# taz.de -- Klage von vier Familien: Karlsruhe billigt Masern-Impfpflicht
       
       > Seit März 2020 müssen Kinder gegen Masern geimpft sein, um Kitas besuchen
       > zu können. Eine Beschwerde dagegen lehnte das Bundesverfassungsgericht
       > jetzt endgültig ab.
       
 (IMG) Bild: Bleibt Pflicht für Kita-Kinder: die Impfung gegen Masern
       
       Karlsruhe afp/rtr | Das Bundesverfassungsgericht hat die seit März 2020
       geltende [1][Masernimpfpflicht in Kitas und Schulen] endgültig gebilligt.
       Wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe bekanntgab, lehnte es die
       dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerden von Eltern ungeimpfter
       Kitakinder als unbegründet ab.
       
       In ihrer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung stellten [2][die
       Karlsruher Richter*innen] fest, dass die Impfpflicht zwar einen Eingriff
       in das Elternrecht und das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit
       darstelle. Doch dienten die Vorschriften dem Schutz vulnerabler Gruppen,
       die sich nicht selbst gegen Masern impfen lassen könnten. „Angesichts der
       sehr hohen Ansteckungsgefahr bei Masern und den verbundenen Risiken eines
       schweren Verlaufs besteht eine beträchtliche Gefährdung Dritter“, heißt es
       in der Begründung des Bundesverfassungsgerichts. Deshalb sei der Eingriff
       in die Grundrechte der Eltern und der Kinder verhältnismäßig.
       
       Bereits vor zwei Jahren waren Eltern [3][mit einem Eilantrag vor dem
       Bundesverfassungsgericht gescheitert], mit dem sie das Inkrafttreten der
       Impfpflicht bis zur endgültigen Entscheidung über ihre
       Verfassungsbeschwerde verhindern wollten. Damit trat die Impfpflicht im
       März 2020 in Kraft. Nun wurden die Verfassungsbeschwerden auch im
       Hauptsacheverfahren endgültig zurückgewiesen.
       
       Die Masern-Impfpflicht für Kinder, die in Kitas oder Pflegestellen betreut
       werden, wurde noch von der Großen Koalition eingeführt. Danach müssen
       Eltern vor Eintritt ihrer Kinder in eine Betreuungseinrichtung einen
       entsprechenden Impfnachweis oder eine Bestätigung über die überstandene
       Krankheit vorlegen. Nur bei medizinischer Unverträglichkeit kann die
       Impfpflicht entfallen. Der derzeit zur Verfügung stehende Impfstoff besteht
       aus einer Kombination gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken. Die
       Verfassungsrichter*innen stellten in ihrem Beschluss klar, dass keine
       weiteren Komponenten hinzukommen dürfen.
       
       18 Aug 2022
       
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