# taz.de -- Berufung gegen Friesenhof-Urteil: Ministerium will nicht zahlen
       
       > Schleswig-Holstein will der Betreiberin der Friesenhof-Heime keinen
       > Schadensersatz zahlen – und geht gegen ein entsprechendes Urteil in
       > Berufung.
       
 (IMG) Bild: Wurde im Sommer 2015 vom Jugendamt geschlossen: Das Friesenhof-Heim in Hedwigenkoog
       
       Neumünster taz | Verschlossene Türen, Essensentzug, Strafsport: Mädchen,
       die in den Friesenhof-Heimen in Schleswig-Holstein untergebracht waren,
       klagten über „bootcamp“-artige Zustände. [1][Im Juni 2015 entzog das
       Landesjugendamt zwei Heimen des Friesenhofs die Betriebserlaubnis.] Doch
       das war nicht zulässig, urteilte das Verwaltungsgericht im Dezember. Die
       Betreiberin fordert Schadensersatz. Das Sozialministerium will gegen das
       Urteil in Berufung gehen, kündigte Staatssekretär Matthias Badenhop (FDP)
       im Sozialausschuss an.
       
       Barbara Janssen, die Betreiberin der Friesenhof-Heime, hatte 2015
       Insolvenz anmelden müssen und war gegen die Schließung angegangen. Das
       Schleswiger Verwaltungsgericht hatte auf formale Gründe wie Fristen
       hingewiesen, die das Land hätte einhalten müssen, zudem sei der
       Heimaufsicht das Konzept der „konfrontativen Pädagogik“ bekannt gewesen.
       Das Argument des Landes, dass das Wohl der Kinder in Gefahr war, nahm das
       Gericht nicht an.
       
       Völlig unverständlich – fanden Abgeordnete im Sozialausschuss: „Was würden
       die damals betroffenen Mädchen dazu sagen?“, fragte Katja Rathke-Hoffmann
       (CDU). Auch Lars Harms (SSW) machte deutlich: „Was damals passiert ist, war
       [2][Missachtung der Menschenrechte].“
       
       Für angreifbar hält Badenhop das Urteil, weil nicht klar definiert sei,
       was „Kindeswohlgefährdung“ in Heimen bedeutet. „Das Gericht hat die selben
       Kriterien angewandt wie für eine Familie.“ Das sei eine „sehr eigene
       Sichtweise“. Badenhop erhofft sich, dass im Berufungsverfahren die Regeln
       für Jugendhilfeeinrichtungen geklärt werden.
       
       ## Ein Behördenversagen?
       
       Die Vorfälle im Friesenhof hatten eine [3][Debatte über die Rolle der
       Heimaufsicht] ausgelöst. In der Folge sind neue Strukturen wie eine
       Ombudsstelle entstanden. Die Vorwürfe gegen den Friesenhof waren im Mai
       2015 durch eine Anfrage der Linken in der Hamburger Bürgerschaft öffentlich
       geworden. Wie später bekannt wurde, hatten schleswig-holsteinische
       Jugendämter keine Mädchen mehr in die Heime geschickt, weil es Beschwerden
       gegeben hatte.
       
       Ein Behördenversagen also? Nein, sagt die damalige Staatssekretärin Annett
       Langner (SPD): „Wir sind mit dem schärfsten denkbaren Instrument
       vorgegangen.“ Allerdings sind die Möglichkeiten der Landesheimaufsicht
       begrenzt.
       
       Um das zu ändern, haben Schleswig-Holstein, Niedersachsen und
       Nordrhein-Westfalen per Bundesratsinitiative eine Gesetzesänderung
       gefordert. Im Februar hat der Bundesrat zugestimmt. „Nun muss die Regierung
       dieses Signal umsetzen“, sagt Badenhop.
       
       13 Mar 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Missstaende-in-Jugendheimen/!5202196
 (DIR) [2] /Rechte-von-Kindern-und-Jugendlichen/!5311433
 (DIR) [3] /Umstrittener-Friesenhof-Schlussbericht/!5388079
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Esther Geißlinger
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Jugendhilfe
 (DIR) Jugendheim Friesenhof
 (DIR) Jugendheim
 (DIR) Schleswig-Holstein
 (DIR) Kindeswohl
 (DIR) Jugendheim Friesenhof
 (DIR) Jugendheim Friesenhof
 (DIR) Jugendheim Friesenhof
 (DIR) Jugendheim Friesenhof
 (DIR) Jugendheim Friesenhof
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Umstrittenes Heim in Schleswig-Holstein: Land muss Friesenhof-Chefin nicht entschädigen
       
       Nachdem die umstrittenen Mädchenheime formal zu Unrecht geschlossen wurden,
       wollte die Inhaberin 1,95 Millionen Euro Schadenersatz – und klagte.
       
 (DIR) Jugendhilfe in Schleswig-Holstein: Ex-Heimchefin will Geld
       
       Die Friesenhof-Leiterin klagte erfolgreich gegen die Schließung ihrer
       Mädchenheime im Jahr 2015. Nun fordert ihr Anwalt eine Entschädigung.
       
 (DIR) Recht auf Bildung: Schulkinder zweiter Klasse
       
       Schleswig-Holstein ist Heimkinder-Land. Doch es gibt keine Schulpflicht für
       die noch in ihrem Herkunftsland gemeldeten. Ministerien haben keinen
       Überblick.
       
 (DIR) Bilanz nach Friesenhof-Ausschuss: Heimlich geschlossen
       
       Der PUA-Untersuchungsbericht steht jetzt im Netz. Das Land habe mit dem
       Mädchencamp Nanna faktisch ein geschlossenes Heim toleriert, kritisieren
       die Piraten.
       
 (DIR) Umstrittener Friesenhof-Schlussbericht: Streit um Abschlussbericht
       
       SPD, Grüne und SSW wollen in Mädchenheimen keine Kindeswohlgefährdungen
       bemerkt haben. Schließung war trotzdem rechtens. Kritik von FDP und CDU