# taz.de -- Urteil im Fall Momo: „Primitives Sprachniveau“
       
       > Landgericht verurteilt Gökhan Ü. im Fall Momo zu einer Freiheitsstrafe
       > von zwölf Jahren. Ein rassistisches Motiv wurde nicht nachgewiesen.
       
 (IMG) Bild: Eine Rose im Tunnel am Monbijourpark erinnert an den tödlichen Messerangriff, November 2020
       
       Berlin taz | In dem Prozess um den 13-jährigen Mohammed aus Syrien hat das
       Berliner Landgericht den 44-jährigen Täter, Gökhan Ü., am Donnerstag zu
       einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Das Urteil umschließt
       den Totschlag an Mohammed, genannt Momo, und die gefährliche
       Körperverletzung des 22-jährigen Ahmed, auf den Gökhan Ü. ebenfalls
       eingestochen hat.
       
       Momos Tötung am [1][31. Oktober vergangenen Jahres] hat in Berlin für große
       Aufregung gesorgt, weil der Auslöser dafür eine Alltagssituation war, die
       banaler nicht sein könnte: Während Momo auf sein Handy schaute, ist er im
       Tunnel zwischen James-Simon-Galerie und Monbijoupark in Mitte beinahe in
       eine 23-jährige Frau hineingelaufen, die mit Gökhan Ü. unterwegs war.
       Darauf drehte der Täter durch, erstach den Jugendlichen und verletzte
       Ahmed, der noch heute körperlich eingeschränkt ist.
       
       Zum Prozessauftakt erklärte Gökhan Ü. in einer schriftlichen Stellungnahme,
       dass Momo der Streitsuchende gewesen sei, und skizzierte eine
       „Drohsituation“, so die Richterin. Aufgrund der weitaus glaubwürdigeren
       Aussagen der Zeug*innen, darunter seine weibliche Begleitung, kam das
       Gericht zu dem Schluss, dass nicht der Jugendliche, sondern der Angeklagte
       der „Angriffslustige“ war, der die Messerstiche gezielt setzte. Gökhan Ü.
       wirkte während der Urteilsverkündung stellenweise latent aggressiv. Der
       Angeklagte möchte Revision einlegen, so seine Verteidigung. Das Urteil ist
       noch nicht rechtskräftig.
       
       ## Weder niedrige Beweggründe noch rassistisches Motiv
       
       Entgegen der Nebenklage, die für niedrige Beweggründe und ein rassistisches
       Motiv plädierte, konnte das Gericht dies nicht nachweisen. In der
       Urteilsbegründung legte die Richterin dar, dass Momo das Geschehen durch
       sein Fastanrempeln in Gang gesetzt habe – wenn auch nicht mit dem Ziel
       einer Messerattacke.
       
       Weiter sei die rassistische Formulierung, „der kleine arabische Hurensohn“,
       wie Gökhan Ü. Momo nannte, erst nach der Tat gefallen, sodass sich daraus
       nicht auf ein Motiv schließen lasse. Laut Richterin seien die Worte auf ein
       „primitives Sprachniveau“ zurückzuführen.
       
       Für Momos Eltern ist das kaum Trost: „Die Familie ist enttäuscht“, sagt
       Diana Henniges, und meint die Tatsache, dass das Gericht davon ausgeht,
       dass Momo etwas zu seinem Tod beigetragen habe. Henniges ist Gründerin des
       Vereins Moabit hilft, der Geflüchtete berät und Momos Familie finanziell
       bei dem Prozess unterstützt. „Immerhin zwölf Jahre“, sagt sie und wirkt
       resigniert.
       
       20 May 2021
       
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 (DIR) Jacqueline Dinser
       
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