# taz.de -- Klage gegen AKW-Abrissgenehmigung: Atompolitik kommt ohne Prozess weg
       
       > Im Streit um den Abriss des AKW Unterweser einigen sich Kläger, Politik
       > und der Atomkonzern auf einen Kompromiss – weil eine Klage unbearbeitet
       > ist.
       
 (IMG) Bild: Die Anti-AKW-Kämpfer*innen von der Bürgerinitiative „Arbeitskreis Wesermarsch“
       
       Rodenkirchen taz | Die Atomkraftgegner*innen in der Wesermarsch ziehen
       ihre seit 2018 laufende Klage gegen die Abrissgenehmigung des
       abgeschalteten Atommeilers Esenshamm an der Unterweser zurück.
       
       Der Grund: Sie haben sich mit dem Betreiberkonzern PreussenElektra und dem
       niedersächsischen Umweltministerium auf einen Kompromiss geeinigt. Und zwar
       deshalb, weil auch nach vier Jahren nicht absehbar war, wann das
       Oberverwaltungsgericht in Lüneburg überhaupt einmal über ihre Klage
       verhandeln würde. Also hat nun mit Hilfe einer Güterichterin ein
       Mediationsverfahren stattgefunden. Dem Ergebnis dieser Verhandlungen
       stimmen der Kläger Paul Bremer und die Bürgerinitiative (BI)
       [1][„Arbeitskreis Wesermarsch“], die ihn unterstützt, nun zu – damit aber
       wird die Klage hinfällig.
       
       Der Atommeiler an der Unterweser wurde 1978 in Betrieb genommen und nach
       der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011 abgeschaltet. Bis dahin hielt er
       einen „Weltrekord“, wie [2][PreussenElektra] stolz verkündet: 305
       Milliarden Kilowattstunden Strom wurden hier produziert. So viel hatte bis
       dahin kein anderer Atommeiler auf der Welt jemals erzeugt. Die Kosten für
       den Rückbau belaufen sich auf schätzungsweise 1,2 Milliarden Euro. Der
       Abriss des Kraftwerks soll erst 2032 beginnen, obwohl die Genehmigung zum
       schrittweisen Abbau schon 2018 erteilt wurde.
       
       Und genau gegen die haben die Atomkraftgegner*innen schon damals Klage
       eingereicht. Zwar ist das Kraftwerk mit seiner Abschaltung vom Radar der
       öffentlichen Wahrnehmung weitgehend verschwunden – „doch viele Probleme
       beginnen erst jetzt“, sagt Paul Bremer: „Der Rückbau ist eine potentielle
       Gefahr. Viele Schadstoffe werden dann frei.“
       
       ## Viel strahlender Abfall
       
       Insgesamt hat die Bürgerinitiative [3][20 Punkte] aufgelistet, mit denen
       sie bei der Rückbaugenehmigung nicht einverstanden war. Dabei geht es unter
       anderem um kontaminierten Bauschutt und Schadstoffe, die in die Umwelt
       gelangen. Allein aus dem besonders strahlungssensiblen Bereich des AKW
       fallen bei dessen Abbau 193.000 Tonnen Abfall an, zwei Prozent davon sind
       radioaktiv und müssen bis zu einer Endlagerung in einem Zwischenlager
       aufbewahrt werden. In Esenshamm sind laut der BI zurzeit 40 Castoren
       eingelagert. Jeder davon enthalte etwa so viel Strahlung wie sechs
       Hiroshima- und sechs Nagasaki-Atombomben zusammen.
       
       Nun hat sich PreussenElektra verpflichtet, deutlich niedrigere Grenzwerte
       für radioaktive Stoffe einzuhalten. Sei liegen um 46 beziehungsweise 71
       Prozent unter dem, was heute zulässig ist. „Ob eine Klage auch zu diesem
       Ergebnis gekommen wäre, ist unklar“, sagt ein Sprecher der BI. Sie bewertet
       dieses Verhandlungsergebnis als „positiv“ – eine Kontrolle der Einhaltung
       dieser Zusage des AKW-Betreibers finde aber „nur bedingt“ statt, weil die
       niedrigeren Grenzwerte zunächst nur im Betriebshandbuch stünden und
       PreussenElektra sich „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ selbst
       verpflichtet.
       
       Besondere Gefahr sehen die Atomkraftgegner*innen im fehlenden Schutz
       des Atommeilers bei zunehmenden Sturmfluten – die Deiche seien zu niedrig.
       Schon 2004 wurde eine Deichhöhe von 7,81 Metern von einem Gutachter der Uni
       Hannover für nötig befunden, zum Schutz vor Extremwettern. Der Bremische
       Deichverband hält Deichhöhen von 8 bis 8,5 Metern für erforderlich.
       
       Doch in unmittelbarer Nähe des AKW gibt es zwei Stellen, an denen der Deich
       nur 6,5 beziehungsweise 7,3 Meter hoch ist. Ein Wissenschaftler hatte bei
       der Planung des Zwischenlagers in Esenshamm empfohlen, dieses auf eine Höhe
       von 8 Metern zu bauen. „Was natürlich nicht gemacht wurde“, wie die BI
       bemerkt, die eine unverzügliche Neuberechnung der nötigen Deichhöhen und
       vor allem besseren Hochwasserschutz fordert.
       
       ## Die BI denkt über eine neue Klage nach
       
       Der Vergleich mit der Politik und dem AKW-Betreiber sieht nun lediglich
       vor, dass es noch in diesem Jahr ein „Fachgespräch“ zum Thema Deichschutz
       geben wird. „Das ist eine Goodwill-Veranstaltung“, sagt die BI. Was das am
       Ende für die Deiche rund um das AKW bedeutet, bleibt völlig offen.
       
       Nicht durchsetzen konnte sich die BI in den Güteverhandlungen auch dort, wo
       es um die Kontrolle der Umgebung des AKW auf verschiedene Strahlungs- und
       Schadstoffarten geht – insbesondere in der Weser und an ihren Ufern. Die
       Überwachung sei „vollständig und abdeckend“, heißt es in dem
       Kompromisspapier. Die BI sieht das anders, hat es aber trotzdem
       unterschrieben.
       
       Sie denkt nun über eine neue, rein wasserrechtliche Klage nach – wenn sich
       genügend Spender*innen finden, die die Prozesskosten mit finanzieren.
       
       24 May 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.ak-wesermarsch.info/
 (DIR) [2] https://www.preussenelektra.de/de/unsere-kraftwerke/kraftwerkunterweser.html
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