# taz.de -- Drittstaatsangehörige in Deutschland: Kein Zuhausegefühl
       
       > Aus der Ukraine geflüchtete Drittstaatsangehörige erleben in Deutschland
       > eine Ungleichbehandlung. In Berlin-Kreuzberg sprachen sie darüber.
       
 (IMG) Bild: Ukrainer im März am Berliner Hauptbahnhof
       
       Berlin taz | „Seit meinem [1][ersten Tag in Deutschland] wusste ich, dass
       es ein Kampf werden würde“, sagt Christiana Adeniyi. Sie sitzt auf einem
       Podium im „Raum für solidarisches Miteinander“ im betterplace Umspannwerk
       (bUm) in Berlin-Kreuzberg. Adeniyi ist eine der Redner*innen des
       zivilgesellschaftlichen Bündnisses [2][CUSBU], das sich gegen die
       [3][Ungleichbehandlung schwarzer Geflüchteter] aus der Ukraine einsetzt.
       Auf der Veranstaltung am vergangenen Freitag haben sie über deren aktuelle
       Lage informiert.
       
       Adeniyi berichtet, dass sie gleich nach Ankunft in Deutschland das erste
       Erlebnis einer Ungleichbehandlung hatte. Als sie sich in einem Amt
       registrieren lassen wollte, sagte man zu ihr: „Das ist hier nur für
       Ukrainer*innen“. Zu diesem Zeitpunkt hatte Adeniyi noch kein Dokument
       vorgelegt. Das einzig Offensichtliche: Sie ist schwarz. Daraufhin habe die
       Studentin gefragt: „Woher wissen Sie, dass ich keine Ukrainerin bin?“
       
       „Der Krieg in der Ukraine hat einen Scheinwerfer auf die rassistische und
       imperialistische Flüchtlingspolitik Deutschlands und der EU geworfen“,
       stellt auch Alexander Gorski fest. Er ist Anwalt für Migrationsrecht und
       bringt in dieser Funktion die rechtliche Perspektive in die Veranstaltung
       ein. Laut einer Meldung der Deutschen Pressagentur vom Juli sind etwa
       25.000 Drittstaatsangehörige und 890.000 Ukrainer*innen in Deutschland
       registriert.
       
       ## Herkunftsland ist kein Zuhause
       
       Menschen, die die ukrainische Staatsbürgerschaft besitzen oder dauerhaft in
       der Ukraine lebten, haben nach [4][der EU- Massenzustromrichtlinie] ein
       Recht auf vorübergehenden Schutz. Für Drittstaatsangehörige aus sicheren
       Herkunftsländern endet die visumsfreie Übergangsregelung, gemäß derer alle
       Flüchtlinge erst einmal Schutz außerhalb der Ukraine fanden, am 31. August
       2022.
       
       Das zivilgesellschaftliche Bündnis [5][CUSBU nimmt sich Schwarzer Menschen
       und People of Color an]. Zumeist sind das Menschen, die sich in der Ukraine
       für ein Studium oder Arbeit aufhielten und eben nicht dauerhaft in der
       Ukraine lebten. Für sie ist ihr Herkunftsland allerdings nicht viel mehr
       als das, was in ihrem Pass steht. Es gebe für sie dort kein
       „Zuhausegefühl“, berichten sie in Kreuzberg. Oft seien sie vor
       Chancenlosigkeit und Terror geflohen. In der Ukraine fanden sie eine
       Perspektive.
       
       „Wenn ich zurückkönnte, dann würde ich zurückgehen“, sagt auch Collins
       Xavier, ein Student aus der Ukraine. Aus seinen Äußerungen ist die Wut über
       die Behandlung, die er in Deutschland erfahren hat, herauszuhören. Die
       Erklärung der Behörden, dass Menschen wie er, aus sogenannten „sicheren
       Herkunftsländern“ stammen und daher mit Ablauf der visumfreien Zeit
       zurückkehren müssen, ist für die Betroffenen mitunter eine Katastrophe. „Es
       ist keine Fiktion, keine Horrorstory“, macht Collins Xavier deutlich. „Es
       ist unser Leben“. Er fühle sich wie ein Mensch zweiter Klasse und will
       gegen die Ungleichbehandlung kämpfen. „Dass ich nicht weiß, was passieren
       wird und wohin ich gehen soll, macht mir Angst“, sagt Xavier.
       
       ## Bürokratie- und Informationsdschungel
       
       Die Zeit seit Beginn der Flucht vor dem Krieg in der Ukraine war für
       Schwarze Menschen und People of Color gespickt mit rassistischen
       Erfahrungen und bürokratischen Hürden. Teilweise wurden sie aus Zügen
       gedrängt, um weißen Menschen den Vortritt zu gewähren. Aufgrund ihrer
       Hautfarbe seien sie vorverurteilt worden und die Verwaltung habe
       intransparent und mit ständig neuen Regelungen für permanente Unklarheit
       gesorgt. „In Deutschland sind unsere Füße zusammengebunden, wir haben nicht
       die gleichen Rechte“, sagt Captain, ebenfalls eine Geflüchtete mit Wurzeln
       in einem Drittstaat, die nicht mit vollem Namen genannt werden will.
       Energisch vertritt sie an diesem Freitag in Kreuzberg die Interessen der
       ehemals Berufstätigen und macht auf deren Not aufmerksam. Egal wie
       qualifiziert sie seien, sie bekämen keine Chance in Deutschland.
       
       Anwesend ist auch Edwin Greve vom Migrationsrat in Berlin. Er begleitet
       ukrainische Flüchtlinge seit Beginn des Angriffskrieges. Auf der
       Veranstaltung beschreibt er den Bürokratie- und Informationsdschungel, den
       sie durchlaufen müssen. Es sei schwer gewesen, „selbst die grundlegendsten
       Informationen zu bekommen“. Immer wieder seien Dokumente doppelt gefordert
       worden oder keiner habe gewusst, wer eigentlich zuständig sei. Greve
       fordert den Berliner Senat auf, Drittstaatsangehörigen Perspektiven zu
       bieten. Laut Anwalt Alexander Gorski trägt auch die ukrainische Botschaft
       eine Teilverantwortung. Von der Botschaft werde systematisch verhindert,
       dass Staatsbürgerschaften anerkannt werden. Meist liege das an fehlenden
       Dokumenten. „Allerdings kann man schlecht in den Krieg zurückkehren, um die
       Papiere aus der Wohnung zu holen“, gibt auch Captain zu bedenken.
       
       Die Initiative Cusbu hat eine Petition gestartet, die ein Bleiberecht nach
       Paragraf 24 für alle ukrainischen Flüchtlinge fordert. Der Paragraf 24 des
       Aufenthaltsgesetzes regelt die „Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden
       Schutz“. Nur [6][wer darunter fällt], darf in Deutschland bleiben,
       Leistungen beziehen und arbeiten.
       
       Iman Abdikarim von der Initiative macht klar: „So kann es nicht
       weitergehen, dieses Zweiklassensystem muss endlich durchbrochen werden.“
       
       15 Aug 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /BiPoC-Gefluechtete-in-Berlin/!5863496
 (DIR) [2] https://www.cusbu.de/home
 (DIR) [3] /Namibische-Gefluechtete-aus-der-Ukraine/!5866680
 (DIR) [4] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A32022D0382&from=EN
 (DIR) [5] /BiPoC-Gefluechtete-in-Berlin/!5863496
 (DIR) [6] https://dejure.org/gesetze/AufenthG/24.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sean-Elias Ansa
       
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