# taz.de -- Urteil in Österreich: „Falter“ gewinnt gegen ÖVP
       
       > Es ist ein Urteil in letzter Instanz: Die österreichische Wochenzeitung
       > „Falter“ darf weiter über die Wahlkampfkosten-Überschreitung der ÖVP
       > berichten.
       
 (IMG) Bild: 600 Euro für die Haare und vertuschte Wahkampfkosten: Sebastian Kurz und seine ÖVP
       
       Wien taz | Die ÖVP hat Wahlkampfkosten falsch gebucht und die
       Öffentlichkeit über die wahren Kosten des Wahlkampfes 2019 absichtlich
       getäuscht. Das darf die Wiener Wochenzeitung Falter jetzt ungestraft
       behaupten. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der [1][ÖVP] gegen das
       zweitinstanzliche Urteil des Oberlandesgerichts zurückgewiesen. Damit ist
       dessen Urteil gegen die Regierungspartei rechtskräftig. Falter-Herausgeber
       Armin Thurnher freut sich über „das schönste Geschenk“ [2][anlässlich der
       600. Ausgabe seiner Seuchenkolumne], die er seit Beginn der Pandemie
       täglich ins Netz stellt.
       
       Der bereits am 20. Oktober ausgefertigte Beschluss des Höchstgerichts ist
       den Streitparteien am Dienstag zugestellt geworden und beendet einen mehr
       als einjährigen Rechtsstreit.
       
       Die Geschichte beginnt mit einem anonymen E-Mail, das am 17. August 2020
       beim Falter eintraf. Betreff: „Spenden ÖVP“. In den 20 angehängten Word-
       und Excel-Dateien fanden sich Informationen über mutmaßliche Spender der
       Liste Sebastian Kurz. Dokumentiert sind deren Namen, die von ihnen
       überwiesenen Beträge und sogar die Buchungsdaten.
       
       Daraus geht hervor, wie die Zahlungen so gestückelt wurden, dass sie unter
       der meldepflichtigen Höhe blieben. Neben eher anekdotischen Details, etwa
       dass der stets perfekt gegelte Kurz seiner Partei 600 Euro für sein „Hair
       Grooming“ in Rechnung stellte, enthielt die Post auch besonders brisantes
       Material, nämlich eine Buchhaltung, aus der hervorging, dass Spenden so
       verbucht wurden, dass sie nicht im offiziellen Wahlkampfbudget aufschienen.
       
       Die ÖVP war schon nach dem Nationalratswahlkampf 2017 für die
       Überschreitung der gesetzlichen Obergrenze für Kampagnenausgaben um fast
       100 Prozent verurteilt worden. Nach dem Platzen des Ibiza-Skandals und
       einem Misstrauensvotum gegen die gesamte Regierung musste die ÖVP 2019 nach
       wenig mehr als zwei Jahren erneut in den Wahlkampf ziehen. Diesmal, so
       versicherte man treuherzig, werde man statt der erlaubten sieben Millionen
       Euro nur sechs ausgeben. Die offenbar aus dem Inneren der ÖVP-Verwaltung
       stammenden Informationen belegten das Gegenteil. Rund neun Millionen waren
       investiert worden, um die Partei von Sebastian Kurz um sechs Prozentpunkte
       gegenüber 2017 auf 37,5 Prozent hochzupushen.
       
       Der Falter überprüfte die Daten und ging damit an die Öffentlichkeit.
       Empört wiesen die Spitzen der ÖVP die Zahlen zurück. Der Falter sei einer
       Fälschung aufgesessen und das werde man vor Gericht beweisen. Dort mussten
       die Parteianwälte jedoch die Echtheit der Unterlagen eingestehen. Man
       bestritt aber, dass Öffentlichkeit und Rechnungshof absichtlich über die
       wahren Ausgaben getäuscht worden seien.
       
       Schon das Erstgericht sah das anders. Der Oberlandesgerichtshof als
       Berufungsinstanz bestätigte im August das Urteil, sah aber die
       Täuschungsabsicht, was den Rechnungshof betrifft, nicht erwiesen. Drolliger
       Weise verkaufte die [3][ÖVP] damals das Urteil wegen dieses Details als
       Triumph, ging aber trotzdem in Revision. Mit dem Spruch des Obersten
       Gerichtshofes ist die Schmach jetzt komplett.
       
       15 Dec 2021
       
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 (DIR) [3] /Oesterreichs-neuer-Bundeskanzler/!5817226
       
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