# taz.de -- Impfpflicht in Berliner Einrichtungen: Nicht mehr als ein „Luftschloss“
       
       > Ab sofort gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Die Gesundheitsämter
       > sollen sie umsetzen – doch das ist unrealistisch.
       
 (IMG) Bild: Kaum kontrollierbar: Die Regelung zu Impflicht für Pflegekräfte und Co
       
       Konsequent, aber pragmatisch – unter dieses Motto hat der Berliner Senat
       die Umsetzung der seit Dienstag geltenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht
       gestellt. Eigentlich sieht die Regelung ein Beschäftigungsverbot für
       ungeimpfte Ärzt:innen, Pflegekräfte und Co vor. „Im Regelfall wird gar
       nichts passieren“, kommentiert dagegen der Leiter des Reinickendorfer
       Gesundheitsamtes, Patrick Larscheid, die geplante Umsetzung der
       Impfpflicht.
       
       Als die einrichtungsbezogene Impfpflicht [1][Anfang Dezember beschlossen]
       wurde, schien das allen beteiligten Bundes- und
       Landespolitiker:innen noch eine gute Idee zu sein. Die Hoffnung: Ein
       drohendes Beschäftigungsverbot für alle im medizinischen und pflegerischen
       Bereich tätigen Personen könnte die Impfmotivation deutlich steigern und
       [2][besonders gefährdete Gruppen schützen]. Betroffen sind Beschäftigte in
       Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie in
       Therapieeinrichtungen etwa für Logopädie, Ergo- oder Physiotherapie und bei
       der Feuerwehr.
       
       Am Tag des Inkrafttretens der Impfpflicht liegt die Quote vollständig
       geimpfter Beschäftigter in den Berliner Krankenhäusern laut
       Gesundheitsverwaltung zwischen 82 und 100 Prozent. In Berlins größtem
       Krankenhausbetrieb, der Charité, sind es nach eigenen Angaben 94 Prozent.
       Die Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen sind laut Gesundheitsverwaltung zu
       rund 90 Prozent vollständig geimpft. Bei der Berliner Feuerwehr liegt die
       Quote laut Innenverwaltung bei über 90 Prozent. Zum Vergleich: Die Berliner
       Bevölkerung zwischen 18 und 59 Jahren ist [3][zu knapp 85 Prozent
       grundimmunisiert].
       
       ## Komplexes Verfahren
       
       Alle ungeimpften Beschäftigten in den betroffenen Einrichtungen dürften nun
       theoretisch ab dem 16. März nicht mehr beschäftigt werden. Aber das
       [4][Verfahren zur Umsetzung der Impfpflicht] ist komplex. Zunächst muss der
       Arbeitgeber die ungeimpften Beschäftigten und eine mögliche Gefährdung des
       Betriebs durch deren Wegfall an das Landesamt für Gesundheit und Soziales
       (Lageso) melden. Das Lageso soll die Daten auf Vollständigkeit prüfen und
       sortieren und dann an die Gesundheitsämter der Bezirke weitergeben, die
       dann zunächst die fehlenden Impfnachweise bei den Beschäftigten nachfordern
       und Impfangebote vermitteln sollen.
       
       Kommen die Beschäftigten der Aufforderung nicht nach, sollen die
       Gesundheitsämter ein Bußgeldverfahren einleiten. Bei drohendem
       Versorgungsengpass kann das Verfahren aber ausgesetzt werden. Außerdem
       liegt es im Ermessen des Gesundheitsamts, als letztes Mittel ein
       Betretungs- oder Tätigkeitsverbot auszusprechen.
       
       Rund 5.000 Einrichtungen seien allein in Berlin von der Impfpflicht
       betroffen, so Amtsarzt Larscheid. „Wir haben in den Gesundheitsämtern weder
       die inhaltlichen noch die personellen Ressourcen, um zu prüfen, ob ohne die
       ungeimpften Beschäftigten die Versorgung gefährdet ist.“ Darauf hätten er
       und seine Kolleg:innen aus den anderen Bezirken frühzeitig hingewiesen.
       
       Die Leiter:innen aller Gesundheitsämter hätten sich im Sinne eines
       einheitlichen Vorgehens darauf geeinigt, dass im Regelfall keine
       Beschäftigungsverbote für Ungeimpfte durchgesetzt würden. „Unsere Kräfte
       sind nicht nur durch die Pandemie, sondern auch durch die Versorgung der
       Kriegsflüchtlinge völlig ausgereizt“, sagt Larscheid. Das dürfte im für die
       Vorprüfung der Meldungen zuständigen Lageso nicht anders aussehen. Die
       Bearbeitung werde auch dort Monate dauern, vermutet Larscheid.
       
       Am 1. Januar 2023 tritt die Regelung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
       jedenfalls wieder außer Kraft. „Ein Luftschloss“, resümiert Amtsarzt
       Patrick Larscheid.
       
       15 Mar 2022
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [2] https://www.zusammengegencorona.de/impfen/gesundheits-und-pflegeberufe-impfen/einrichtungsbezogene-impfpflicht/
 (DIR) [3] https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impfquotenmonitoring.html
 (DIR) [4] https://www.berlin.de/sen/wgpg/service/presse/2022/pressemitteilung.1183056.php
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Manuela Heim
       
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