# taz.de -- Nachrichten zur Coronakrise: Organspenderegister verspätet
       
       > Wegen Corona kann das Organspenderegister nicht wie geplant starten. Die
       > Polizei durchsucht 40 Wohnungen und eine Praxis wegen Impfpassfälschung.
       > Die Inzidenz fällt.
       
 (IMG) Bild: Lockern wollen fast alle Medizinerverbände – uneinig sind sie bei der Frage nach der Geschwindigkeit
       
       ## Start des Organspenderegisters verzögert sich wegen der Corona-Pandemie
       
       Das geplante Organspende-Register verzögert sich. „Der ursprünglich
       avisierte Starttermin 1. März 2022 wird nicht erreicht werden können“,
       sagte eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums der
       Nachrichtenagentur AFP am Dienstag. Hintergrund ist demnach die
       Coronapandemie: Um eine weitere Belastung der Krankenhäuser durch
       notwendige technisch-organisatorische Vorarbeiten zu vermeiden, werde das
       Register seinen Betrieb frühestens Ende des Jahres aufnehmen.
       
       In dem beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
       angesiedelten Online-Organspenderegister sollen Menschen die Möglichkeit
       erhalten, eine Erklärung zu ihrer Spendebereitschaft abzugeben. Die
       Neuerung geht zurück auf das Gesetz zur Stärkung der
       Entscheidungsbereitschaft, das im Januar 2020 beschlossen worden war und am
       1. März in Kraft tritt. (afp)
       
       ## Wüst: Impfpflicht für Pflege- und Klinikpersonal startet am 15. März
       
       In Nordrhein-Westfalen kann mit der umstrittenen Impfpflicht für Pflege-
       und Klinikpersonal ab dem 15. März begonnen werden. Das sagte
       Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) am Dienstag in einer Sondersitzung des
       Landtags. „Wir brauchen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, um die
       vulnerablen Gruppen zu schützen“, betonte er. Der Impfstatus der
       Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Einrichtung könne ab Mitte März
       erhoben und an die Gesundheitsämter gemeldet werden. Aber es müsse klar
       sein, wie man mit Ungeimpften umgehe: „Das muss bundeseinheitlich und klar
       geregelt sein.“
       
       Die Bundesregierung sei über Wochen Antworten zu den arbeitsrechtlichen
       Konsequenzen für Ungeimpfte und zu weiteren Fragen schuldig geblieben. „Wir
       brauchen Klarheit“, sagte Wüst. Die Kommunen und die Einrichtungen
       brauchten jetzt zügig eine Klärung, um eine praxisorientierte Umsetzung der
       Impfpflicht zu ermöglichen. Zugleich betonte Wüst, er halte eine allgemeine
       Impfpflicht für richtig, damit es im nächsten Winter nicht wieder zu
       Einschränkungen komme. (dpa)
       
       ## Gericht: Kein Anspruch auf Luftfilter im Klassenraum
       
       Schüler in Nordrhein-Westfalen haben auf Basis von
       Unfallverhütungsvorschriften während der Corona-Pandemie keinen Anspruch
       auf Luftfilter im Klassenraum. Das hat das nordrhein-westfälische
       Oberverwaltungsgericht (OVG) in zwei Eilverfahren entschieden und am
       Dienstag mitgeteilt. Damit bestätigten die Richter in Münster zwei
       Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Minden aus der Vorinstanz. Die
       Beschlüsse sind nicht anfechtbar (Az.: 12 B 1683/21 und 12 B 1713/21,
       Beschlüsse vom 14. Februar).
       
       Anlass für die Eilanträge der Schüler einer Grundschule in Bünde im Kreis
       Herford war der Wunsch, das Absinken der Raumtemperatur während des
       Unterrichts besonders im Winter unter 20 Grad Celsius zu vermeiden. Dazu
       sollte die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen als für die Schulen zuständiger
       Unfallversicherungsträger eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, damit die
       nötigen technischen Schutzmaßnahmen mit Hilfe eines Luftfilters ergriffen
       werden könnten. Beim zweiten Verfahren erging die gleiche Forderung an die
       Stadt Bünde als Schulträger.
       
       Das OVG folgte dieser Argumentation nicht. Mit Blick auf den
       Infektionsschutz sei geeignete Kleidung und regelmäßiges Lüften
       ausreichend. Mobile Luftreinigungsgeräte seien allenfalls eine Ergänzung
       zum aktiven Lüften. (dpa)
       
       ## Impfpassfälschungen: Polizei durchsucht Arztpraxis und 40 Wohnungen
       
       Rund 200 Polizist*innen sind am frühen Dienstagmorgen zu Durchsuchungen
       in Köln, Leverkusen und Erftstadt ausgerückt, um dem Verdacht der Fälschung
       von Corona-Impf- und -Testzertifikaten nachzugehen. Die Ermittlungsgruppe
       „Stempel“ habe deswegen insgesamt 40 Wohnungen und eine Arztpraxis
       durchsucht, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft Köln mit.
       
       Einem in Köln niedergelassenen Arzt werde zur Last gelegt,
       Impfbescheinigungen ohne tatsächlich durchgeführte Corona-Impfungen
       ausgestellt zu haben. In weiteren Verfahren werde den Beschuldigten
       vorgeworfen, gefälschte Impfzertifikate hergestellt beziehungsweise
       gefälschte Testnachweise oder Impfpässe beschafft und verwendet zu haben.
       Zwischen den einzelnen Ermittlungsverfahren bestehe nach aktuellem Stand
       aber kein Zusammenhang. (dpa)
       
       ## Ärzt:innen befürworten Lockerungen
       
       In der Ärzteschaft werden [1][Überlegungen für eine schrittweise Lockerung
       der Coronaregeln] gutgeheißen. „Die Gesellschaft braucht einen Plan für
       schrittweise Lockerungen, diesen aber selbstverständlich mit Augenmaß“,
       sagte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft,
       Gerald Gaß, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Dienstag). „Dies gilt
       vor allem auch, weil die Zahlen ja erkennen lassen, dass wir auch den
       Scheitelpunkt der Omikron-Welle überschritten haben.“
       
       In einem am Montag bekannt gewordenen und zwischen Kanzleramt, Vorsitz und
       Co-Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) abgestimmten Vorschlag
       ist davon die Rede, dass bis zum 20. März die Coronaschutzmaßnahmen
       weitgehend und stufenweise wegfallen sollen. Bei dem der Deutschen
       Presse-Agentur vorliegenden Papier handelt es sich um eine
       Diskussionsgrundlage für einen Beschlussentwurf für die
       Bund-Länder-Gespräche.
       
       Auch der Ärzteverband Marburger Bund hält ein gestuftes Vorgehen für einen
       „richtigen Ansatz“. „Es kann nur schrittweise gehen und mit Augenmaß“,
       sagte Verbandschefin Susanne Johna der Neuen Osnabrücker Zeitung
       (Dienstag). Als letztes sollte die FFP2-Maskenpflicht fallen. Diese sei
       angesichts der noch hohen Infektionsaktivität gerade in Innenräumen
       unentbehrlich. „Wahrscheinlich wird man sie erst im Frühsommer nicht mehr
       brauchen, in Teilbereichen des Gesundheitswesens werden sie aber wohl zum
       Alltag gehören“, sagte Johna voraus.
       
       Der Vorstandsvorsitzende des Weltärztebundes, Frank Ulrich Montgomery,
       sieht „viel Vernünftiges in diesem Papier.“ Dass man aber die Lockerungen
       an kalendarische Daten festmache, halte er „für problematisch, denn das
       Virus kümmert sich nicht um den kalendarischen Frühlingsanfang“, sagte
       Montgomery den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstag). „Sinnvoller
       wäre es, das an einen Mix von Daten zu Hospitalisierungen,
       Intensivbettenbelegungen und die Inzidenz der Neuinfektionen zu binden“,
       schlug er vor.
       
       Die Beschlussvorlage beinhaltet einen Drei-Stufen-Plan, der einen Wegfall
       aller Schutzmaßnahmen außer der Maskenpflicht bis zum 20. März vorsieht.
       Der in der Beschlussvorlage nicht genau terminierte erste Lockerungsschritt
       sieht private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene statt mit bisher
       zehn Personen für bis zu 20 Personen vor, wobei es hierüber noch keine
       Einigung zwischen Bund und Ländern gibt. Für Ungeimpfte sollen die
       bisherigen Kontaktbeschränkungen aber bis zum 19. März bestehen bleiben.
       
       Im Einzelhandel sollen im ersten Schritt bundesweit keine Beschränkungen
       mehr beim Zugang bestehen. Der Zugang ohne Kontrollen ist aber inzwischen
       sowieso bereits weitgehend in den Bundesländern gestattet.
       
       Der zweite Lockerungsschritt wird in der Vorlage auf den 4. März
       terminiert. Ab dann soll überall in der Gastronomie die 3G-Regelung gelten,
       auch Ungeimpfte mit einem aktuellen Test können dann in die Gastronomie.
       Dasselbe soll für Übernachtungsangebote gelten, für Diskotheken und Klubs
       soll dann die 2G-Plus-Regelung greifen. Das heißt, Ungeimpfte sollen hier
       weiter zunächst ausgeschlossen bleiben.
       
       Im zweiten Schritt sollen außerdem wieder mehr Menschen zu überregionalen
       Großveranstaltungen zugelassen werden. Ab dem 20. März sollen dann alle
       tiefergreifenden Schutzmaßnahmen entfallen. Neben Kontakt- und
       Zugangsbeschränkungen soll dann auch die Homeofficepflicht auslaufen.
       Arbeitgeber können Homeoffice aber weiter anbieten, insbesondere bei
       Großraumbüros. Die Maskenpflicht soll aber über den 20. März hinaus in
       Innenräumen sowie Bussen und Bahnen gelten. (afp/dpa)
       
       ## Virologe Stöhr für schnellere Lockerungen
       
       Der Virologe Klaus Stöhr rief die Regierungschefs von Bund und Ländern in
       den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Dienstagsausgaben)
       zu schnelleren Lockerungen auf.
       
       „Man muss überall dort lockern, wo es nachweislich nicht zu
       Corona-Ausbrüchen kommt“, sagte Stöhr. „Eine Aufhebung aller G-Regeln in
       Einzelhandel und in Gastronomie ist zwingend notwendig, da beides nie
       Hotspots waren.“ Der Epidemiologe kritisierte die am Montag
       bekanntgewordene Beschlussvorlage für das Bund-Länder-Treffen am Mittwoch,
       laut der schrittweise gelockert werden soll. „Da den Krankenhäusern
       offensichtlich keine Überlastung droht, muss ein weiteres Herauszögern von
       Lockerungen genau begründet werden: mit Zahlen und Fakten“, sagte Stöhr dem
       RND.
       
       ## Wieder Zehntausende bei Coronademos
       
       In zahlreichen deutschen Städten sind am Montagabend erneut zehntausende
       Menschen auf die Straßen gegangen, um gegen die Coronamaßnahmen zu
       protestieren. Allein in Thüringen gingen insgesamt rund 23.000 Teilnehmer
       bei 85 überwiegend nicht angemeldeten Versammlungen auf die Straße. In den
       Landkreisen Görlitz und Bautzen in Sachsen wurden 12.200 Teilnehmer
       gezählt. Den Mitteilungen der Polizei zufolge verliefen die oft als
       „Spaziergänge“ deklarierten Proteste in den meisten Fällen friedlich.
       
       In Weimar wurde eine Polizeibeamtin durch einen „tätlichen“ Angriff leicht
       verletzt. In Kaiserslautern biss ein Mann einem Polizisten in die Hand, als
       dieser seine Personalien feststellen wollte. Er widersetzte sich der
       Festnahme und verletzte dabei einen weiteren Polizisten leicht am Arm. In
       Hildesheim „entblößte“ sich eine Demonstrantin bei einer Kontrolle
       „eigenständig bis auf ihre Unterwäsche“. Sie konnte nach Feststellung ihrer
       Personalien weiterdemonstrieren.
       
       Vereinzelt schritt die Polizei ein, um Zusammenstöße mit Gegendemonstranten
       zu unterbinden. Vielerorts stellte die Polizei erneut Verstöße gegen
       Versammlungsauflagen und Coronaschutzmaßnahmen fest. Die Behörden
       erstellten deshalb hunderte Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten sowie
       Strafanzeigen wegen Beleidigungen, Widerstand gegen die Polizei und des
       Mitführens verbotener Gegenstände. (dpa)
       
       ## Knapp 160.000 Neuinfektionen
       
       Das Robert Koch-Institut (RKI) meldet 159.217 Positivtests binnen 24
       Stunden. Das sind [2][10.354 Fälle weniger als am Dienstag vor einer
       Woche], als 169.571 Neuinfektionen gemeldet wurden. Die bundesweite
       Sieben-Tage-Inzidenz sinkt auf 1.437,5 von 1.459,8 am Vortag.
       
       243 Menschen starben im Zusammenhang mit dem Virus. Damit erhöht sich die
       Zahl der gemeldeten Todesfälle auf 120.220. Insgesamt fielen in Deutschland
       bislang mehr als 12,58 Millionen Coronatests positiv aus. (rtr)
       
       ## Demo vor Haus von Kretschmann
       
       Kritiker der Coronapolitik haben den zweiten Tag in Folge in unmittelbarer
       Nähe des Wohnhauses von Baden-Württembergs Ministerpräsidenten Winfried
       Kretschmann (Grüne) protestiert. Rund 350 Menschen seien am Montagabend in
       einem Abstand von 50 bis 100 Metern am Haus des Regierungschefs in
       Sigmaringen vorbeigelaufen, bestätigte ein Sprecher der Polizei am
       Dienstag. Für ein paar Minuten hätten sie angehalten und ein
       Trillerpfeifenkonzert angestimmt. Es habe keine weiteren Zwischenfälle
       gegeben. Die Versammlung sei nicht angemeldet gewesen. Ob der
       Ministerpräsident zu dem Zeitpunkt zu Hause war, konnte der Sprecher nicht
       sagen. Zunächst hatte die Schwäbische Zeitung berichtet.
       
       Bereits am Sonntag hatten rund 60 Demonstranten versucht, zu dem Wohnhaus
       Kretschmanns vorzudringen. Eine kleine Gruppe habe dabei versucht, eine
       Absperrung der Straße zu umgehen. Dies sei jedoch verhindert worden.
       Kretschmann war am Sonntag nicht daheim. Der Vorfall rief viel politische
       Empörung hervor. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) warf
       den Demonstranten „Psychoterror“ vor.
       
       In der Pandemie ist es mehrfach vorgekommen, dass der Protest von Gegnern
       der Coronamaßnahmen vor die Wohnhäuser von Politikerinnen und Politikern
       getragen wurde. Für bundesweite Aufmerksamkeit sorgte etwa ein
       Fackelaufmarsch vor dem Wohnhaus der sächsischen Gesundheitsministerin
       Petra Köpping (SPD) Anfang Dezember. Kretschmann hatte den Vorfall damals
       scharf verurteilt. (dpa)
       
       ## Pflegepersonal in Australien streikt erstmals seit fast zehn Jahren
       
       Tausende von Krankenpfleger*innen legen in Australiens
       bevölkerungsreichstem Bundesstaat New South Wales zum ersten Mal seit fast
       einem Jahrzehnt die Arbeit nieder. Hintergrund des zunächst auf 24 Stunden
       angesetzten Streiks ist der durch die Pandemie verschärfte
       Pflegepersonalmangel und schlechte Lohnbedingungen. Mitarbeiter aus rund
       150 Krankenhäusern versammeln sich vor dem Parlamentsgebäude in Sydney mit
       Plakaten, auf denen „Müde, erschöpft, abgekämpft und ausgebrannt“, „Wir
       brauchen sofort mehr Pfleger“ und „Sagt uns nicht, dass wir klarkommen
       sollen“ zu lesen ist. Sie fordern eine Lohnerhöhung von mehr als 2,5
       Prozent und einen besseren Pflegepersonalschlüssel in Krankenhäusern.
       Gespräche mit der Regierung waren zuvor gescheitert. (rtr)
       
       ## Intensivmediziner: Lockerungen in Stufen sinnvoll
       
       Der Intensivmediziner Christian Karagiannidis hält die angedachten
       Lockerungen der Coronamaßnahmen für grundsätzlich sinnvoll. Vor allem das
       Stufenkonzept sei wichtig, sagt das Mitglied des Expertenrats der
       Bundesregierung in der ARD. Es sollte aber angepasst sein an die Zahlen. Es
       dürfe am 20. März auch nicht alles auslaufen. Zumindest die Möglichkeit der
       Maskenpflicht und des Abstandsgebots sollte im Gesetz verstetigt werden.
       „Weil ich befürchte, dass wir es im Herbst/Winter nochmal brauchen werden.“
       
       Karagiannidis fordert zudem ein zentrales Bundesinstitut zur Sammlung der
       Hospitalisierungsdaten. Man habe noch immer keinen tagesaktuellen Überblick
       über die Lage in den Krankenhäusern. Eine wesentliche Lehre der Pandemie
       sei, dass dieses Defizit beseitigt werden müsse, damit man im nächsten
       Herbst und Winter gut vorbereitet sei. (rtr)
       
       ## Gesundheitsminister wollen gestuftes Verfahren bei Pflege-Impfpflicht
       
       Die Gesundheitsminister der Länder sind sich nach Angaben ihrer
       Vorsitzenden weitgehend einig, die Corona-Impfpflicht für Pflege- und
       Gesundheitspersonal ausgewogen und in einem gestuften Verfahren umzusetzen.
       Auch wenn noch viele Fragen offen seien, solle das Gesetz vollzogen und
       umgesetzt werden, sagte Petra Grimm-Benne (SPD) am Montag in Magdeburg. Es
       gebe eine große Einigkeit in den Ländern über ein gestuftes Verfahren ab
       Mitte März. Ein Beschluss zu dem Thema wurde allerdings nicht gefasst.
       
       Binnen 14 Tagen sollten die betroffenen Beschäftigten einen Impfnachweis
       vorweisen, sagte Grimm-Benne. Alle die, die sich noch impfen lassen wollen
       oder beispielsweise erst eine Impfung haben, sollten weiterarbeiten dürfen.
       Es solle auch unterschieden werden zwischen Arbeitnehmern, die direkt an
       Patienten arbeiten, und solchen, die andere Tätigkeiten ausüben.
       
       Wenn die Arbeitgeber oder Gesundheitsämter die Gefährdung der Versorgung
       annähmen, solle es möglich sein, dass ein nicht geimpfter Arbeitnehmer für
       eine Übergangszeit weiterbeschäftigt werden darf, erklärte Grimm-Benne, die
       Gesundheitsministerin in Sachsen-Anhalt ist. Dann sollten Auflagen wie eine
       tägliche Testung oder Arbeit im Vollschutz greifen, auch der Wechsel an
       einen anderen Arbeitsplatz sei möglich.
       
       „Das sind aber alles Einzelfallentscheidungen. Wir sind der Auffassung, es
       gehört ein geordnetes Anhörungsverfahren dazu“, sagte Grimm-Benne. Das
       brauche Zeit. Es gelte der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. „Aber: Wir
       sagen, wenn alle Punkte geklärt sind, dann muss man auch irgendwann mal
       über ein Betretungsverbot sprechen, wenn keine anderen Gründe vorliegen.“
       
       Die Impfpflicht gilt ab dem 15. März für Beschäftigte in Pflegeheimen und
       Kliniken, aber zum Beispiel auch in Arztpraxen und bei ambulanten Diensten,
       für Hebammen, Physiotherapeuten und Masseure. Die Gesundheitsämter sollen
       letztlich über eventuelle Betretungsverbote entscheiden. Über die Umsetzung
       hatte es jüngst heftige Diskussionen gegeben. (dpa)
       
       15 Feb 2022
       
       ## LINKS
       
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