# taz.de -- Milliardenstrafe bleibt: Google scheitert vor EU-Gericht
       
       > Nach Bloatware-Skandal: Nur ganz leicht haben Richter:innen das
       > Bußgeld gesenkt, das die EU-Kommission an Google verhängt hatte.
       
 (IMG) Bild: Google muss zahlen
       
       Luxemburg rtr | Die Klage des US-Internetriesen [1][Google] gegen eine
       Milliarden-Strafe der EU-Kommission ist weitgehend gescheitert. Das Gericht
       der Europäischen Union in Luxemburg bestätigte am Mittwoch eine
       Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2018, Google wegen illegalen
       Praktiken beim Handy-Betriebssystem Android eine [2][Rekordstrafe von mehr
       als vier Milliarden Euro aufzubrummen].
       
       Das Gericht kürzte das damals beschlossene Rekord-Bußgeld aber von 4,3
       Milliarden Euro auf rund 4,1 Milliarden Euro, wie das Gericht mitteilte.
       Beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) kann gegen das Urteil vom Mittwoch
       Einspruch eingelegt werden.
       
       Google habe etwa Smartphone-Herstellern und Mobilfunknetzbetreibern
       unzulässige Vorschriften für die Verwendung von Android gemacht: Der
       Digitalkonzern hatte verlangt, bestimmte Google-Apps vorzuinstallieren,
       obwohl sie für den Betrieb des Geräts nicht nötig wären, hatte die
       EU-Kommission 2018 festgestellt.
       
       „Auf diese Weise hat Google Android dazu verwendet, die marktbeherrschende
       Stellung seiner Suchmaschine zu festigen“, begründete
       EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager die Entscheidung damals.
       Google hatte umgehend angekündigt, die Strafe anfechten zu wollen.
       
       ## Nicht die erste Strafe für Google
       
       Google liegt bei einer Reihe von Themen mit den EU-Wettbewerbshütern im
       Clinch. Erst 2021 hatte ein Luxemburger EU-Gericht eine
       [3][Milliardenstrafe der Brüsseler Wettbewerbshüter gegen den
       US-Technologiekonzern bestätigt]. Diese waren in diesem Fall zu dem Schluss
       gekommen, dass das Unternehmen seinem eigenen Preisvergleichsdienst „Google
       Shopping“ einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft habe.
       
       Auch das Bundeskartellamt hat den US-Konzern neben anderen Internet-Riesen
       im Visier. Der Wettbewerb im Zukunftsfeld Digitalwirtschaft müsse in
       Zusammenarbeit mit der EU-Kommission geschützt werden, hatte
       Kartellamtschef Andreas Mundt immer wieder betont. Auch Vestager will den
       Wettbewerb in der Digitalwirtschaft schützen.
       
       14 Sep 2022
       
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