# taz.de -- Finanzierung von Frauenhäusern: Mehr Schutz vor Männergewalt
       
       > Schluss mit dem Flickenteppich: Bund, Länder und Kommunen empfehlen
       > erstmals, Frauenhäuser nach einem einheitlichen Rahmen zu fördern.
       
 (IMG) Bild: Rund 7.000 Plätze in Frauenhäusern gibt es, ca. 20.000 bräuchte es
       
       Berlin taz | Bund, Länder und Kommunen sprechen sich zum ersten Mal
       gemeinsam für einen bundeseinheitlichen Rahmen zur Finanzierung von
       Frauenhäusern sowie ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen aus.
       Damit sollen Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher
       Gewalt gewährleistet werden.
       
       Das Positionspapier, das am Mittwoch als Ergebnis des Runden Tischs von
       Bund, Ländern und Kommunen zum Thema „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“
       vorgestellt wurde, soll die Grundlage für einen Gesetzentwurf in der
       nächsten Legislatur bilden.
       
       „Schutz und Unterstützung in Frauenhäusern muss in allen Regionen
       Deutschlands gleichermaßen gesichert sein“, sagte Bundesfrauenministerin
       Christine Lambrecht (SPD), die das Amt nach dem Rücktritt von Franziska
       Giffey Mitte Mai [1][übernommen hatte.]
       
       Nur durch koordiniertes Vorgehen von Bund, Ländern und Kommunen könnten die
       Hilfestrukturen vor Ort langfristig gestärkt werden. Die Vorarbeiten für
       die bundesgesetzliche Regelung würden nun „intensiv voran“ getrieben.
       
       ## Unabhängig von der Herkunft
       
       In Deutschland wurde in den vergangenen Jahren etwa jeden dritten Tag eine
       Frau durch ihren Partner oder Ex-Partner umgebracht. Einmal pro Stunde wird
       eine Frau in ihrer Beziehung körperlich schwer verletzt. Mehr als 80
       Prozent der Gewaltbetroffenen hierzulande sind Frauen, bei Vergewaltigung
       und sexualisierter Gewalt sind die Opfer sogar zu 98 Prozent weiblich.
       
       Rund 7.000 Plätze in Frauenhäusern gibt es, rund 20.000 bräuchte es, wie
       das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
       bestätigt. Dass die Länder jeweils eigene Strukturen und
       Finanzierungssysteme haben, erschwert die Arbeit der Häuser oft deutlich.
       Um den Ausbau und die finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern
       und dem ambulanten Hilfesystem voranzubringen, wurde 2018 der Runde Tisch
       eingerichtet, in dem alle staatlichen Ebenen zusammen kamen.
       
       Im Positionspapier wird nun das Ziel benannt, den Schutz gewaltbetroffener
       Personen zu gewährleisten, unabhängig davon, aus welchem Bundesland sie
       kommen. Der Zugang soll für jede Person gelten, die von
       geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt betroffen ist, es soll also
       einen Rechtsanspruch geben.
       
       Hindernisse etwa für Asylbewerber:innen sollen beseitigt werden, die
       Infrastruktur soll auch für Personen mit Behinderung ausgebaut werden. Zwar
       sind die Empfehlungen des Runden Tischs rechtlich nicht bindend, aber eine
       „hochrangige politische Absichtserklärung“, wie eine Sprecherin des BMFSFJ
       sagte.
       
       ## Bekenntnis zur Istanbulkonvention
       
       Noch bis 2024 stellt der Bund 30 Millionen Euro pro Jahr für den Aus-, Um-
       und Neubau sowie die Sanierung von Frauenhäusern zur Verfügung. Bis 2022
       gibt er zusätzlich fünf Millionen Euro pro Jahr, um neue Konzepte zum
       Schutz von Frauen im Sinne der [2][Istanbulkonvention] zu erproben, dem
       Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Mädchen und
       Frauen. Die Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn, Katja Dörner (Grüne),
       sagte, sei es gut, „eine Finanzierung der Frauenhausplätze zu schaffen, die
       unabhängig von befristeten Förderprogrammen ist.“
       
       Die Geschäftsführerin des Bundesverbands der Frauenberatungsstellen und
       Frauennotrufe, Katja Grieger, sagte der taz, sie freue sich über das
       Bekenntnis von Bund, Ländern und Kommunen schon in der Präambel des
       Positionspapiers zu den Standards der Istanbulkonvention: „Das ist von
       großem Wert.“
       
       In den kommenden Jahren sei es Aufgabe aller Beteiligten, zu definieren,
       was genau eine Versorgung nach den Standards der Konvention für Deutschland
       bedeute. „Diese Arbeit fängt gerade erst an.“
       
       27 May 2021
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) Patricia Hecht
       
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