# taz.de -- Rechtsterroristin Beate Zschäpe: Mit Beschwerde gescheitert
       
       > Die Rechtsterroristin Beate Zschäpe ist gescheitert. Sie hatte
       > Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung wegen Mordes eingelegt.
       
 (IMG) Bild: Die Angeklagte Beate Zschäpe steht neben ihrem Anwalt Mathias Grasel 2018 im Gerichtssaal in München
       
       Karlsruhe afp/dpa | Die Rechtsterroristin [1][Beate Zschäpe] ist mit einer
       Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung wegen Mordes im so
       [2][genannten NSU-Verfahren] gescheitert. Es sei weder dargelegt worden
       noch aus sich heraus ersichtlich, dass die 47-Jährige in ihren
       Justizgrundrechten verletzt worden sei, teilte das Bundesverfassungsgericht
       am Montag mit. Zschäpe hatte insbesondere beanstandet, dass der
       Bundesgerichtshof (BGH) ihre Revision ohne vorherige Verhandlung per
       schriftlichem Beschluss verworfen hatte. (Az. 2 BvR 2222/21)
       
       Der BGH hatte im August 2021 Zschäpes Verurteilung als Mittäterin an der
       rassistisch motivierten Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“
       bestätigt. Damit wurde die Strafe rechtskräftig, die das Oberlandesgericht
       (OLG) München 2018 nach mehr als fünf Jahren und über 400 Verhandlungstagen
       gegen die einzige Überlebende des NSU-Trios verhängt hatte: [3][lebenslange
       Haft bei besonderer Schwere der Schuld]. Damit ist eine vorzeitige
       Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so
       gut wie ausgeschlossen.
       
       Zschäpe hatte mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt fast 14
       Jahre im Untergrund gelebt. In dieser Zeit verbreiteten die
       Rechtsterroristen des NSU unerkannt Angst und Schrecken: Zwischen September
       2000 und April 2007 ermordeten die beiden Männer acht türkischstämmige und
       einen griechischstämmigen Kleinunternehmer sowie eine Polizistin. Wer
       hinter der bundesweiten Serie von Morden, Anschlägen und Raubüberfällen
       stand, wurde erst bekannt, als sich Mundlos und Böhnhardt 2011 das Leben
       nahmen, um ihrer Festnahme zu entgehen. Zschäpe zündete wie vereinbart die
       gemeinsame Wohnung an, verschickte ein Bekennervideo und stellte sich.
       
       Die größte Frage war immer, ob das Münchner Gericht Zschäpe zu Recht für
       all diese Taten als vielfache Mörderin mitverantwortlich gemacht hat. Denn
       es gibt keinen Beweis, dass sie selbst an einem der Tatorte war. Die
       obersten Strafrichterinnen und –richter des BGH hatten nach monatelanger
       Prüfung keine Bedenken. Zschäpe habe alle Taten mitgeplant, die Abwesenheit
       ihrer Komplizen gedeckt und für die Veröffentlichung des wichtigen
       Bekennervideos bereitgestanden, entschieden sie. „Sie übte daher eine
       wesentliche Funktion aus, von der das Gelingen des Gesamtvorhabens abhing.“
       
       24 Oct 2022
       
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