# taz.de -- Antidiskriminierungsgesetz in BaWü: Kein Gesetz Berliner Art
       
       > Ein Antidiskriminierungsgesetz steht in Baden-Württemberg im
       > Koalitionsvertrag. Die CDU verspricht, es werde nicht so schlimm wie in
       > Berlin.
       
 (IMG) Bild: In Berlin gibt es seit mehr als einem Jahr ein Antidiskriminierungsgesetz
       
       Karlsruhe taz | Es ist das vielleicht strittigste Gesetzesvorhaben im
       Koalitionsvertrag von Grünen und CDU. Ein Antidiskriminierungsgesetz, das
       Bürgerinnen und Bürgern mehr rechtliche Handhabe gegen Fehlverhalten von
       Behörden gibt.
       
       Um es gleich im ersten Koalitionsjahr über die Bühne zu bringen, wird
       derzeit im Hintergrund um Formulierungen gerungen. Und in der ersten
       Juliwoche wollte erstmals die Opposition im Landtag Auskunft darüber, warum
       die CDU ein Gesetz mitträgt, das sie vor der Wahl noch energisch bekämpft
       hatte.
       
       Vor einem Jahr, als Berlin als erstes Bundesland ein solches Gesetz
       eingeführt hatte, hatte der baden-württembergische Innenminister Thomas
       Strobl noch damit gedroht, keine baden-württembergischen Beamten mehr zur
       Amtshilfe in die Hauptstadt zu schicken. Konservative kritisieren eine
       vermeintliche Beweislastumkehr im Berliner Gesetz.
       
       Dass das grüne Anliegen, zusammen mit einer Kennzeichnungspflicht für
       Polizeibeamte, nun trotzdem [1][im Koalitionsvertrag landete], liegt vor
       allem daran, dass die Bündnispartner der grünen Parteibasis etwas bieten
       mussten. Besonders die Grüne Jugend hatte sich nach den Sondierungen für
       ein Dreierbündnis mit FDP und SPD starkgemacht.
       
       Als die CDU dem Antidiskriminierungsgesetz zähneknirschend zustimmte, wurde
       Strobl von Polizeigewerkschaften kritisiert. Der Chef der Deutschen
       Polizeigewerkschaft (DPolG) tönte mit Blick auf den Koalitionsvertrag, die
       CDU buhle um die Regierungsbeteiligung „wie Prostituierte auf dem
       Straßenstrich“. Sie mache es „für zehn Euro auch ohne Gummi“.
       
       So eingeklemmt zwischen entgleisten Beamtenfunktionären und dem
       Koalitionspartner versucht Strobl nun unter allen Umständen den Eindruck zu
       vermeiden, in Baden-Württemberg könnte es ein Gesetz nach dem Vorbild der
       Landeshauptstadt geben, das er selbst früher so scharf kritisiert hatte.
       Deshalb beteuerte er vergangene Woche im Landtag: „Es wird mit mir kein
       Gesetz nach Berliner Art, mit einer Berliner Beweislastumkehr, mit einem
       Generalverdacht gegen unsere Polizistinnen und Polizisten geben.“
       
       ## Berliner Gesetz kein Schreckgespenst
       
       Das Berliner Gesetz, das Polizeigewerkschaft und der
       baden-württembergischen CDU als so abschreckendes Beispiel dient, hat sich
       [2][nach einem Jahr] allerdings keineswegs als dieses Schreckgespenst für
       Beamte erwiesen, als dass es die Konservativen gerne darstellen.
       
       Gerade einmal 315 Beschwerden meldet die Leiterin der neu geschaffenen
       Landesombudsstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) in
       Berlin, Doris Liebscher, für die Millionenstadt, 111 davon wegen Rassismus.
       Da sei natürlich jede berechtigte Beschwerde eine zu viel, gibt der
       Sprecher der Berliner Polizei, Thilo Cablitz, zu. Die Zahlen zeigen aber,
       dass es keine Beschwerdeflut gebe.
       
       Auch zu Klagen vor Gericht ist es bisher nicht gekommen, was nach so kurzer
       Zeit auch nicht unnormal sei, erklärt Doris Liebscher. Nach ihrer Erfahrung
       wollten Menschen, die sich von Behörden diskriminiert fühlen, aber auch nur
       in den seltensten Fällen einen Prozess, meist ginge es ihnen um eine
       Entschuldigung und Anerkennung des Unrechts. Polizeisprecher Cablitz kann
       die befürchtete Beweislastumkehr nicht erkennen. „Durch das Gesetz müssen
       wir unsere Maßnahmen besser erläutern, das ist gut.“
       
       Mit Blick auf die Berliner Erfahrungen ist der grüne Koalitionspartner
       zuversichtlich, das Gesetz im laufenden Jahr mit der CDU zu verabschieden.
       Aus Sicht der Grünen setzt das geplante Antidiskriminierungsgesetz für
       Behörden um, was über das Allgemeine Gleichstellungsgesetz bereits seit
       2006 für die private Wirtschaft gilt: dass Menschen nicht diskriminiert
       werden dürfen. Dieses Gesetz hat damals die CDU zusammen mit der SPD
       beschlossen.
       
       11 Jul 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Koalitionsvertrag-in-Baden-Wuerttemberg/!5770279
 (DIR) [2] /Berliner-Antidiskriminierungsgesetz/!5773242
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Benno Stieber
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Österreich
 (DIR) Polizei Berlin
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Diskriminierung in Österreich: Entsetzen über „Anti-Homo-Haus“
       
       Ein Wirt in Wachau darf Schwulen den Zugang verwehren. Der Fall zeigt, wie
       schwach das österreichische Anti-Diskriminierungsgesetz ist.
       
 (DIR) Soziologin zu Polizei-Rassismus-Studie: „Dann konfrontieren wir die Polizei“
       
       Die Wissenschaftlerin Christiane Howe forschte zu Migration und Sexarbeit.
       Jetzt verantwortet sie eine Rassismus-Studie über die Berliner Polizei.