# taz.de -- Rosenmontagszug Volkmarsen: Lebenslang für Autoattacke
       
       > Das Landgericht Kassel hat einen 31-Jährigen verurteilt, weil er 2020 in
       > den Rosenmontagszug in Volkmarsen fuhr. Das Motiv für die Tat mit 90
       > Verletzten bleibt rätselhaft.
       
 (IMG) Bild: Polizei am Unfallort in Volksmarsen am 24.02.2020
       
       Kassel afp/dpa | Im Prozess um die Autoattacke auf den Rosenmontagszug im
       nordhessischen Volkmarsen ist der Angeklagte unter anderem wegen 89-fachen
       Mordversuchs zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das
       Landgericht Kassel sprach den heute 31-Jährigen am Donnerstag wegen
       88-fachen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung
       und in einem Fall wegen versuchten Mordes sowie des gefährlichen Eingriffs
       in den Straßenverkehr schuldig.
       
       Zudem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest und
       ordneten eine anschließende Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt an. Das
       Landgericht sah es damit als erwiesen an, dass Maurice P. am 24. Februar
       2020 sein Auto absichtlich ungebremst in die in auf der Straße versammelte
       Menge gesteuert hatte.
       
       Er erfasste auf einem Straßenabschnitt von 42 Metern die Menschen [1][mit
       50 bis 60 Stundenkilometern.] Die Anklage warf ihm daher anfangs 91-fachen
       versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung in 90 Fällen sowie
       gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor. Im November stellte das
       Gericht das Verfahren in zwei Fällen ein. Eine Vielzahl weiterer Menschen
       wurde durch die Tat traumatisiert.
       
       Die Tat löste großes Entsetzen aus, unter den Opfern befanden sich auch
       viele Kinder. P.s Motiv [2][blieb bislang unklar.] Er selbst sagte im
       Prozess nicht aus. Mit seinem Urteil folgte das Landgericht vollumfänglich
       der Forderung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Die
       Verteidiger des Angeklagten stellten keinen konkreten Antrag.
       
       Laut einem psychiatrischen Gutachten könnte die Tat im Zusammenhang mit
       einer schweren Persönlichkeitsstörung stehen. P. leidet demnach an einer
       gemischten Störung mit narzisstischen, schizophrenen und paranoiden
       Bestandteilen. Die Gutachterin sah demnach aber keine Voraussetzungen für
       eine Unterbringung in einer Psychiatrie.
       
       16 Dec 2021
       
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