# taz.de -- Neue Regelung für Therapie: Die normierte Psyche
       
       > Die Bundesregierung plant, dass künftig vor einer Therapie deren Dauer
       > festgelegt wird. Das widerspricht individuellen Bedürfnissen.
       
 (IMG) Bild: Kann und darf keinen Schablonen entsprechen: die menschliche Psyche
       
       Wer seelisch leidet, braucht professionelle Hilfe. Auf dem Weg dorthin gibt
       es [1][eine innere Hürde, sich zu überwinden], und eine äußere: der Zugang
       zu einer entsprechenden Therapie. Die zweite Hürde soll nun größer werden.
       
       Das Bundesgesundheitsministerium möchte das sogenannte Gesetz zur
       Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) um eine Regelung
       ergänzen, die den Zugang zu Psychotherapie weiter bürokratisieren soll.
       Laut einer Formulierungshilfe des Ministeriums für einen entsprechenden
       Änderungsantrag, die der taz vorliegt, soll der dafür zuständige Gemeinsame
       Bundesausschuss prüfen, „wie die Versorgung von psychisch kranken
       Versicherten bedarfsgerecht und schweregradorientiert sichergestellt werden
       kann“. Fachverbände lehnen das ab.
       
       „An die Stelle von individueller Diagnose und Behandlung soll künftig in
       der Psychotherapie eine Versorgung nach groben Rastern treten“, [2][schrieb
       die Bundespsychotherapeutenkammer in einer Pressemitteilung]. Der Bundestag
       soll demnächst abschließend über das Gesetz debattieren.
       
       Das Vorhaben wird auch in sozialen Netzwerken unter dem Hashtag
       #RasterPsychotherapie heftig kritisiert. Die Änderung bedeutet, dass
       künftig nicht mehr die Psychotherapeut*in eine Diagnose stellt und die
       Behandlungsdauer innerhalb der auch jetzt schon vorgeschriebenen
       Kontingente individuell plant, entlang der Erkrankung der Patient*in und
       des Behandlungsverlaufs. Stattdessen soll mit Hilfe eines Rasters schon zu
       Beginn der Behandlung festgelegt werden, wie viele Behandlungsstunden
       aufgrund einer gestellten Diagnose genehmigt werden.
       
       ## Diagnose ist Prozess
       
       Diese Bestimmung ist praxisfern und zeigt, wie wenig das von Jens Spahn
       geführte Ministerium von psychischen Erkrankungen und deren Behandlung
       versteht. Dabei muss man keine Psychotherapeut*in sein, um zu
       verstehen, dass das nicht funktioniert – zumindest nicht im Sinne einer
       erfolgreichen Behandlung, wäre doch ein solches Vorgehen auch in der
       Organmedizin absurd.
       
       Selbst wenn man davon ausgeht, dass organische Erkrankungen vielleicht
       etwas vergleichbarer sind als psychische Krankheitsverläufe und deren weit
       in die Biografie zurückreichenden Ursachen: Es wäre auch in einer
       organmedizinischen Behandlung absurd, nach dem Motto „Für Krankheit x
       bekommen Sie y Therapieeinheiten, und wenn das Knie dann immer noch
       schmerzt, Pech gehabt“ vorzugehen.
       
       Das gilt noch mehr für die psychotherapeutische Behandlung. Nicht selten
       steht am Beginn einer Behandlung eine Diagnose, die später erweitert,
       verändert oder verworfen wird. Denn die laufende Behandlung und das sich
       bildende Vertrauen in die Therapeut*in machen es überhaupt erst möglich,
       bisher mit Not und Mühe Vermiedenes zur Sprache zu bringen, sich zu öffnen.
       Psychische Probleme benötigen den haltenden Rahmen einer therapeutischen
       Beziehung, um bearbeitet werden zu können.
       
       Das erfordert Vertrauen und Vertrauen erfordert Zeit. Gerade wenn das Leben
       bisher wenig Anlass zu Vertrauen gegeben hat, wie es oft bei komplexen
       psychischen Erkrankungen der Fall ist. Kontraproduktiv für diesen Prozess
       ist eine Limitierung nach vorab gestellter Diagnose.
       
       ## Arbeit an der Beziehung
       
       [3][Psychotherapie, egal welcher Couleur], ist bei allen Unterschieden
       immer auch Arbeit an und in der Beziehung. Diese Art der Arbeit, von der
       Patient*innen am meisten profitieren, ist gefährdet bis unmöglich, wenn
       zu Beginn schon anhand der Zuordnung zu einer Diagnose entschieden wird,
       wie viele Behandlungsstunden überhaupt möglich sind. Einer individuellen
       Behandlung wird damit eine entschiedene Absage erteilt und
       Retraumatisierung Vorschub geleistet: Schon wieder keine Hilfe, schon
       wieder zu wenig Zeit!
       
       Die Idee einer „Rasterpsychotherapie“ zeigt einmal wieder, dass nicht das
       Wohl der Patient*innen maßgeblich für die Gesundheitspolitik aus dem
       Hause Spahn ist, sondern die möglichst weitgehende Ökonomisierung der
       Gesundheitsversorgung. Zudem folgt ein solches Vorgehen einer Logik des
       Verdachts. Oder würde eine solche Gesetzesänderung Sinn ergeben ohne die
       Unterstellung, Patient*innen würden bisher zu lange behandelt, oder
       Psychotherapeut*innen seien nicht kompetent genug, um über die
       Behandlungsdauer zu entscheiden?
       
       Die Folgen der Ökonomisierung sollten in ihrer ganzen Problematik
       spätestens seit dem letzten Jahr ins Bewusstsein gerückt sein. Die Folgen
       der Sparpolitik für die stationäre medizinische Versorgung zeigten sich
       dramatisch in der Coronapandemie. In Kliniken, die seit der weitgehenden
       Privatisierung des Gesundheitswesens nach Wirtschaftlichkeit zu planen
       gezwungen sind, mangelte es an Betten und auch an denjenigen, die die
       Patient*innen versorgen.
       
       ## Kein Geld, keine Therapie?
       
       Es zeigt sich schon jetzt, dass psychische Erkrankungen [4][aufgrund der
       Coronapandemie zugenommen] haben; ein Trend, der sich, so viel ist aus der
       Forschung bekannt, noch verstärken wird, wenn die „Normalität“ zurückkehrt
       und das Gefühl abnimmt, sich zusammenreißen zu müssen.
       
       Viele belastete Patient*innen erkranken psychisch, wenn die größte
       äußere Belastung nachlässt. Ausgerechnet in so einer Situation restriktiv
       in die psychotherapeutische Versorgung einzugreifen, zeugt im besten Fall
       von Unkenntnis, im schlechtesten von Ignoranz und Zynismus: Wer zukünftig
       nicht das Geld hat, eine private psychotherapeutische Behandlung zu
       finanzieren, die so lange dauert, wie es erforderlich ist, droht durch
       dieses Raster zu fallen.
       
       So zumindest der Plan, der nicht einmal ökonomisch Sinn ergeben würde, da
       nicht behandelte psychische Leiden häufig zu Arbeitsunfähigkeit führen und
       wiederum Kosten verursachen würden. Vielleicht liegt ja auch für diese
       Problemlage schon die nächste Ergänzung eines schon im Bundestag beratenen
       Gesetzes bereit.
       
       20 May 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Psychotherapie-in-der-Pandemie/!5764026
 (DIR) [2] https://www.bptk.de/keine-raster-behandlung-in-der-psychotherapie/
 (DIR) [3] /Therapeutin-ueber-Corona-Depressionen/!5763046
 (DIR) [4] /Psychologin-ueber-die-Coronakrise/!5672710
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christine Kirchhoff
       
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