# taz.de -- Künstlersozialkasse und Corona: Heil will Selbstständigen helfen
       
       > Viele müssen in der Krise fachfremde Jobs annehmen. Der Arbeitsminister
       > will deshalb die Hinzuverdienstgrenze in der Künstlersozialkasse
       > erweitern.
       
 (IMG) Bild: Etwa als Essenslieferant: Viele selbstständige Künstler müssen wegen Corona fachfremde Jobs annehmen
       
       Berlin taz | Es ist der Albtraum für Selbstständige, die in der
       Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind: Die Einkünfte aus der
       künstlerischen Arbeit sinken, coronabedingt, also nimmt man auf
       Honorarbasis irgendwelche fachfremden Jobs zum Überleben an. Doch wer im
       Nachhinein von der Künstlerkasse überprüft wird, dem drohen hohe
       Nachzahlungen. Dem will Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nun mit einer
       Gesetzesänderung vorbeugen.
       
       Bisher gilt die Regelung, dass Menschen, die in der [1][Künstlersozialkasse
       versichert] sind, durch einen nicht-künstlerischen Nebenjob als
       Selbstständige nicht mehr als 5.400 Euro Gewinn im Jahr machen dürfen, also
       450 Euro im Monat. Heil will diese Grenze für das Jahr 2021 und 2022
       pandemiebedingt anheben.
       
       Den KünstlerInnen soll ein zusätzlicher Verdienst „im Rahmen einer
       selbstständigen Tätigkeit bis zu einer Höhe von 1.300 Euro im Monat
       vorübergehend ermöglicht werden, ohne ihren Kranken- und
       Pflegeversicherungsschutz nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz zu
       verlieren“, sagt ein Sprecher des Arbeitsministeriums.
       
       Übersteigt der Honorarjob nach der bisherigen Regelung die Grenze von 5.400
       Euro im Jahr, werden die Selbstständigen zwar nicht aus der KSK geworfen,
       falls sie noch Einnahmen aus einer künstlerischen Tätigkeit haben. Sie
       dürfen aber nicht mehr über die Künstlersozialkasse in der Kranken- und
       Pflegekasse versichert sein, sondern müssen sich freiwillig, etwa in der
       gesetzlichen Krankenkasse, versichern – zu sehr viel höheren Beiträgen.
       
       ## „Kunstschaffende sind gebeutelt genug“
       
       Wenn sich nun bei einer rückwirkenden Überprüfung der Steuerunterlagen
       herausstellt, dass eine KünstlerIn wegen ihres hohen Nebenverdienstes im
       vergangenen Jahr zu Unrecht über die KSK krankenversichert war, dann
       „drohen hohe Beitragsnachzahlungen“, [2][sagt Olaf Zimmermann,
       Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats,] der taz. Denn die
       Krankenversicherungsbeiträge über die Künstlersozialkasse sind geringer als
       die Beiträge für eine freiwillige Versicherung, weil die KSK einen
       Arbeitgeberanteil durch Unternehmen und den Staat mitfinanziert.
       
       Die KSK überprüft jährlich rückwirkend die Steuerunterlagen von zehn
       Prozent ihrer Versicherten. Mit einer gesetzlichen Anhebung der
       Nebenverdienstgrenze wären die KünstlerInnen, wenn der selbstständige
       Nebenverdienst dann die Grenze von 1.300 Euro im Monat, beziehungsweise
       15.600 Euro im Jahr, nicht überschreitet „in diesen Überprüfungen
       geschützt“, sagt Zimmermann. Die Angst davor, durch einen selbstständigen
       Nebenjob womöglich „zu viel“ zu verdienen, wäre in diesem und nächsten Jahr
       gebannt. Die KSK hat rund 200.000 Mitglieder in Deutschland.
       
       Die Union muss der Gesetzesänderung zustimmen, der Vorstoß Heils soll noch
       im Mai ins Kabinett. Am 17. Mai ist eine Anhörung der Verbände im Bundestag
       geplant, sagte ein Sprecher der Künstlersozialkasse der taz. „Ich kann mir
       nicht vorstellen, dass die Bundesregierung diesen Vorschlag blockieren
       wird, die Erhöhung ist auf die Zeit der Pandemie begrenzt und [3][die
       Kunstschaffenden sind schon gebeutelt genug]“, meint Zimmermann.
       
       Bei Nebenjobs im Angestelltenverhältnis gelten jetzt schon hohe
       Freigrenzen. Wer in der KSK Mitglied ist und einen nicht-künstlerischen
       sozialversicherungspflichtigen Nebenjob hat, darf durch das
       Angestelltenverhältnis jetzt schon bis zu 3.550 Euro brutto (im Osten:
       3.350 Euro) verdienen, ohne die Mitgliedschaft zu verlieren, insoweit noch
       andere Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit vorliegen. Allerdings werden
       in diesem Fall die Krankenversicherungsbeiträge ohnehin über das
       Angestelltenverhältnis und nicht durch die KSK bezahlt.
       
       29 Apr 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.kuenstlersozialkasse.de/service/kontakt.html
 (DIR) [2] https://www.kulturrat.de/
 (DIR) [3] /Coronahilfen-und-Kulturschaffende/!5741624
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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