# taz.de -- Berliner Abgeordnete klagen in Karlsruhe: Ausgangssperre bleibt vorerst
       
       > Die Ausgangssperre bleibt nach einem Beschluss des
       > Bundesverfassungsgerichts erst mal in Kraft. Geklagt hatten mehrere
       > Berliner Parlamentarier.
       
 (IMG) Bild: Auch außerparlamentarisch wird gegen die Ausgangssperre vorgegangen: Demo Ende April
       
       Berlin taz | Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwochabend entschieden,
       die derzeit noch geltende nächtliche Ausgangssperre einstweilen nicht außer
       Kraft zu setzen. Geklagt hatten Ende April unter anderem [1][mehrere
       Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses] von SPD, Grünen, FDP und
       Linken.
       
       Inhaltlich entschieden ist damit aber noch nicht, ob die in der sogenannten
       Bundesnotbremse vorgesehene Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr
       verfassungsgemäß ist. „Ich bin gespannt, wie das Bundesverfassungsgericht
       im Hauptsacheverfahren entscheiden wird“, schrieb der Linken-Abgeordnete
       Sebastian Schlüsselburg, einer der Kläger, am Donnerstag auf Twitter.
       
       Die Kläger halten die Ausgangssperre für einen unverhältnismäßigen Eingriff
       in die Grundrechte. „Tagsüber ins Großraumbüro müssen und abends nicht
       rausdürfen – das passt nicht zusammen“, erklärte Laura Dornheim (Grüne),
       die für den Bundestag kandidiert, nach dem Beschluss laut einer Mitteilung.
       „Ich hoffe, dass die Bundesregierung auch ohne Druck aus Karlsruhe hier
       endlich nachsteuert.“ Koordiniert wurde die Klage von der Gesellschaft für
       Freiheitsrechte.
       
       ## Weitere Aufklärung gefordert
       
       Einer der Kläger brachte ein besonderes Argument vor: Der SPD-Abgeordnete
       Sven Kohlmeier war bereits an Covid-19 erkrankt und gilt mit sehr hoher
       Wahrscheinlichkeit als nicht mehr ansteckend. Laut den Richtern bedarf es
       für eine Entscheidung „weiterer Aufklärung“ – ein interessante Position,
       schließlich hat der Bundestag am Donnerstag genau diesen Ausnahmen
       zugestimmt. Das Kohlmeier betreffende Verfahren vor dem
       Bundesverfassungsgericht wurde abgetrennt und wird gesondert entschieden.
       
       Gut möglich, dass die Notbremse und die darin vorgesehene Ausgangssperre
       längst Geschichte ist, wenn die Entscheidung aus Karlsruhe kommt. Dennoch
       ist sie wichtig für die Debatte über den Umgang mit Grundrechten in
       besonderen Situationen.
       
       6 May 2021
       
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 (DIR) Bert Schulz
       
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