# taz.de -- Finanzierung gesetzlicher Krankenkassen: „Gerechtigkeitslücke“ im System
       
       > Der Finanzierungsschlüssel setzt falsche Anreize für die Krankenkassen,
       > zeigt eine Studie. Vulnerable Personen sind als Versicherte unattraktiv.
       
 (IMG) Bild: Beinmanschette und Krücken: Kassenleistung
       
       Berlin taz | Die gesetzlichen Krankenkassen erhalten zu wenig Geld für
       besonders vulnerable Versichertengruppen, zeigt eine neue [1][Studie der
       Uni Duisburg-Essen]. Weil die Zuweisungen die Kosten etwa für
       Pflegebedürftige oder [2][Hartz-IV-Beziehende] nicht decken, haben die
       Kassen Anreiz, jüngere und gesunde Versicherte vorzuziehen. Jens Martin
       Hoyer, Vizevorstand der AOK, der die Studie in Auftrag gegeben hat, sprach
       von einer „Gerechtigkeitslücke“.
       
       Das Problem: Die Kassen erhalten das Geld, mit dem sie die Behandlung ihrer
       Versicherten bezahlen, aus dem Gesundheitsfonds, in den alle Versicherten
       einzahlen und auch der Staat noch Steuergeld gibt. Wie viel die Kassen dann
       aus dem Fond für ihre Versicherten bekommen, wird durch den
       Risikostrukturausgleich (RSA) bestimmt.
       
       Indem hierbei Alter, Geschlecht, Wohnort und Krankheitslast der
       Versicherten berücksichtigt werden, soll sichergestellt werden, dass es für
       die Kassen finanziell keinen Unterschied macht, wen sie versichern. Für
       alte Menschen, die oft krank werden, bekommen die Kassen so etwa mehr Geld
       als für junge, die seltener krank sind und deshalb auch weniger Kosten
       verursachen. Es geht also nicht darum, wie viel Geld im Gesundheitsfond
       insgesamt ist und ob das Geld ausreicht, sondern darum, nach welchem
       Schlüssel das verteilt wird, was da ist.
       
       Die neue Studie identifiziert nun als Problem, dass im RSA nicht
       berücksichtigt wird, ob Versicherte pflegebedürftig sind, Hartz IV
       erhalten, Erwerbsminderungsrente beziehen oder als Härtefälle gelten. Auch
       diese Versicherten werden im Schnitt öfter krank, die dadurch höheren
       Kosten werden den Kassen aber eben nicht ausgeglichen.
       
       ## Das System steht finanziell unter Druck
       
       Bei den Pflegebedürftigen werden den Kassen so nur 86,2 Prozent der im
       Schnitt entstehenden Kosten ausgeglichen, durchschnittlich 1.685 Euro zu
       wenig. Bei Erwerbsminderungsrentner*innen sind es 829 Euro und bei
       Hartz-IV-Beziehenden 123 Euro. „Das setzt Fehlanreize für die Versorgung“,
       so Studienautor Jürgen Wasem.
       
       Die gesundheitspolitische Sprecherin der Linkenfraktion im Bundestag,
       Kathrin Vogler, sagte der taz: „Wenn es stimmt, dass die aktuellen
       Regelungen noch immer Kassen bevorteilen, die überwiegend jüngere,
       finanziell besser gestellte Menschen versichern, dann sollte die
       Bundesregierung dringend handeln.“
       
       Die Ampel müsse dem Wissenschaftlichen Beirat zur Weiterentwicklung des RSA
       die nötigen Kompetenzen geben, um eine Lösung für das Problem zu finden.
       Ziel müsse es sein, „dass gesetzliche Krankenkassen, die sich um besonders
       gesundheitlich benachteiligte Menschen kümmern, davon zumindest keine
       Nachteile haben“.
       
       Die in der neuen Studie identifizierten Probleme sind unabhängig von
       jüngsten Debatten um höhere Beitragssätze. Das System der gesetzlichen
       Krankenkassen steht finanziell unter Druck. Für 2023 wird [3][ein Minus von
       17 Milliarden Euro erwartet]. Um das Loch zu stopfen, hat die
       Bundesregierung eine Beitragserhöhung und eine Extraabgabe für die
       Pharmaindustrie beschlossen. Das Gesetz wurde am 20. Oktober im Bundestag
       verabschiedet.
       
       26 Oct 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://aok-bv.de/presse/pressemitteilungen/2022/index_25988.html
 (DIR) [2] /Abschied-von-Hartz-IV/!5878162
 (DIR) [3] /Gesetzliche-Krankenkassen-in-Geldnot/!5867571
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Frederik Eikmanns
       
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