# taz.de -- Gutachten zu Bundesverkehrswegeplan: Nicht verfassungsgemäß
       
       > Einem Rechtsgutachten im Auftrag des BUND zufolge ist der
       > Bundesverkehrswegeplan grundgesetzwidrig. Denn Klimaschutz spielt darin
       > keine Rolle.
       
 (IMG) Bild: Sollte in Zukunft genauer auf Klimaschutzziele überprüft werden: Neubau einer Autobahn
       
       Berlin taz | Der [1][aktuelle Bundesverkehrswegeplan] ist einem
       Rechtsgutachten zufolge verfassungswidrig. Das [2][Gutachten] hat der Bund
       für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Auftrag gegeben.
       
       Der 2016 verabschiedete Bundesverkehrswegeplan listet
       Infrastrukturprojekte auf, die bis 2030 realisiert werden sollen.
       Darunter ist der Neubau von 850 Kilometern Autobahn. Behörden sind an die
       Vorgaben gebunden. „Sie können nicht mehr in Abrede stellen, ob es eine
       Straße wirklich braucht“, erklärte die Fachanwältin für Verwaltungsrecht
       Franziska Heß, die das Gutachten erstellt hat. Diese „Bindewirkung“ gehe so
       weit, dass etwa eine vierspurig geplante Autobahn nicht kleiner gebaut
       werden dürfe. Insgesamt berücksichtige der Bundesverkehrswegeplan nicht die
       Belange des Klimaschutzes. Das sei aber nach dem Urteil des
       Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz erforderlich, sagte Heß. „Eine
       Folge ist: Die Bindungswirkung des Bundesverkehrswegeplans muss entfallen“,
       sagte sie. Nicht nur politische, sondern auch rechtliche Gründe sprächen
       für eine Neufassung. Zahlreiche Verbände und Gruppen fordern, die
       aufgelisteteten Straßenneubauten unter Klimagesichtspunkten zu begutachten
       und gegebenenfalls zu kippen. Auch [3][die Grünen wollen die Überprüfung
       sämtlicher Projekte].
       
       „Dieses Gutachten zeigt: Die Fernstraßenplanungen, die zu einer Erhöhung
       der Treibhausgasemissionen führen, sind mit Grundgesetz und
       Klimaschutzgesetz nicht vereinbar und müssen von der neuen Bundesregierung
       sofort gestoppt werden“, sagte BUND-Geschäftsführerin Antje von Broock.
       
       Der BUND plant allerdings nicht, auf Grundlage des Gutachtens vor das
       Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Ein Verfahren dauere Jahre, sagte von
       Broock. „Wir müssen jetzt Tempo machen.“ Im Jahr 2022 steht die
       turnusmäßige Prüfung des Bundesverkehrswegeplans an. Dann müsse er völlig
       neu ausgerichtet werden, denn ein Festhalten an dem Straßenbauprogramm
       verhindere das Einhalten der Klimaziele im Verkehr, sagte von Broock: „Für
       den BUND ist das ein Gradmesser für ein Mitregieren von Bündnis 90/Die
       Grünen.“
       
       7 Oct 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/bundesverkehrswegeplan-2030-gesamtplan.pdf?__blob=publicationFile
 (DIR) [2] https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/mobilitaet/mobilitaet_bvwp_2030_rechtsgutachten.pdf
 (DIR) [3] /Gruener-Politiker-ueber-Strassenneubau/!5778872
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anja Krüger
       
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