# taz.de -- Brand im griechischen Lager Moria: Lange Haft für vier Geflüchtete
       
       > Ein Gericht verurteilt vier Männer wegen Brandstiftung im
       > Flüchtlingslager Moria. Im Schnellverfahren und aufgrund einer einzigen
       > Zeugenaussage.
       
 (IMG) Bild: Die Verurteilten im Gerichtssaal auf der Insel Chios
       
       Chios taz | Bereits in den frühen Morgenstunden werden die vier jungen
       Männer unter großen Sicherheitsmaßnahmen in das Gerichtsgebäude gebracht.
       Polizisten sperren mit Motorrädern und SUVs die Straßen um das
       Gerichtsgebäude ab. Die Anwältin der Angeklagten tritt vor eine kleine
       Menge und prangert mangelhafte Beweislage, Fehlverhalten der
       Staatsanwaltschaft sowie fehlende Akteneinsicht an.
       
       Neun Monate nach dem [1][verheerenden Brand im Flüchtlingslager Moria], bei
       dem 13.000 Fluchtsuchende ihre Unterkunft verloren hatten, stehen an diesem
       Samstag vier junge Asylsuchende aus Afghanistan vor Gericht.
       
       Der Richter beginnt den Prozess mit den Worten: „Hier sind also die
       Brandstifter.“ Laut offizieller Ausweispapiere waren drei der vier zum
       Zeitpunkt des Brandes minderjährig. Das Gericht akzeptiert keine weiteren
       Dokumente und fährt mit dem Prozess fort.
       
       Nach Angeben der Strafverteidigung basiert die Anklage zum größten Teil auf
       Aussagen eines Asylbewerbers, der zum Zeitpunkt des Brandes ebenfalls im
       Flüchtlingslager Moria lebte. Er warf insgesamt sechs jungen Männern vor,
       die Brandstifter gewesen zu sein.
       
       Bei dem Augenzeugen handelt es sich um einen Afghanen von der Volksgruppe
       der Paschtunen, die bereits mehrfach im Flüchtlingslager Moria mit
       Fluchtsuchenden der ethnischen Gruppe der Hazara Auseinandersetzungen
       hatten und ihnen mehrfach Verbrechen vorwarfen, die sich im Nachhinein als
       unwahr herausstellten. Der Konflikt zwischen den Gruppen wurde vom Gericht
       nicht berücksichtigt, da es laut Staatsanwaltschaft innerhalb Griechenlands
       keine Konflikte zwischen Flüchtlingen gibt.
       
       Der Zeuge ist jetzt nicht auffindbar, weder bei der Anhörung am Freitag
       noch am Prozesstag. Dafür hat er bereits zwei Wochen nach dem Brand einen
       Aufenthaltstitel für Griechenland erhalten. Laut Verteidigung befindet sich
       der Kronzeuge, auf dessen Aussage dieser Prozess basiert, in Deutschland.
       Polizeiangaben zufolge hat er die jungen Männer nicht am Tag des Brandes,
       sondern erst einen Tag danach gesehen.
       
       Als weitere Zeugen werden 25 Mitarbeiter von Hilfsorganisationen,
       Polizisten und Feuerwehrleute aufgerufen. Einer der ersten Zeugen ist eine
       niederländische Mitarbeiterin von Ärzte ohne Grenzen. Vor ihrer Aussage
       fragt der Richter, warum ihr Land nicht mehr Flüchtlinge aufnimmt und was
       eigentlich die Niederlande gegen Corona tun. „Wenn es doch so viele
       Flüchtlinge in Holland gibt, warum bist du dann hier?“
       
       ## UNHCR-Mitglieder durften nicht vor Gericht erscheinen
       
       Ein Polizeibeamter kann die jungen Männer identifizieren und mit seiner
       Aussage entlasten, was aber nichts nützt. Mitarbeiter des
       [2][UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR], die zum Zeitpunkt des Brandes vor Ort
       waren, durften nicht vor Gericht erscheinen, um ihre Aussagen zu machen.
       Das Gericht begründet diese Entscheidung mit der Covid-19-Pandemie und
       Hygienevorschriften.
       
       Laut Aussage der Verteidigung werden diese Hygienevorschriften durch fünf
       zusätzliche Polizisten vom Gericht selbst missachtet. Auch zwei
       angeforderte Prozessbeobachter der Verteidigung dürfen das Gebäude nicht
       betreten.
       
       Am Ende werden die vier jungen Asylsuchenden aus Afghanistan zu jeweils
       zehn Jahren Haft verurteilt. Die zwei weiteren hatten bereits zuvor je fünf
       Jahre bekommen. Die Verteidigung sowie Beobachter vor dem Gebäude werfen
       dem Gericht vor, es verstoße vorsätzlich gegen die Europäische
       Menschenrechtskonvention: Schuldspruch und Urteil seien bereits vor dem
       Prozess bekannt gewesen. Und: Laut griechischer Verfassung sind Gerichte
       dazu verpflichtet, Tonaufnahmen zu erstellen – am Prozesstag gab es kein
       Aufnahmegerät.
       
       13 Jun 2021
       
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