# taz.de -- Bußgeld gegen Demonstrant:innen: Eingekesselt und abkassiert
       
       > Am 1. Mai kesselte die Hamburger Polizei Demonstrant:innen ein.
       > Einige bekamen nun einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen die
       > Abstandsregeln.
       
 (IMG) Bild: Dafür soll es nun Bußgeld geben: zwangsverordnetes Gruppenkuscheln am 1. Mai in Hamburg
       
       Hamburg taz | Unter fragwürdigen Umständen kesselte die Hamburger Polizei
       am 1. Mai vermeintliche Demonstrant:innen ein. In den vergangenen Tagen
       bekamen nun einige der von den Beamt:innen Festgehaltenen
       Bußgeldbescheide wegen Nichteinhaltung des Mindestabstands. 1,5 Meter
       Abstand zu halten, sei aber gar nicht möglich gewesen, berichten Anwesende.
       Denn die Beamt:innen hätten viel zu wenig Platz gelassen.
       
       [1][Die Polizei in Hamburg ging am 1. Mai dieses Jahres generell nicht
       gerade zimperlich gegen Demonstrierende vor.] Viele Veranstaltungen waren
       schon im Vorfeld untersagt. [2][Trotzdem gingen überall in der Stadt
       Menschen auf die Straße.] Beamt:innen kesselten einige von ihnen ein und
       hielten Menschen teils über Stunden dort fest. Darunter auch Minderjährige
       und Demosanitäter:innen. Die Polizei behauptet, damit präventiv illegale
       Versammlungen und Verstöße gegen den Infektionsschutz verhindert haben zu
       wollen.
       
       Die Menschen, die die Polizei umstellte, befanden sich allerdings teilweise
       gar nicht auf einer Versammlung, sondern liefen ungeordnet über die Straße.
       Im Fall des Kessels auf der St. Petersburger Straße argumentiert die
       Polizei, die Menschen hätten szenetypische schwarze Klamotten getragen und
       seien schon davor auf einer illegalen Versammlung gewesen.
       
       Von etwa 250 ungeordnet laufenden Menschen umstellten die Beamt:innen
       aus diesem Grund 50. Darunter auch ein 14-jähriges Mädchen, das den Kessel
       über Stunden nicht verlassen durfte.
       
       Schon am 1. Mai und in den Tagen danach wurde kritisiert, dass es nicht
       möglich war, im Kessel Mindestabstände einzuhalten. Nun hat die Polizei
       aber genau deswegen Bußgeldverfahren eröffnet. Die Betroffenen hätten nicht
       genug Abstand gehalten und sollen nun 150 Euro Strafe zahlen, außerdem ist
       noch eine Bearbeitungsgebühr von 28 Euro aufgeschlagen.
       
       In einem Bußgeldbescheid, der der taz vorliegt, heißt es, der Abstand hätte
       eingehalten werden können. Ein Mann, der anonym bleiben möchte, schildert
       die Situation allerdings anders. Die Polizei habe ohne Vorwarnung innerhalb
       von Sekunden willkürlich einen Teil der Menschen umstellt. Da der Kessel so
       eng war, sei es gar nicht möglich gewesen, 1,5 Meter voneinander entfernt
       zu stehen. „Wir haben außerdem alle Masken getragen“, sagt er.
       
       Auch der Bürgerschaftsabgeordnete Deniz Celik (Linke) war vor Ort. „Ich
       fand den Einsatz unverhältnismäßig“, sagt er der taz am Telefon. Er habe
       die Beamt:innen auch darauf hingewiesen, dass die Personen sehr eng
       zusammenstanden. Genügend Abstand zu halten, sei definitiv nicht möglich
       gewesen.
       
       Die Zustände im Kessel seien teils entwürdigend gewesen, berichten
       Anwesende der taz. Einer von ihnen, der seinen Namen nicht in der Zeitung
       lesen will, erzählt: „Die ersten zwei Stunden durfte niemand auf Toilette.“
       Als Ersatz habe ein Gulli gedient. Auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten
       Deniz Celik hin rechtfertigte die Polizei sich, Menschen einzeln in ein
       benachbartes Hotel zum Toilettengang gebracht zu haben. Allerdings habe das
       Hotel dies nach einiger Zeit wieder untersagt, schildern Anwesende.
       
       Beim Hamburger Ermittlungsausschuss, der Demonstrant:innen juristisch
       berät und unterstützt, haben sich bis Redaktionsschluss sieben Menschen
       gemeldet, die im Kessel auf der St. Petersburger Straße waren und nun einen
       Bescheid bekommen haben. Bei einem weiteren Kessel am 1. Mai in St. Georg
       sei zudem mindestens eine Person betroffen. Da sich wahrscheinlich nicht
       alle gemeldet hätten, sei aber von einer höheren Zahl auszugehen, sagte
       eine Sprecherin gegenüber der taz.
       
       Dem Ermittlungsausschuss zufolge haben viele Betroffene nun erst einmal
       Widerspruch gegen das Bußgeldverfahren eingelegt. Der Bescheid wird
       daraufhin noch einmal genau von der Bußgeldbehörde überprüft. Denn laut dem
       Amt für Migration, dem die Bußgeldstelle untergeordnet ist, werden die
       meisten Verfahren im ersten Schritt nicht genauer untersucht.
       
       Bei Zehntausenden Verfahren sei dies auch gar nicht möglich. „Wir gehen
       erst mal davon aus, dass die Polizei rechtmäßig handelt“, sagte ein
       Sprecher gegenüber der taz. Wenn allerdings Beschwerde eingelegt werde,
       überprüfe die Behörde alles noch einmal genauer und befrage auch die
       Polizist:innen, die das Verfahren eingeleitet haben. Sollte dann immer
       noch unklar sein, ob ein Bußgeld gerechtfertigt ist, landet das Verfahren
       vor Gericht.
       
       Ob die aktuellen Bußgeldbescheide dieser Überprüfung standhalten würden,
       ist fraglich. Die Bußgeldstelle möchte sich zu laufenden Verfahren generell
       nicht äußern. Auch die Polizei ging bis Redaktionsschluss auf taz-Anfrage
       nicht näher darauf ein.
       
       9 Sep 2021
       
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