zum Volksbegehren formulieren.
       Die ist Teil der Informationen, die allen Wahlberechtigten mehrere Wochen
       vor einem Volksentscheid vorliegen müssen. Diese Festlegung passiert
       auswärts: Am 6. Dezember tagt der Senat, lange geplant, anlässlich von 30
       Jahren Städtepartnerschaft in Brüssel.
       
       Giffey mochte anders als Jarasch und Spranger ihre aktuelle eigene Position
       im Terminstreit nicht eindeutig offenbaren. Ihre Wortwahl am Dienstag legte
       jedoch zumindest nahe, dass sie getrennte Termine für Wahl und
       Volksentscheid bevorzugen könnte: „Die oberste Priorität ist, dass wir eine
       reibungslose Wiederholungswahl organisieren und alles dafür tun, dass man
       auch dem Volksbegehren in gebotener Weise gerecht wird.“
       
       22 Nov 2022
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [2] https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-VAbstGBEV5P17
 (DIR) [3] https://www.berlin.de/gerichte/sonstige-gerichte/verfassungsgerichtshof/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1265423.php
       
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 (DIR) Stefan Alberti
       
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