# taz.de -- Infektionsschutzgesetz beschlossen: Bundestag billigt neue Coronaregeln
       
       > Die Abgeordneten stimmten Karl Lauterbachs Entwurf für ein neues
       > Infektionsschutzgesetz zu. Es erlaubt, wieder strengere Coronaregeln zu
       > verhängen.
       
 (IMG) Bild: Im Gesundheitswesen gilt ab Oktober eine FFP2-Maskenpflicht, ebenso im Fernverkehr in Bahnen und Bussen
       
       Berlin epd/afp | Der Bundestag hat das neue Infektionsschutzgesetz
       beschlossen. Das Parlament billigte die Neuregelung, um die die Parteien
       der Ampel-Koalition lange gerungen hatten, am Donnerstag mit deutlicher
       Mehrheit. In namentlicher Abstimmung votierten 386 von 702 Abgeordneten für
       den Entwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), dagegen
       stimmten 313 Parlamentarier. Es gab drei Enthaltungen. Das Gesetz schreibt
       fest, welche Regeln beschlossen werden können, um [1][die Coronapandemie]
       einzudämmen.
       
       Lauterbach sagte in der abschließenden Debatte über den Gesetzentwurf: „Wir
       sind sehr gut vorbereitet, und wir werden die Lage im Griff haben.“ Mit
       besseren Impfstoffen und Medikamenten, deutlich mehr [2][Daten über die
       Infektionslage] und dem geänderten Infektionsschutzgesetz werde man auf
       jede mögliche Entwicklung in der Pandemie reagieren können, versicherte er.
       
       Vorgesehen sind einige wenige bundesweite Basisschutzmaßnahmen. Über alle
       weiteren Schritte entscheiden die Bundesländer je nach Infektionsgeschehen.
       Im Gesundheitswesen gilt ab Oktober eine FFP2-Maskenpflicht, ebenso im
       Fernverkehr in Bahnen und Bussen. Fluggäste [3][müssen dagegen keine Masken
       mehr tragen.] Die Union kritisierte diese Änderung, die die Koalition erst
       im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens eingebracht hatte, als fragwürdig und
       unverständlich.
       
       Die Bundesländer können von Oktober an Maskenpflichten in öffentlich
       zugänglichen Innenräumen wie Gaststätten, Behörden, Sporthallen oder
       Theatern vorschreiben – müssen es aber nicht. Wenn eine Überlastung des
       Gesundheitswesens oder der kritischen Infrastruktur droht, können die
       Länder verschärfte Masken- und Testpflichten sowie Abstandsgebote und
       Beschränkungen für Veranstaltungen vorschreiben.
       
       Schulen und Kindertagesstätten sollen offengehalten werden. Nur wenn der
       Präsenzunterricht andernfalls eingestellt werden müsste, soll für Kinder ab
       der fünften Klasse mit Masken unterrichtet werden.
       
       Wenn der Bundesrat Ende kommender Woche den gesetzlichen Änderungen
       ebenfalls zustimmt, treten die Regeln am 1. Oktober in Kraft und gelten bis
       zum 7. April des kommenden Jahres.
       
       8 Sep 2022
       
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