# taz.de -- Kulturelle Teilhabe in Hamburg: Papier-Impfpass reicht weiter aus
       
       > Hamburg verpflichtet die Gastro- und Freizeitbranche zur digitalen
       > 2-G-Kontrolle. Aber handylose Menschen dürfen weiter Nachweise auf Papier
       > zeigen.
       
 (IMG) Bild: Das müssen Betreiber anbieten: digitale Eingangskontrolle von Handy zu Handy
       
       Hamburg taz | Einen kleinen Schreck verursachte am Dienstag ein Nebensatz
       in der [1][2G-Ankündigung des Hamburger Senats]. Ab Samstag sind
       bekanntlich nur noch Geimpfte und Genesene in Gastronomie- und
       Freizeiteinrichtungen zugelassen. Die Betriebe, so hieß es, „sind
       verpflichtet, digitale Kontrollmöglichkeiten zu nutzen“. Als Beispiel wurde
       die App „CovPassCheck“ erwähnt.
       
       Die App gab das Robert-Koch-Institut heraus. Sie enthält einen Scanner, der
       QR-Codes liest: Quadrate mit schwarzen und weißen Feldern, die
       Informationen enthalten. Seit Juni schon können sich Bürger mit Impfpass
       [2][bei Apotheken das „Digitale Covid Zertifikat der EU“] ausstellen
       lassen, es auf ihr Smartphone laden und fortan bei Kontrollen vorzeigen.
       
       Nur was tun Menschen, die kein Handy haben oder denen all diese Begriffe
       nichts sagen? Bislang reichte zum Beispiel bei Hamburgs Bädern ein Impfpass
       aus.
       
       Senatssprecher Marcel Schweitzer gibt auf taz-Nachfrage hin Entwarnung: Es
       gebe auch weiter „keine Pflicht“ für digitale Anwendungen. Das sei schon
       deshalb nicht umsetzbar, weil es die Genesenennachweise nicht digital gebe.
       Die neue Pflicht richte sich ausschließlich an die Betreiber. Die müssten
       künftig eine Anwendungssoftware bereithalten, für die „schnelle, leichte
       und sichere“ Überprüfung der Zugangsbedingungen. Die App „CovPassCheck“ sei
       kostenlos und spare bürokratischen Aufwand für Anbieter und
       Gesundheitsämter.
       
       „Gäste, die über keine digitale Nachweismöglichkeit verfügen oder die im
       Umgang mit elektronischen Geräten ungeübt sind, können den Nachweis auch
       weiterhin in schriftlicher Form erbringen“, sagt Schweitzer. „Zum Beispiel
       durch Vorlage des Impfausweises.“ Vorzulegen sei dann auch ein amtlicher
       Lichtbildausweis.
       
       ## Im Sinne des Datenschutzes
       
       Wenn ein Gast nur den Impfpass hat, „dann ist das so“, sagt auch Niklaus
       Kaiser vom Gaststättenverband Dehoga. „Die Maßnahme dient nicht dazu, dass
       jene, die kein Handy haben, sich eines anschaffen müssen.“
       
       Der neue Hamburger Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs begrüßt die
       Anwendung der „CovPassCheck“-App. Bei der Kontrolle sähe die mit dem
       Einlass betraute Person weniger Daten als beim Blick auf den
       Smartphone-Bildschirm. Das Abscannen des Codes diene nur der
       Echtheitsüberprüfung des Zertifikats, versichert Fuchs. „Eine Speicherung
       findet nicht statt.“
       
       „Das geht in die richtige Richtung“, sagt der Hamburger Landesvorsitzende
       des Sozialverband SoVD, Klaus Wicher. „Was man elektronisch machen kann,
       sollte man elektronisch machen.“ Es sei aber wichtig, weiter den Nachweis
       auf Papier zuzulassen. „Denn nicht wenige können sich kein Smartphone
       leisten.“ Die dürften nicht ausgeschlossen sein.
       
       „Wir werden Papier-Impfnachweise weiter anerkennen“, sagt auch
       Bäderland-Sprecher Michael Dietel. Das sei wichtig, gerade für ältere
       Gäste. Für Menschen ohne Internet erleichtere sich der Zugang zu den Bädern
       künftig ohnehin. Weil mit 2G die Abstandspflicht entfällt, könnten
       Eintrittskarten wieder an der Kasse gekauft werden.
       
       18 Nov 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.hamburg.de/coronavirus/15603606/2021-11-16-sk-corona-veordnung/
 (DIR) [2] https://www.hamburg.de/corona-impfung/15174716/digitaler-impfnachweis/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kaija Kutter
       
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