# taz.de -- Bundestag zur epidemischen Lage: Im Angesicht der vierten Welle
       
       > Auf Bitten der Länder soll der Bundestag am Mittwoch die seit März 2020
       > geltende epidemische Lage verlängern. Das vereinfacht mögliche neue
       > Verschärfungen.
       
 (IMG) Bild: Hier soll am Mittwoch die Verlängerung der epidemischen Lage beschlossen werden
       
       Freiburg taz | In einer Sondersitzung am Mittwoch wird der Bundestag
       voraussichtlich das Fortbestehen der „epidemischen Lage nationaler
       Tragweite“ beschließen. Ein entsprechender Antrag von CDU/CSU und SPD liegt
       jetzt vor. Der Beschluss ermöglicht, Maßnahmen gegen die vierte Coronawelle
       aufrechtzuerhalten und neue einzuführen.
       
       Die Koalition begründet ihren Antrag mit der fortdauernden
       Covid-19-Pandemie. Die Zahl der Neuinfektionen steige, für 97,9 Prozent der
       Neuinfektionen sei inzwischen die [1][ansteckendere Delta-Mutation]
       verantwortlich. Auch die Weltgesundheitsorganisation gehe weiterhin von
       einem internationalen Notfall für die öffentliche Gesundheit aus.
       
       Die Feststellung der epidemischen Lage nationaler Tragweite ist Aufgabe des
       Bundestags. Den ersten derartigen Beschluss traf er am 25. März 2020,
       damals noch zeitlich unbeschränkt. Seit März 2021 müssen die Beschlüsse
       jedoch alle drei Monate erneuert werden. Der letzte Beschluss stammt vom
       11. Juni und würde am 11. September auslaufen.
       
       Die Feststellung der epidemischen Lage hatte zunächst vor allem symbolische
       Bedeutung. Für den ersten Shutdown, den die Bundesländer im März 2020
       aufgrund von allgemeinen Befugnissen im Infektionsschutzgesetz (IfSG)
       beschlossen, war die Feststellung der Lage jedoch noch keine Voraussetzung.
       
       ## Ohne Verlängerung wären Maßnahmen außer Kraft
       
       Das ist heute anders. Seit November 2020 sind die Shutdown-Befugnisse der
       Länder ausdrücklich im Infektionsschutzgesetz geregelt und an die
       Feststellung der epidemischen Lage gebunden. Ohne Fortgeltung der Lage
       müssten die derzeitigen Maßnahmen außer Kraft treten, etwa die Beschränkung
       der Fußball-Bundesliga-Spiele auf maximal 25.000 Zuschauer.
       
       Erst recht könnten die Länder im Herbst keine Verschärfungen mit Blick auf
       die vierte Welle beschließen. Die Länder haben den Bundestag deshalb
       einstimmig gebeten, die Feststellung der epidemischen Lage zu verlängern.
       Diese ist auch Voraussetzung für bestimmte Impf- und Testverordnungen der
       Bundesregierung. Dass auch die Bundesregierung Shutdown-Maßnahmen per
       Verordnung einführen kann, hat sie allerdings nicht zur Folge.
       
       Zwar führte der Bundestag im April eine sogenannte [2][Bundesnotbremse]
       ein, die wirksam wurde, sobald in einem Landkreis die 7-Tage-Inzidenz drei
       Tage lang über 100 lag. Die Konsequenz waren Beschränkungen des
       öffentlichen Lebens, zum Beispiel eine nächtliche Ausgangssperre.
       
       Diese Regelung (§ 28 b IfSG) ist jedoch seit 30. Juni 2021 ausdrücklich
       wieder außer Kraft. Sie würde auch nicht wieder aufleben, falls die
       7-Tage-Inzidenz erneut über 100 steigt. Vielmehr müsste der Bundestag dies
       per Gesetz beschließen. Davon ist derzeit aber nicht die Rede.
       
       24 Aug 2021
       
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