# taz.de -- Jugendhilfe in Schleswig-Holstein: Ex-Heimchefin will Geld
       
       > Die Friesenhof-Leiterin klagte erfolgreich gegen die Schließung ihrer
       > Mädchenheime im Jahr 2015. Nun fordert ihr Anwalt eine Entschädigung.
       
 (IMG) Bild: Eines der ehemaligen Friesenhof-Heime in Hedwigenkoog
       
       Hamburg taz | Die Schließung der Friesenhof-Mädchenheime im Jahr 2015 war
       rechtswidrig. Das entschied das Schleswig-Holsteinische
       Oberverwaltungsgericht und bestätigte damit ein [1][Urteil aus erster
       Instanz]. Wie nun der [2][SHZ berichtet], fordert die Ex-Heimchefin Barbara
       Janssen Schadensersatz vom Land – die Rede ist von 1,5 Millionen Euro. Und
       da so ein Zivilprozess Jahre dauern könne, fordert ihr Anwalt von
       Sozialminister Heiner Garg (FDP) eine freiwillige Zahlung auf
       außergerichtlichem Weg.
       
       Der Fall Friesenhof führte dazu, dass die Rechte der Heimaufsicht im neuen
       [3][Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)] geschärft wurden. So
       argumentierte das Gericht in erster Instanz, die Schließung sei unnötig
       gewesen, denn etwaige Missstände hätten mit der Trägerin „aufgearbeitet und
       beseitigt“ werden können. Es spreche zwar viel dafür, dass Maßnahmen wie
       die über Stunden dauernde und mit Bloßstellung verbundenen Gruppensitzungen
       und „Strafsport“ kindeswohlgefährdend sein könnten, bei der Schließung
       hätten diese Praktiken aber nicht stattgefunden. Das Konzept sei geändert
       worden.
       
       Doch für das Landesjugendamt schien damals [4][die Verlässlichkeit des
       Trägers nicht mehr gegeben], auch wegen fehlenden qualifizierten Personals.
       Der Widerruf der Betriebserlaubnis sei damals „im Interesse des Wohls der
       Kinder und Jugendlichen“ erfolgt, erklärt das Sozialministerium. Man
       bedauere die Gerichtsentscheidung, wenngleich sie zu akzeptieren sei. Bund
       und Länder hätten inzwischen durch die Änderung des Gesetzbuchs einen
       besseren Schutz für Kinder- und Jugendliche in Heimen erwirkt, dafür habe
       sich das Kieler Ministerium als Konsequenz aus den Vorfällen über mehrere
       Legislaturen hinweg eingesetzt.
       
       „Es ist für die Landesjugendämter jetzt leichter, die Rechte der Kinder zu
       schützen, sowohl bei Erteilung der Betriebserlaubnis als auch bei deren
       Entzug“, sagt auch Jugendhilfeexperte Wolfgang Hammer. Das Urteil wäre auf
       Grundlage des neuen KJSG nicht mehr möglich. Beispielsweise gebe es Hürden
       für Kontaktverbote, etwa zur Familie, die nun von einem Richter genehmigt
       werden müssten.
       
       ## Ministerium will Ansprüche prüfen
       
       Gefragt, ob das Ministerium nun Gespräche über eine außergerichtliche
       Einigung mit der Friesenhof-Leiterin führt, teilt ein Sprecher mit, man
       befinde sich erst am Beginn der zivilrechtlichen Auseinandersetzung, an
       dessen Ende erst „die Feststellung des Schadens der Höhe und dem Grund nach
       steht“. Man prüfe nun die rechtliche Situation.
       
       Wolfgang Dudda, der als Abgeordneter für die Piratenpartei im
       Parlamentarischen Untersuchungsausschuss Friesenhof war, sagt, die
       Heimchefin habe „formal juristisch Recht“ bekommen. „Politisch und
       moralisch war die Schließung richtig“. Er erwarte, dass Garg den Rechtsweg
       geht und „nicht leichtfertig Steuergeld ausschüttet“.
       
       17 Jul 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Berufung-gegen-Friesenhof-Urteil/!5671479
 (DIR) [2] https://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/politik/Rechtswidrige-Schliessung-der-Friesenhof-Heime-in-SH-Jetzt-geht-es-um-Millionen-id32926882.html
 (DIR) [3] https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/neues-kinder-und-jugendstaerkungsgesetz-162860
 (DIR) [4] /Missstaende-in-Jugendheimen/!5202196
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kaija Kutter
       
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