# taz.de -- Corona im Frühjahr 2020 in Tirol: Erster Prozess zur Causa Ischgl
       
       > Im österreichischen Skiort haben sich zu Beginn der Pandemie Tausende mit
       > Corona angesteckt. Eine Witwe verklagt den Staat auf Schadensersatz.
       
 (IMG) Bild: Vorbei der Spaß! Im März 2020 ordnete Österreichs Regierung Quarantäne an
       
       Wien taz | Am Freitag beginnt vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen
       im Wiener Justizpalast der erste Prozess von Angehörigen eines Mannes, der
       sich im Tiroler Skiparadies mit Covid-19 infiziert hat und gestorben ist.
       Weitere 15 Klagen liegen bei Gericht, sagt der [1][Verbraucherschützer
       Peter Kolba], der insgesamt rund 3.000 Geschädigte, mehrheitlich Deutsche,
       vertritt oder vertreten soll. Termine für weitere sieben Verfahren stünden
       bereits fest, sagt Kolba.
       
       Beim Auftaktprozess geht es aber nicht um deutsche Staatsbürger, sondern um
       den Österreicher Hannes Schopf, einen ehemaligen Chefredakteur der
       katholischen Wochenzeitung Die Furche. Die Witwe und ihr Sohn fordern von
       der Republik im Rahmen einer Amtshaftungsklage eine Entschädigung von
       100.000 Euro. Für sie ist offensichtlich, dass sich der damals 72-jährige
       Pensionist bei der chaotischen Abreise aus Ischgl angesteckt hat.
       
       Bundeskanzler Sebastian Kurz hatte Mitte März 2020 eine Quarantäne über das
       Paznauntal verhängt und veranlasst, dass sämtliche Touristen Ischgl
       umgehend verlassen mussten. Wenige Tage vorher waren mindestens 17
       Personen, die sich in einem Après-Ski-Lokal infiziert hatten, positiv auf
       das Coronavirus getestet worden. Schon am 5. März 2020 hatten die
       isländischen Gesundheitsbehörden gemeldet, dass 14 Skifahrer aus Ischgl
       coronapositiv heimgekehrt waren.
       
       Die Tiroler Behörden zeigten sich außerstande, eine geregelte Abreise zu
       organisieren. Viele der Urlauber steckten in heillos überfüllten Bussen
       stundenlang im Stau. Karin Lilleike aus Hamburg hatte der taz von der
       Busfahrt nach Landeck berichtet, die normalerweise 50 Minuten dauert. Der
       Bus, in den Mitglieder verschiedener Gruppen gepfercht wurden, habe sich im
       Schritttempo vorwärts bewegt, manche Insassen hätten gehustet, andere
       geradezu manisch gequatscht. Von Lilleikes Reisegruppe hätten sich „alle,
       ohne Ausnahme und egal an welchen Stellen sie im Bus gesessen haben“,
       angesteckt.
       
       ## Prozess mit Präzedenzwirkung
       
       Das dürfte auch dem ehemaligen Journalisten Hannes Schopf passiert sein.
       Denn, so weiß die Witwe Sieglinde Schopf, von [2][Après-Ski-Bars], wo die
       Besucherinnen und Besucher bei dröhnender Musik gerne die Sau rauslassen,
       habe sich ihr Mann ferngehalten.
       
       Kolba erwartet sich Präzedenzwirkung vom Ausgang dieses Prozesses. Es gehe
       zunächst darum, das schuldhafte Verhalten der österreichischen Behörden
       festzustellen. Ob die Verantwortung jetzt Bundeskanzler Kurz (ÖVP) treffe,
       der überfallsartig eine Quarantäne verhängt hatte, oder die
       Bezirkshauptmannschaft Landeck, die bei der Evakuierung versagte, sei
       unerheblich. Kolba spricht gegenüber der taz von einem „Multiorganversagen“
       des Staates.
       
       Die Richterin wird vermutlich zunächst einen Vergleich vorschlagen. Kolba
       rechnet aber nicht damit, dass die sogenannte Finanzprokuratur, die die
       Interessen des Staates vertritt, dazu bereit sei. Bisher habe sie immer die
       Verantwortung staatlicher Organe bestritten. Auch Kolba und sein
       Verbraucherschutzverein VSV wollen ein konkretes Urteil: „Wir lassen uns
       nicht einzelne Fälle wegvergleichen.“
       
       ## Dutzende weitere Fälle könnten folgen
       
       Eine [3][Prozesslawine zur Causa Ischgl] steht bevor. 15 Einzelfälle sind
       bereits gerichtsanhängig, weitere 40 könnten folgen, wenn die dreimonatige
       Wartefrist nach einer negativen Antwort der Finanzprokuratur zur
       Schuldfrage verstrichen ist. In 30 Fällen erwartet Kolba demnächst grünes
       Licht von deutschen Rechtsschutzversicherungen, die das Prozessrisiko
       übernehmen.
       
       Insgesamt seien an die 500 Geschädigte durch Rechtsschutzversicherungen
       gedeckt. Für alle anderen steht der VSV in Verhandlungen mit
       Prozessfinanzierern, die dann die Kosten für eine Sammelklage übernehmen
       würden.
       
       Kolba betont, dass die gerichtliche Aufarbeitung der Katastrophe von
       Ischgl nicht der vordringliche Wunsch der Geschädigten gewesen sei. Vor
       einem Jahr hatte der VSV in der Vertretung von über 6.000 Ischgl-Opfern
       Bundeskanzler Kurz einen runden Tisch für die Ausarbeitung einer
       gemeinsamen Lösung vorgeschlagen. „Auf diesen Brief gibt es bis heute keine
       Reaktion“, so Kolba.
       
       Beim Prozessauftakt am Freitag werde es mit Sicherheit noch kein Urteil
       geben, meint Kolba. Es werde aber darüber entschieden, welche Beweismittel
       in Zukunft aufgenommen werden. Und der VSV hat eine Liste von äußerst
       prominenten Zeugen vorgelegt: Von Bundeskanzler Kurz und Innenminister Karl
       Nehammer (beide ÖVP) bis zum Vizekanzler Werner Kogler und dem im April
       zurückgetretenen Gesundheitsminister Rudolf Anschober (beide Grüne).
       Sollten sie aussagen müssen, ist mit noch größerer Aufmerksamkeit für die
       Prozesse zu rechnen.
       
       17 Sep 2021
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ralf Leonhard
       
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