# taz.de -- Corona-App zur Kontakverfolgung: Klage gegen Luca-Lizenz abgelehnt
       
       > Ein Konkurrent klagte gegen die Beschaffung der umstrittenen App. Nun
       > urteilte das Gericht, der Kläger hätte die Ausschreibung eh nicht
       > gewonnen.
       
 (IMG) Bild: Junge Leute loggen sich am Eingang des Musikzentrums in Hannover mit der Luca-App ein
       
       Rostock taz | Die Klage eines Konkurrenten gegen die Beschaffung der
       umstrittenen [1][Luca-App] in Mecklenburg-Vorpommern ist gescheitert. Ob
       die Vergabe ordnungsgemäß war, ließ das Oberlandesgericht (OLG) Rostock
       aber offen. Es war die erste Gerichtsentscheidung zur Lizensierung der
       Luca-App durch staatliche Stellen.
       
       Die Luca-App dient der digitalen Kontaktverfolgung. Bürger:innen können
       die App auf ihrem Smartphone installieren und sich zum Beispiel beim Besuch
       von Restaurants mit der App einchecken. Falls ein Gast infiziert war, kann
       das Gesundheitsamt die anderen Gäste mithilfe der App kontaktieren.
       Vertrieben wird die App vom Berliner Unternehmen Culture4life,
       „Markenbotschafter“ ist der Rapper Smudo („Die Fantastischen Vier“).
       
       Immerhin [2][13 Bundesländer] haben die Luca-App zentral beschafft, damit
       Restaurants und Gäste die App kostenlos nutzen können. Sie zahlten für
       Jahresverträge insgesamt rund 22 Millionen Euro. So soll Bayern rund 5,5
       Millionen Euro ausgegeben haben. Nicht beteiligt sind nur die Länder
       Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Sachsen.
       
       Als erstes Land schloss Anfang März Mecklenburg-Vorpommern einen
       Lizenzvertrag über 440.000 Euro ab. Wegen Dringlichkeit verzichtete das
       Land auf eine europaweite Ausschreibung, da das Verfahren sonst rund sechs
       Monate gedauert hätte.
       
       ## Verzicht auf Markterkundung
       
       Die Landesregierung beschränkte sich auf eine Markterkundung, bei der im
       Internet zehn Kontaktverfolgungs-Apps mit den Anforderungen des Landes
       abgeglichen wurden. Da nur die Luca-App eine Schnittstelle zur
       Sormas-Software der Gesundheitsämter aufwies, verhandelte das Land nur mit
       Culture4life und schloss Anfang März einen Vertrag ab.
       
       Dagegen protestierte der österreichische Konkurrent Cube-Tech, der
       Reservierungs-Apps für Hotels und Gaststätten betreibt. Luca müsse
       Insiderwissen gehabt haben, wenn es als einziger App-Betreiber bereits eine
       Sormas-Schnittstelle programmiert hatte. Die bisher rechtswidrige Vergabe
       des Auftrags müsse deshalb mit mindestens drei Angeboten neu beginnen.
       
       Im Mai wies die gerichtsähnliche Vergabekammer des Landes den Antrag von
       Cube-Tech ab. Die Lage sei dringend gewesen, weil im Februar wider Erwarten
       die Zahl der Infektionen stieg, statt zu fallen. Die geplanten Öffnung der
       Gastronomie sei daher nur mit digitaler Kontaktverfolgung möglich gewesen.
       Die Kammer ließ offen, ob bei den Verhandlungen noch mindestens ein
       weiteres Angebot hätte eingeholt werden müssen, da Cube-Tech die
       Anforderungen des Landes nicht erfüllte.
       
       Darauf stellte nun auch das OLG Rostock ab. Bis heute erfülle die
       Kontaktverfolgungs-App von Cube-Tech nicht die Anforderungen, weil sie
       keine Schnittstelle zu den Gesundheitsämtern aufweise. Sie könnte also in
       einem neuen Verfahren gar nicht den Zuschlag erhalten. Ein frühzeitiger
       Hinweis des Landes auf dieses Kriterium sei nicht erforderlich gewesen,
       weil die Gesundheitsamts-Software Sormas als Open-Source-Produkt für alle
       Programmierer:innen frei zugänglich gewesen sei.
       
       1 Sep 2021
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
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