# taz.de -- Evakuierung aus Afghanistan: Ist der „Shopman“ eine Ortskraft?
       
       > Afghanen, die in Bundeswehr-Camps Händler waren, werden von der
       > Bundesregierung nicht als Ortskräfte anerkannt. Eine Klage will das
       > ändern.
       
 (IMG) Bild: Bundeswehrsoldaten im Camp Marmal bei Mazar-e-Sharif im Dezember 2012
       
       Berlin taz | Zehn Jahre lang hat Hamid Sayyid im Feldlager Marmal der
       Bundeswehr in Afghanistan einen Kiosk betrieben. In seinem Container
       verkaufte er afghanische Handwerkskunst an Soldaten – Teppiche, Schmuck und
       Schnitzereien. Fotos zeigen ihn vor seinem Laden, ungarische, amerikanische
       und deutsche Soldaten neben ihm, den Arm über seine Schulter gelegt.
       
       63 sogenannte Shopkeepers habe es im Bundeswehrcamp gegeben, erzählt Sayyid
       der taz. Sie alle leben, wie Sayyid mit seiner Familie, heute versteckt.
       Die Taliban suchen nach ihm, sagt er. Im August hätten sie sein Wohnhaus
       gestürmt. Für sie ist Sayyid ein Verräter, weil er für ausländische Truppen
       gearbeitet hat. Zu seinem Schutz trägt er hier einen anderen Namen. Sayyid
       will nach Deutschland, aber er darf nicht.
       
       ## Ortskraft nur mit deutschem Arbeitsvertrag
       
       Vergangene Woche kam die Absage-Mail von der Bundeswehr: „Als Shopkeeper
       waren sie nicht bei der deutschen Bundeswehr angestellt.“ Und das stimmt.
       Sayyid hatte keinen Arbeitsvertrag mit der Bundeswehr, sondern einen
       „Vertrag über die Nutzung eines Verkaufsplatzes“. So steht es über einem
       Dokument von 2006, gestempelt mit dem Bundesadler. Sayyid hat auch keinen
       Lohn von der Bundeswehr bekommen, er hat eine Standmiete für seinen
       Container gezahlt.
       
       Aus Sicht des Einsatzführungskommandos waren Sayyid und seine Kollegen
       „afghanische Händler“, die „weder Arbeits- noch Werkverträge“ mit der
       Bundeswehr hatten. So schreibt es ein Sprecher auf taz-Anfrage. Das ist
       entscheidend, denn damit fällt Sayyid nicht in das [1][Verfahren für
       Ortskräfte u]nd darf nicht nach Deutschland kommen. Als Ortskraft wird nur
       anerkannt, wer nach 2013 und mit einem Arbeitsvertrag für eine deutsche
       Institution gearbeitet hat.
       
       Der Leipziger Rechtsanwalt Matthias Lehnert kann das nicht verstehen. Er
       hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage eingereicht. Er will erreichen,
       dass Sayyid, seine vier Kinder und seine Frau ein Visum für Deutschland
       bekommen.
       
       „Auch wenn Hamid Sayyid nicht angestellt war – die Vorgaben, die die
       Bundeswehr ihm für seinen Job gemacht hat, gehen zum Teil weiter als das,
       was Arbeitgeber ihren Angestellten normalerweise vorschreiben“, sagt
       Lehnert. So war vertraglich geregelt, was Sayyid verkaufen durfte (DVDs,
       Elektronik, Schmuck, Schnitzereien) und was nicht (Isaf-Souvenirs,
       pornografische und gewaltverherrlichende Schriften; später: keine Handys,
       keine Lebensmittel). Ein Feldlagerkommandant hatte das Recht, das Sortiment
       einzuschränken, Sayyids Dienstzeiten wurden festgelegt. Auf einem Ausweis
       der Nato wird Sayyid als „Employee“ und „Shopman“ im Camp Marmal geführt.
       Alle Dokumente liegen der taz vor.
       
       Lehnert argumentiert: Wenn die Bundesregierung Sayyid schon nicht als
       Angestellten anerkenne, dann doch wenigstens als arbeitnehmerähnliche
       Person. Der arbeitsrechtliche Begriff bezeichnet Selbstständige, die von
       einem Auftraggeber wirtschaftlich abhängig sind. Sayyid habe sein Einkommen
       allein aus dem Stand bei der Bundeswehr bezogen. „[2][Die Taliban
       unterscheiden nicht], ob eine Person einen Arbeitsvertrag oder einen
       Nutzungsvertrag mit der Bundeswehr hatte. Für sie sind alle Menschen
       Feinde, die mit ausländischen Truppen gearbeitet haben. Die Bundesregierung
       hat hier eine Schutzpflicht.“
       
       Lehnert hofft auf einen ähnlichen Erfolg wie im November: Da hatte er im
       Namen von Fluglotsen aus Masar-i-Scharif geklagt. Da sie nur mit
       Werkverträgen angestellt waren, wurden sie zunächst auch nicht als
       Ortskräfte anerkannt. Nach Medienberichten und der Klage erhielten die
       Männer dann doch eine Aufnahmezusage für Deutschland.
       
       13 Jan 2022
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anne Fromm
       
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