# taz.de -- AfD droht mit Klage gegen Hannovers OB: Klartext unerwünscht
       
       > Die Stadt Hannover hat die AfD als rechtsextrem bezeichnet. Nun fordert
       > die Partei eine Unterlassungserklärung vom grünen OB Belit Onay.
       
 (IMG) Bild: Immer Ärger mit der AfD: Hannovers grüner Oberbürgermeister Belit Onay im Februar 2021
       
       Hamburg taz | Die AfD rechtsextrem nennen – das darf fast jeder, der oder
       die eine Meinung kundtun möchte. Eine Ausnahme bilden Minister und
       Bürgermeister, weil sie Hoheitsträger sind. Die Konsequenzen des
       Neutralitätsgebots bekommt nun der Oberbürgermeister von Hannover, Belit
       Onay von den Grünen, zu spüren.
       
       Ein Pressesprecher der Stadt hatte die AfD im Gespräch mit der Neuen Presse
       als „rechtsextrem“ bezeichnet. Da die Pressestelle dem Oberbürgermeister
       direkt unterstellt ist, hat der Kreisverband der AfD Onay nun aufgefordert,
       eine Unterlassungserklärung abzugeben. Die Äußerung sei ein „dreister
       Verstoß gegen das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot“, schreibt die AfD
       in einer Pressemitteilung.
       
       Bereits vor der Beschwerde der AfD hatte es Ärger gegeben. Ende Juli hatte
       der Oberbürgermeister alle Fraktionsvorsitzenden aus dem Rat der Stadt
       eingeladen – auch den der AfD. Nachdem SPD und CDU sich öffentlich darüber
       beschwerten, wurde die AfD wieder ausgeladen. Es habe sich um ein Versehen
       gehandelt, sagte die Pressestelle der Stadt. Im Rahmen dieser Erklärung
       fiel auch der Satz, der Oberbürgermeister arbeite „selbstverständlich nicht
       mit Rechtsextremen zusammen“.
       
       Ob nun eine Unterlassungserklärung des Oberbürgermeisters folgen wird,
       blieb bis Redaktionsschluss offen. Falls nicht, werde die AfD Klage
       erheben, heißt es in der Pressemitteilung der Partei.
       
       Nach Einschätzung des Staatsrechtlers Ulrich Karpen von der Universität
       Hamburg stehen die Chancen der AfD in diesem Fall gut. Der Grund: „Ein
       Oberbürgermeister ist gegenüber der Öffentlichkeit und der Presse immer im
       Dienst“, sagt Karpen. Onay müsse sich deshalb immer an das
       Neutralitätsgebot halten.
       
       Das Gleiche gelte für seinen Pressesprecher: „Ein Bürgermeister kann sich
       nicht immer selbst äußern, daher ist sein Pressesprecher an die gleichen
       Pflichten gebunden“, sagt der emeritierte Rechtsprofessor. Denn die AfD als
       Ganzes wurde bisher nicht als rechtsextrem eingestuft – zumindest nicht vom
       Verfassungsschutz.
       
       Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) in Berlin veröffentlichte
       Anfang Juli eine Studie, die die AfD als rassistische und rechtsextreme
       Partei einordnet. „In der Programmatik der Partei sind Positionen
       verankert, die sich eindeutig als rassistisch und rechtsextremistisch
       klassifizieren lassen“, sagt Hendrik Cremer vom DIMR. Dazu gehöre, dass
       Menschen allein aufgrund der Tatsache, dass sie Muslime sind, als Gefahr
       betrachtet würden, oder dass sich Leistungen aus der Rentenversicherung auf
       Deutsche beschränken sollten.
       
       Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags schreiben zum Thema
       Neutralitätsgebot für Hoheitsträger: „In der Demokratie des Grundgesetzes
       muss sich die politische Willensbildung von unten nach oben, also vom Volk
       zu den Staatsorganen vollziehen.“ Da Äußerungen von Hoheitsträgern größeren
       Einfluss haben, bestehe die Gefahr einer „Umkehrung des
       Willensbildungsprozesses“.
       
       In der Vergangenheit gab es bereits einen ähnlichen Fall. So hatte sich der
       Düsseldorfer Bürgermeister Thomas Geisel (SPD) 2017 auf der Internetseite
       der Stadt gegen eine Demonstration der rechtspopulistischen
       „Dügida“-Bewegung positioniert, dem lokalen Ableger der Pegida. Das
       Bundesverwaltungsgericht sah hier das Sachlichkeitsgebot verletzt und
       erklärte die Aktion für rechtswidrig.
       
       25 Aug 2021
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Alexandra Hilpert
       
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