# taz.de -- Gremien beim ZDF: Streit um eine Liste
       
       > Das ZDF hat einen neuen Personalrat gewählt. Erstmals war dabei eine
       > reine Frauenliste angetreten. Dagegen klagt nun eine Gewerkschaft.
       
 (IMG) Bild: Der Streit zwischen zwei konkurrierenden Gewerkschaften könnte grundsätzliche Konsequenzen haben
       
       Betriebsräte, oder Personalräte, wie sie im öffentlichen Dienst und im
       Rundfunk heißen, sind oft Männervereine. Das wirft nicht nur Fragen nach
       Geschlechtergerechtigkeit auf, es hat auch ganz praktische Folgen. Denn
       gerade bei arbeitsrechtlichen Konflikten spielen Geschlechterunterschiede
       teilweise eine große Rolle. Im neuen Personalrat des ZDF jedenfalls sollten
       mehr Frauen vertreten sein als bisher. Deswegen traten bei der diesjährigen
       Wahl zu dem Gremium am 17. März neben den Listen der beiden [1][etablierten
       Gewerkschaften, Verdi und die Vereinigung der Rundfunk-, Film- und
       Fernsehschaffenden (VRFF)], eine neue an: eine unabhängige Frauenliste.
       
       Die erhielt 21 Prozent der Stimmen und damit 4 Sitze im neuen Personalrat
       des ZDF. Diese Sitze gingen zulasten der Verdi-Sitze und nicht zulasten der
       VRFF. Dennoch hat die VRFF nun Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht Mainz
       eingereicht. Die VRFF glaubt, die Frauenliste sei unzulässig gewesen. Dabei
       waren die Listen schon Monate vor der Wahl geprüft und vom Wahlvorstand,
       darunter auch Vertretern der VRFF, für korrekt befunden worden. Warum hat
       also die VRFF auf einmal ein Problem mit der Frauenliste?
       
       Zunächst mal vermutet die VRFF, die unabhängige Frauenliste sei gar nicht
       unabhängig, sondern ein trojanisches Pferd von Konkurrent Verdi. Denn als
       es nach der Wahl darum gegangen sei, den Vorstand zu bestimmen, lehnten die
       gewählten Vertreterinnen auf den ersten Plätzen der Frauenliste die
       Beteiligung am Vorstand ab, sodass schließlich von der Frauenliste ein
       engagiertes Verdi-Mitglied in den Vorstand gekommen sei. „Wir wollen
       niemand beschuldigen, die Wähler vorsätzlich getäuscht zu haben“, sagt
       Michael Funken, Vorsitzender der VRFF-Betriebsgruppe beim ZDF. Man wolle
       nun aber trotzdem gerichtlich prüfen lassen, ob hier eine Täuschung
       vorliege.
       
       Im Nachhinein der Wahl sei der Eindruck entstanden, dass die „unabhängige
       Frauenliste“ eigentlich eine zweite Verdi-Liste sei. Nina Bernhardt,
       Vorstandsmitglied von Verdi im ZDF, widerspricht. „Den Vorwurf der
       Täuschung weisen wir zurück“, sagt Bernhardt. Auf der Liste der
       unabhängigen Frauen seien alle möglichen Mitarbeiterinnen angetreten,
       Verdi-Mitglieder oder nicht. Zudem hätte die VRFF keinen Einspruch erhoben
       als die Liste zugelassen wurde im Januar. Michael Funken entgegnet, im
       Januar sei nichts aufgefallen, erst nach der Wahl und bei der Bildung des
       Vorstands.
       
       [2][Was klingt wie betriebsrätlerische Erbsenzählerei], berührt eine
       äußerst relevante Frage. Die nämlich, wie ein so zentrales Gremium wie die
       Vertretung der Arbeitnehmer:innen Geschlechtergerechtigkeit
       sicherstellen kann. Eine, die noch dazu gesetzlich gefordert ist: Das
       rheinland-pfälzische Personalvertretungsgesetz, dem das ZDF als Mainzer
       Sender unterliegt, verlangt: „Die Geschlechter sollen in den
       Wahlvorschlägen entsprechend ihrem Zahlenverhältnis vertreten sein.“ Nun
       hebt also ein Teil der VRFF-Beschwerde darauf ab, grundsätzlich zu klären,
       ob reine Frauenlisten für die Mitarbeitendenvertretung verboten sind.
       
       Je nachdem, wie das Verwaltungsgericht Mainz entscheidet, könnte das
       Konsequenzen haben für Betriebs- und Personalräte in Deutschland.
       Frauenlisten können bei politischen Gremien eine Möglichkeit sein, den
       Anteil solcher Frauen zu erhöhen, die eher zurückhaltend sind, sich für
       eine etablierte Listen aufstellen zu lassen. Nina Bernhardt [3][von Verdi]
       sagt: „Diese Vorschrift ist mal gemacht worden, um die Rechte von Frauen zu
       stärken. Erstaunlich, dass das jetzt für diesen Fall angeführt wird.“ Der
       VRFF zum Beispiel war mit einer zu zwei Dritteln männlichen Liste
       angetreten. Michael Funken beteuert, dass man sich erfolglos um mehr
       Kandidatinnen bemüht habe. Sollte das Gericht die Wahllisten aus diesem
       Grund für ungültig erklären, verspricht er, bei einer Neuwahl
       nachzuarbeiten, um ausgewogene Listen aufzustellen.
       
       Das könnte aber dauern, möglicherweise Jahre. Bis dahin ist der Personalrat
       so, wie er ist, gültig und arbeitsfähig. Und er wird auch weiterarbeiten,
       da sind sich schon mal beide Seiten einig. Das Verwaltungsgericht Mainz
       wird in der Zwischenzeit klären müssen: Sind Frauenlisten ein legitimes
       Mittel, um Frauen mehr in Personalräte einzubinden – oder entscheidet das
       Gericht am ZDF-Fall, dass sie der Gleichberechtigung widersprechen?
       
       15 Apr 2021
       
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