# taz.de -- Debatte um geplante Ausgangssperre: Deutliche Kritik aus Berlin
       
       > Der Berliner Senat bezweifelt, dass eine Ausgangssperre ab einem
       > Inzidenzwert von 100 rechtlich haltbar ist. Juristen sehen das ähnlich
       > kritisch.
       
 (IMG) Bild: In Berlin eigentlich undenkbar: Polizisten kontrollieren die Ausgangssprerre, hier in NRW
       
       Berlin dpa | Berlin sieht [1][nächtliche Ausgangssperren] als Maßnahme zur
       Eindämmung der Corona-Pandemie weiterhin kritisch. Bei der Senatssitzung am
       Dienstag habe es eine Diskussion über die beabsichtigten Regelungen des
       Bundes gegeben, sagte der Senator für Stadtentwicklung und Wohnen,
       Sebastian Scheel (Linke), im Anschluss.
       
       Beim Thema Ausgangssperre gebe es weiter Zweifel: „Wir sind skeptisch, ob
       eine solche allgemeine Ausgangsbeschränkung aufgrund eines Inzidenzwerts in
       der jetzigen Situation rechtlich haltbar ist“, sagte Scheel. Aber die
       Debatten liefen noch. Man werde sehen, mit welchem Ergebnis.
       
       Die Berliner Bedenken würden aktuell in die Diskussionsrunden zwischen Bund
       und Ländern eingebracht, so der Senator. Der Regierende Bürgermeister,
       Michael Müller (SPD) habe vor, im Bundesrat als Chef der
       Ministerpräsidentenkonferenz zu dem Thema zu sprechen. „Wir brauchen jetzt
       Klarheit“, betonte Scheel.
       
       Am Montag hatten sich die Regierungsfraktionen von Union und SPD geeinigt,
       bei den geplanten Ausgangsbeschränkungen nachzusteuern: Bürger sollen das
       Haus von 22 Uhr abends bis 5 Uhr morgens nur in Ausnahmefällen verlassen
       dürfen. Bis Mitternacht wäre es aber erlaubt, alleine zu joggen oder
       spazieren zu gehen. Nach dem ursprünglichen Plan sollten die
       Ausgangsbeschränkungen schon um 21 Uhr beginnen. Regierungschef Müller
       hatte die Überlegungen zur Einführung von nächtlichen Ausgangssperren
       bereits mehrfach kritisiert.
       
       ## Kritik von Staatsrechtler
       
       Auch aus Brandenburg kam Kritik. Die nächtliche Ausgangsbeschränkung in
       Brandenburg in Regionen mit hohen Infektionszahlen verstößt nach Ansicht
       des Staatsrechtlers Thorsten Ingo Schmidt gegen das Grundgesetz. „Das ist
       ein schwerwiegender Eingriff und er ist verfassungswidrig“, sagte der
       Potsdamer Wissenschaftler der Deutschen Presse-Agentur.
       
       Die Ausgangsbeschränkung für einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt mit
       einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 greife in die Freiheit der Person nach
       Artikel 2 und in die Freizügigkeit nach Artikel 11 ein sowie in die
       allgemeine Handlungsfreiheit nach Artikel 2. Die Kenia-Koalition
       verteidigte hingegen das Instrument.
       
       Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatte am Samstag ebenfalls von einem
       schweren Eingriff in die Grundrechte gesprochen. „Diesen Eingriff nehmen
       wir nur deshalb vor, weil aus unserer Sicht es wichtig ist, die
       Infektionsdynamik zu bremsen“, sagte er. SPD-Landtagsfraktionschef Erik
       Stohn betonte am Dienstag, es gehe darum, Mobilität und Kontakte
       einzuschränken. „Dazu ist es auch wissenschaftlichen Studien zufolge eine
       geeignete Maßnahme.“
       
       20 Apr 2021
       
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