# taz.de -- Studierende aus Nicht-EU-Ländern: Nachweise, Nachweise, Nachweise
       
       > Wer in Deutschland studiert und aus keinem EU-Staat kommt, braucht
       > gesicherte Finanzen. Für eine Kolumbianerin wurde das zum Problem.
       
 (IMG) Bild: Mehr als 13.000 Studierende lernen an der Uni Bayreuth, darunter 1.500 aus Nicht-EU Ländern
       
       Als Kate R. das erste Mal im Juli zum Ausländeramt in Bayreuth geht, machte
       sie sich keine Gedanken. Die kolumbianische Studentin hat die Papiere, mit
       denen sie im vergangenen Dezember bereits ein Visum bekam, einen
       Studienplatz in Bayreuth und jobbt sogar in einem Café. Sie kann also noch
       mehr vorweisen als das letzte Mal bei der Deutschen Botschaft in
       [1][Bogotá] – und da hat sie schließlich auch das Visum bekommen. Doch das
       Ausländeramt Bayreuth sagt ihr, es könne ihr Visum nicht verlängern.
       Ihre Finanzen seien nicht gesichert – ein Ausschlusskriterium für die
       Aufenthaltserlaubnis.
       
       „Ich verstehe es immer noch nicht“, sagt Kate R. Monate später. Schließlich
       habe der Bruder ihres deutschen Freundes, den sie in Kolumbien kennen
       gelernt hat, eine Bürgschaft für sie übernommen. Das Ausländeramt in
       Freiburg, der Wohnort des Bruders, beglaubigte diese Zusage sogar. Doch dem
       Amt in Bayreuth reicht dies offenbar nicht. Deshalb kündigte es Kate R. an,
       ihren Antrag abzulehnen und erwähnte bereits die Abschiebung. Über diese
       Zeit erzählt Kate R., dass sie Albträume hatte. „Von Polizisten, die mich
       zu Hause abholen.“
       
       Ihren vollen Namen möchte Kate R. nicht in der Zeitung lesen. Sie fürchtet,
       benachteiligt zu werden. Das Studium in einer Fremdsprache und das in der
       Coronapandemie sei schon stressig genug. Die Ankündigung des Ausländeramts,
       ihren Antrag abzulehnen, habe es nicht besser gemacht. „Wegen der Frist
       konnte ich mich nicht mehr auf das Studium konzentrieren.“
       
       Es ist nicht das erste Mal, dass ausländische Studierende in Bayreuth Ärger
       mit dem Amt haben. In der Vergangenheit kritisierten Professor*innen,
       ausländische Studierende und Asylsuchende, das Amt lege Gesetze besonders
       streng aus. [2][„Bloß nicht Bayreuth“, titelte die Süddeutsche Zeitung]
       schon vor Jahren. An der Universität Bayreuth sind aktuell 1.580
       Studierende aus Nicht-EU-Staaten eingeschrieben, mehr als 80 Prozent der
       ausländischen Studierenden. Bundesweit belief sich die Zahl im vergangenen
       Wintersemester laut Statistischem Bundesamt auf mehr als 300.000 Personen.
       
       ## Verschiedene Wege, den Lebensunterhalt zu sichern
       
       Für sie alle gilt: Sie müssen der Ausländerbehörde beweisen, dass sie genug
       Geld für ein Studium in Deutschland besitzen. Das Aufenthaltsgesetz
       schreibt für sie den BAföG-Höchstsatz vor – aktuell 861 Euro im Monat oder
       10.332 Euro im Jahr.
       
       Es gibt verschiedene Wege, wie sie nachweisen können, dass ihre Finanzen
       gesichert sind. Eine Möglichkeit ist die sogenannte
       Verpflichtungserklärung, unterschrieben von Personen, die in Deutschland
       leben. In Kates Fall haben der Bruder ihres Freundes und dessen Frau diese
       Bürgschaft bereits vor ihrer Einreise nach Deutschland unterzeichnet. Falls
       Kate R. nicht für ihren Lebensunterhalt sorgen kann, könnte das Geld von
       den beiden gepfändet werden. Die Verpflichtung gilt für fünf Jahre ab
       Einreise. Für die deutsche Botschaft in der kolumbianischen Hauptstadt
       Bogotá war dieser Nachweis ausreichend – Kate R. erhielt ein Visum für
       sechs Monate.
       
       Im April zog Kate R. nach Deutschland und begann in Bayreuth zu studieren.
       Und damit begannen die Probleme. Denn für das Studium brauchte sie eine
       neue Aufenthaltserlaubnis, Ende Juli ging sie das erste Mal aufs
       Ausländeramt in Bayreuth. Aber dort hieß es, die Verpflichtungserklärung
       des Bruders sei unvollständig. Neben der Bürgschaft müsse Kate R. jeden
       Monat die 861 Euro tatsächlich überwiesen bekommen. Manche Ämter wollten
       das so, sagt Johannes Glembek der taz. Der Geschäftsleiter des Bundes
       ausländischer Studierender (BAS) kennt durch zahlreiche Beratungen, welche
       Hürden für ausländische Studierende in Deutschland bestehen. Teils
       unterschieden sich die Ansprüche in den Behörden aber stark, so Glembek:
       „Manchmal kommt es sogar auf die einzelnen Sachbearbeiter an.“
       
       Kate R. sagte dem Amt, dass sie keine 861 Euro im Monat von den
       Verpflichteten brauche. Sie hat etwas Geld aus Kolumbien mitgebracht und
       arbeitet in einem Café in Bayreuth. Doch wie sich später herausstellte, gab
       es auch mit dem Arbeitsvertrag ein Problem: Er war befristet und galt nicht
       bis zum Ende ihres beantragten Visums. Das sei häufig so, gibt Glembek an,
       denn die Arbeitgeber*innen richteten sich oft nach der bestehenden
       Aufenthaltserlaubnis.
       
       Kate R. hatte immer wieder Kontakt mit dem Amt und mittlerweile waren schon
       Wochen vergangen. Ihr Freund, der als Doktorand an der Uni Eichstätt
       arbeitet, unterstützte sie mit Übersetzungen, Anrufen und Mails. Im Juli
       noch schlug das Ausländeramt Kate R. vor, mit ihrem Ersparten ein
       Sperrkonto anzulegen – eine häufig genutzte Lösung, wie Studierende ihre
       Finanzierung sichern und das den Ämtern belegen. Auf Sperrkonten zahlen die
       Studierenden Geld für die Visumsdauer ein, meist die 10.332 Euro für ein
       Jahr.
       
       ## Ein Sperrkonto kam für sie nicht infrage
       
       Für die [3][meisten Studierenden sehr viel Geld] und für viele schwierig,
       neben dem Studium zu organisieren, kritisiert Glembek. Hinzu kämen noch
       Gebühren. Die Dienstleister, ob Banken oder andere, überweisen monatlich
       einen Teilbetrag wieder an die Studierenden zurück. Es kam allerdings auch
       schon vor, dass Dienstleister nicht mehr auszahlten. [4][Im Juli 2021] war
       das bei einem der Fall, den das Auswärtige Amt auf seiner Website empfohlen
       hatte.
       
       Für Kate R. kam das Sperrkonto jedoch nicht infrage. Zum einen umfasste ihr
       Erspartes nicht die benötigten 10.332 Euro. Zum anderen hatte sie schon
       genug Kosten für die Verpflichtungserklärung gehabt. Die war doch auch bei
       der Ausländerbehörde in Baden-Württemberg gültig. Das mit den monatlich
       eingehenden 861 Euro ließe sich schon irgendwie klären, denkt sie, und
       verweist beim Amt auf die Verpflichtungserklärung.
       
       Von allen Fällen, die das Amt jährlich prüft, ginge es in „weniger als 5
       Prozent“ um eine Verpflichtungserklärung, erklärt das Amt gegenüber der
       taz. Ob es auch genehmigte Anträge gibt? „Ja“, lautet die knappe Antwort.
       In Kates Fall wollten die Beamt*innen die Bonität des
       Verpflichtungsgebers prüfen. Das Ergebnis: Seine Finanzen reichen nicht aus
       – die Verpflichtungserklärung genügt damit nicht als Finanzierungsnachweis
       für Kate R.
       
       Wieso die Erklärung im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald anerkannt wurde
       und in Bayreuth nicht, können beide Behörden nicht erklären. Das Amt in
       Baden-Württemberg verweist auf das in Bayern und Letzteres antwortet, dass
       es unter Ämtern „grundsätzlich nicht üblich ist, sich in Fälle
       einzumischen“. Sprich: Die Ämter haben sich nicht ausgetauscht.
       
       Eine Vermutung, die für Kate R. und ihren Freund im Raum steht: Das Amt im
       Breisgau habe das gesamte Einkommen des Ehepaars beachtet, da beide auf dem
       ursprünglichen Antrag unterschrieben hatten. Das Amt in Bayreuth gibt
       hingegen an, nur das Einkommen des Ehemanns berücksichtigt zu haben, weil
       nur er auf der Urkunde unterschrieben hat.
       
       ## Ein Kompromiss
       
       Nina Hellbach ist Anwältin in Bayreuth und hat sich auf Migrationsrecht
       spezialisiert. Zurzeit sitzt sie auch im Stadtrat und nimmt bereits seit
       2020 keine juristischen Mandate mehr an. Auch den Fall von Kate R. möchte
       sie nicht bewerten. Aber sie kennt das Ausländeramt. Frühere Entscheidungen
       seien eher „eng am Gesetz orientiert“. Daran sei nichts falsch, aber es
       bedeute für die Antragsteller*innen häufig, mögliche
       Ermessensspielräume zu ihren Gunsten blieben ungenutzt. Aus Bayern heraus
       habe sie immer wieder mitbekommen, dass Ämter in anderen Bundesländern „das
       Ermessen teilweise deutlich großzügiger fassen, als wir es hier gewohnt
       sind“.
       
       Das Bayerische Innenministerium gibt an, eine „möglichst einheitliche
       Anwendungspraxis“ sicherzustellen, aber den letztlichen Ermessensspielraum
       müsste die einzelne Behörde nutzen, um zwischen den Interessen der
       Antragsteller*innen und der Allgemeinheit abzuwägen. Bei Kate R. habe
       es sich aber um keine Ermessensentscheidung gehandelt, erklärt das
       Ausländeramt Bayreuth gegenüber der taz.
       
       Auch die Universität möchte sich zum konkreten Fall nicht äußern. Für die
       Studierenden aus dem Ausland ist grundsätzlich das Internationale Office da
       und berate sie beim Umgang mit Behörden. „Bei Bedarf seitens einzelner
       Studierender oder Wissenschaftler*innen“ nehme es auch direkt Kontakt auf.
       
       Kate R. sagt, in ihrem Fall sei das auch so gewesen. Dank der Vermittlung
       durch die Uni habe sie einen Kompromiss mit dem Ausländeramt erwirken
       können. Sie eröffnete im November doch ein Sperrkonto, allerdings zahlte
       sie weniger ein und das Visum gilt entsprechend nur bis Ende Mai 2022. Dann
       musste sie wieder warten, das Amt gab bis Mitte Dezember nicht Bescheid, ob
       ihr Antrag nun genehmigt wird.
       
       Mit ihrem Freund meldete sich Kate R. dann bei der Presse, auch bei die
       taz. Der lokale Nordbayerische Kurier [5][berichtet zunächst über sie] und
       ihren Fall. Dann veröffentlicht die Zeitung eine Stellungnahme der
       Stadtverwaltung. Darin behauptet diese, schon im Juli den „jetzt
       beschrittenen Weg“ aufgezeigt zu haben. Auf Nachfrage der taz gibt das
       Ausländeramt aber zu, dass es im Juli noch nicht um einen genauen Betrag
       auf dem Sperrkonto ging.
       
       Immer wieder beteuert das Ausländeramt, auch gegenüber der taz, es gebe bei
       ausländischen Studierenden kaum Probleme. Von 1.000 Fällen habe es nur 5
       abgelehnt, keinen einzigen wegen mangelnder Finanzierung. Auch den Antrag
       von Kate R. lehnt es letztlich nicht ab. Am 21. Dezember konnte sie ihre
       Aufenthaltserlaubnis abholen.
       
       Kates Ärger mit dem Ausländeramt ist damit aber nicht beendet. Bis Ende Mai
       hat sie Zeit, die Nachweise über ihre Finanzierung zu besorgen. Dann läuft
       ihr Visum ab.
       
       30 Dec 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Kolumbien/!t5008471
 (DIR) [2] https://www.sueddeutsche.de/bayern/auslaenderbehoerde-in-der-kritik-studiere-bloss-nicht-in-bayreuth-1.1681476
 (DIR) [3] /Studiengebuehren-in-Baden-Wuerttemberg/!5808232
 (DIR) [4] https://www.tagesschau.de/investigativ/swr/studierende-sperrkonten-existenznot-101.html
 (DIR) [5] https://www.kurier.de/inhalt.drohende-abschiebung-kolumbianerin-kaempft-fuer-ein-studium-in-bayreuth.24d1ebad-1a44-4e3b-aa5e-66928f47a98e.html
       
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