# taz.de -- Urteil gegen die Deutsche Bahn: Mehr Optionen als „Mann“ und „Frau“
       
       > Kund:innen der Deutschen Bahn dürfen nicht gezwungen werden, sich bei
       > der Anrede einzig zwischen „Frau“ und „Mann“ zu entscheiden. Das
       > entschied ein Gericht.
       
 (IMG) Bild: Eine Bahncard-Inhaber:in hatte gegen die Vertriebstochter der Deutschen Bahn geklagt
       
       Frankfurt am Main afp | Die Deutsche Bahn darf eine:n Klagende:n
       nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit bei der Nutzung von Angeboten nicht
       dazu zwingen, bei der [1][Anrede zwischen Mann oder Frau] auswählen zu
       müssen. Es bleibe bei einem Unterlassungsanspruch gegen das Unternehmen,
       teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag mit. Das Gericht
       bestätigte mit seiner bereits am Donnerstag getroffenen Entscheidung ein
       Urteil des Frankfurter Landgerichts.
       
       Vor diesem hatte eine Bahncard-Inhaber:in [2][mit nicht-binärer
       Geschlechtsidentität] gegen die Vertriebstochter der Bahn geklagt. Der
       Geschlechtseintrag in der Geburtsurkunde der klagenden Partei lautete
       demnach seit Oktober 2019 „ohne Angabe“. Die klagende Person versuchte
       vergeblich, die für [3][die Bahncard] hinterlegten Daten hinsichtlich der
       geschlechtlichen Anrede anzupassen. Zudem muss ein Nicht-Registrierter auch
       beim Onlineticketkauf zwingend zwischen einer Anrede als Frau oder Herr
       auswählen.
       
       Die klagende Partei vertrat deshalb die Ansicht, ihr stehe ein Anspruch auf
       Entschädigung und Unterlassung zu, weil das Verhalten der Bahn
       diskriminierend sei. Das Landgericht bestätigte Ende August den
       Unterlassungsanspruch. Die zwingende Auswahl einer Anrede als Frau oder
       Herr im Zusammenhang mit der Bahncard oder beim Onlinekartenkauf stelle
       eine Benachteiligung im Sinn des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dar,
       hieß es im damaligen Urteil.
       
       Das Gericht räumt der Bahn jedoch eine Frist von einem halben Jahr ein, um
       den Zustand zu ändern. Einen Anspruch auf Entschädigung gestanden die
       Richter der klagenden Partei nicht zu. Die Bahn ging gegen das Urteil in
       Berufung – jedoch ohne Erfolg.
       
       Das Oberlandesgericht verwarf die Berufung, weil sie nicht innerhalb einer
       vorgeschriebenen Frist eingelegt wurde. Damit verbleibt es bei dem
       Unterlassungsanspruch gegen das Unternehmen. Das Urteil ist nicht
       rechtskräftig. Die Bahn kann innerhalb eines Monats Rechtsbeschwerde zum
       Bundesgerichtshof einlegen.
       
       20 Apr 2022
       
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