# taz.de -- Pläne der Großen Koalition: Eine Bilanz des Scheiterns
       
       > Am Freitag kommt der Bundestag zum letzten Mal in der Legislaturperiode
       > zusammen. Es zeigt sich, welche Vorhaben die Koalition nicht umsetzen
       > konnte.
       
 (IMG) Bild: Merkel am Mittwoch im Bundestag
       
       Berlin taz | Der Bundestag ist in seiner letzten Sitzungswoche und die
       Legislaturperiode neigt sich dem Ende entgegen. Nun wird deutlich, welche
       Pläne der Großen Koalition gescheitert sind, darunter auch einige zentrale
       Projekte.
       
       So zum Beispiel das eigentlich geplante „[1][Wehrhafte-Demokratie-Gesetz]“,
       auch Demokratiefördergesetz genannt: Am Mittwoch erklärte die SPD es für
       „endgültig gescheitert“. Nach dem Mord an Walter Lübcke und den Anschlägen
       von Halle und Hanau galt das Wehrhafte-Demokratie-Gesetz als zentraler
       Bestandteil eines Maßnahmenpakets gegen Rechtsextremismus.
       
       Statt einer ständigen Neubewerbung um Gelder, sollten Initiativen gegen
       Rechtsextremismus langfristig finanziell abgesichert und damit gestärkt
       werden. Streitpunkt war jedoch vor allem eine Extremismusklausel, die das
       Bekenntnis geförderter Initiativen zur freiheitlich-demokratischen
       Grundordnung verlangte, der Union aber nicht weit genug ging.
       
       Teil desselben Maßnahmenpakets war auch die Streichung des Wortes
       [2][„Rasse“ aus dem Grundgesetz]. Zunächst einigten sich
       SPD-Justizministerin Christine Lambrecht und CSU-Innenminister Horst
       Seehofer darauf, den Begriff zu ersetzen.
       
       Auch keine Kinderrechte im Grundgesetz 
       
       Anfang Juni jedoch verkündete der Justiziar der Unionsfraktion, Ansgar
       Heveling, dass auch dieses Projekt nicht umgesetzt wird. Begründung:
       verfassungsrechtliche Bedenken und fehlende Zeit.
       
       Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz habe
       bestätigt, dass jede Änderung der Verfassung die Tür zu neuen Auslegungen
       öffne. Deshalb seien auch beim Thema „Rasse“ sorgsame Überlegungen nötig,
       sagte Heveling. Die SPD spricht von einer Verzögerungstaktik.
       
       Im Juni wurde auch klar, dass Kinderrechte vorerst nicht im Grundgesetz
       verankert werden. Das stand zwar im Koalitionsvertrag, konnte aber trotz
       jahrelanger Diskussion nicht umgesetzt werden. Ziel war es, die [3][Rechte
       von Kindern] zu stärken, mindestens symbolisch.
       
       Dieses Vorhaben scheiterte am Ende nicht zuletzt an der Opposition, da für
       die Grundgesetzänderung eine Zweidrittelmehrheit nötig gewesen wäre. Für
       Linkspartei und Grüne war der Vorschlag von SPD und Union nicht weitgehend
       genug.
       
       Herzensangelegenheit der SPD gescheitert 
       
       Ekin Deligöz, Grünen-Fraktionssprecherin für Kinder- und Familienpolitik,
       sprach von einem „faulen Kompromiss, der keinerlei Fortschritt für die
       Kinderrechte in Deutschland bedeutet“. Hauptkritikpunkt: Die Formulierung,
       dass Kinder „angemessene“ Berücksichtigung finden sollten, sei viel zu
       schwach und bliebe hinter der UN-Kinderrechtskonvention zurück.
       
       Obwohl Herzensangelegenheit der SPD und wichtiges Wahlkampfthema 2017, ist
       auch das Vorhaben von Arbeitsminister Hubertus Heil zur [4][Beschränkung
       der „sachgrundlosen Befristung“] versandet. Der Entwurf sah vor, befristete
       Arbeitsverträge in Anzahl und Dauer deutlich zu reduzieren.
       
       „Der Referentenentwurf ist so erkennbar spät ans Kanzleramt geschickt
       worden, dass klar war, dass es um den Wahlkampf der SPD geht und nicht
       darum, ein geregeltes Gesetzgebungsverfahren in Gang zu setzen“,
       kritisierte Peter Weiß, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der
       Unionsfraktion, auf Anfrage der taz.
       
       Das Arbeitsministerium wiederum teilte mit, dass in der Pandemie andere
       Themen wie die Stabilisierung des Arbeitsmarktes und die Abmilderung
       sozialer Folgen im Fokus stünden.
       
       Tierwohllabel? Auch nicht.
       
       Ein SPD-Vorschlag zur Bekämpfung von Unternehmenskriminalität ist ebenfalls
       gescheitert. Ein Entwurf von Justizministerin Lambrecht sah vor, dass
       Unternehmen bei Straftaten wie Betrug oder Umweltzerstörung mit hohen
       Geldstrafen belegt werden können – in Höhe von bis zu 10 Prozent des
       Jahresumsatzes. Die Union machte einen Strich durch die Rechnung: angeblich
       zu wirtschaftsfeindlich.
       
       Und dann war da noch der von CDU-Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner
       lange verfolgte Plan, ein [5][staatliches Tierwohllabel] einzuführen. Auch
       hier konnten sich Union und SPD nicht rechtzeitig auf ein Gesetz einigen.
       
       Das Label war für Anbieter*innen von Fleischprodukten gedacht. Bei
       Einhaltung bestimmter Kriterien der Haltung, des Transports und der
       Schlachtung hätte es auf Verpackungen gedruckt werden dürfen. Die SPD
       kritisierte die fehlende Klarheit der Kriterien. Umstritten war auch die
       Freiwilligkeit des Labels.
       
       Am Ende blieb also einiges auf der Strecke, was sich CDU, CSU und SPD
       ursprünglich auf die Fahnen geschrieben hatten. Ob davon nach der Wahl
       wieder etwas auf der Agenda landet, ist offen.
       
       Denn was in einer Legislaturperiode nicht rechtzeitig in Gesetze gegossen
       und vom Bundestag verabschiedet werden kann, fällt der [6][sogenannten
       Diskontinuität zum Opfer].
       
       Das bedeutet: Nicht umgesetzte Vorhaben sind mit dem Ende der
       Legislaturperiode hinfällig. Nach September muss dementsprechend jedes
       Gesetz neu in den Bundestag eingebracht und neu verhandelt werden.
       
       24 Jun 2021
       
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