# taz.de -- Nächtliche Ausgangssperre: Doch kein Stubenarrest
       
       > Überraschend deutlich hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die
       > Ausgangssperre der Region Hannover zu Fall gebracht. In Hamburg gilt sie
       > weiter.
       
 (IMG) Bild: Der Protest vor Gericht war erfolgreicher als der auf der Straße
       
       Hannover/Hamburg taz | Es waren überraschend deutliche Worte, die das
       Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg da an die Region Hannover
       richtete: Die habe „nicht ansatzweise nachvollziehbar“ machen können, dass
       sie [1][vor der Ausgangssperre] schon alle anderen Möglichkeiten
       ausgeschöpft habe, die geltenden Kontaktbeschränkungen effektiv zu
       kontrollieren und durchzusetzen.
       
       Den Ausführungen der Region ließe sich nicht einmal „annäherungsweise
       entnehmen, in welchem Umfang die von ihr angeführten regelwidrigen
       nächtlichen Zusammenkünfte im privaten Raum tatsächlich stattfänden“. Nicht
       nachprüfbare Behauptungen reichten zur Rechtfertigung einer derart
       einschränkenden und weitreichenden Maßnahme wie einer Ausgangssperre nicht
       aus, heißt es [2][in der Mitteilung des Gerichts] weiter.
       
       Insbesondere sei es nicht zielführend, ein diffuses Infektionsgeschehen
       ohne Beleg in erster Linie mit fehlender Disziplin der Bevölkerung sowie
       verbotenen Feiern und Partys im privaten Raum zu erklären. Nach mehr als
       einem Jahr Pandemiegeschehen bestehe die begründete Erwartung nach
       weitergehender wissenschaftlicher Durchdringung der Infektionswege.
       
       Die Region Hannover reagierte sofort und kassierte die Verfügung wieder
       ein. Allerdings hatte sich [3][Regionspräsident Hauke Jagau schon zuvor]
       als kein allzu großer Fan der Maßnahme zu erkennen gegeben. Nun darf man
       dort also auch nach 22 Uhr wieder auf die Straße, in anderen
       niedersächsischen Kommunen gilt die Ausgangssperre aber weiter.
       
       ## Rund 70 Klagen vor dem Verwaltungsgericht
       
       Das hat damit zu tun, dass die Coronaverordnung des Landes zwar den Rahmen
       für die Ausgangssperren vorgibt – die konkrete Ausgestaltung aber den
       Kommunen überlässt. Also muss bei jeder einzelnen geguckt werden, ob sie
       ausreichend begründet ist und Klagen Stand hält.
       
       Als „krachende Niederlage für die Landesregierung“ bezeichnete Helge
       Limburg, der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Landtag, die
       OVG-Entscheidung trotzdem. Die Vorgaben des Landes seien offenbar zu
       unkonkret, um rechtssicher umgesetzt werden zu können. Die Grünen hatten
       schon früh für eine rigidere Kontrolle von Arbeitsstätten und
       umfangreichere Tests statt Ausgangssperren plädiert.
       
       Dass diese Maßnahme auf erheblichen Widerstand stoßen würde, hatte sich in
       Hannover früh abgezeichnet. Am Donnerstag vor Ostern war die Ausgangssperre
       in Kraft getreten – am Karfreitag gab das Verwaltungsgericht den ersten
       vier Eilanträgen dagegen statt. Das galt erst einmal nur für die
       Kläger*innen, die aber ganz schnell Nachahmer*innen fanden: Direkt nach
       den Feiertagen war die Anzahl der Verfahren (Eilanträge und Klagen) nach
       Angaben des Gerichtes auf rund 70 geklettert.
       
       Die Region wollte eine grundsätzliche Klärung herbeiführen und legte gegen
       die ersten Beschlüsse Beschwerde vor dem OVG Lüneburg ein – das wies die
       Beschwerde am Dienstagnachmittag zurück, noch am Abend hob die Region die
       Ausgangssperre auf.
       
       ## Abendliche Spontandemos im Univiertel
       
       Ausnahmsweise hatte sich aus diesem Anlass in Hannover auch Protest
       formiert, der nicht dem Coronaleugner-Lager oder einzelnen
       Interessengruppen zu zuordnen ist. Im Univiertel Nordstadt versammelten
       sich rund 70 linke Aktivist*innen und Anwohner*innen, um gegen die
       Ausgangssperre, aber für einen „solidarischen Lockdown“ und ein klügeres
       Pandemie-Management zu demonstrieren. Auch an den folgenden Abenden riefen
       sie zu Demonstrationen auf, die zum Teil allerdings deutlich kleiner
       ausfielen.
       
       In der lokalen Presse sorgte das [4][erst einmal für Irritationen], weil
       unklar war, ob diese Ansammlung an sich nicht schon illegal war. Später
       stellte die Polizei klar: Versammlungen dieser Art rechtfertigen eine
       Ausnahme von der Ausgangssperre, weil sie – ähnlich wie die Teilnahme an
       nächtlichen Ostergottesdiensten, die ja auch ausdrücklich erlaubt war – auf
       ein höheres Rechtsgut verweisen.
       
       Interessant wird nun zu beobachten, ob und wie die Rechtsauffassung des OVG
       Lüneburg Kreise zieht. Bisher gab es nämlich eine ganze Reihe von Urteilen,
       die in eine ganz andere Richtung zielten. So hatte zum Beispiel die 14.
       Kammer des Hamburger Verwaltungsgerichts bereits am Karfreitag den
       Eilantrag einer Familie mit Kind gegen die Ausgangsbeschränkung abgelehnt.
       
       Ohne sie sei „eine wirksame Eindämmung“ des Infektionsgeschehen „erheblich
       gefährdet“, erklärte das Gericht. Es bestehe also aufgrund der Zuspitzung
       des Pandemiegeschehens ein „hinreichender Anlass“ für die verfügten
       Regelungen, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des
       Gerichts.
       
       Die Ausgangssperre sei den Antragstellern zuzumuten, sie greife zwar „nicht
       unerheblich in ihre Grundrechte ein“, was aber mit Blick auf die aktuelle
       Coronalage und die für die Allgemeinheit entstehenden Vorteile als
       verhältnismäßig anzusehen sei, da „es kein milderes, gleich geeignetes
       Mittel zur Eindämmung“ gäbe. Der Beschluss kann noch vor dem
       Oberverwaltungsgericht angefochten werden. Es sind zudem weitere Klagen
       gegen die Ausgangsbeschränkungen in Hamburg anhängig, über die noch nicht
       entschieden wurde.
       
       ## Hamburg verzeichnet kaum Probleme mit der Ausgangssperre
       
       Nach der in Hamburg seit Karfreitag und zunächst bis zum 18. April
       geltenden Ausgangssperre dürfen die Hamburger*innen ihre Wohnungen
       zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens nur noch aus triftigem Grund
       verlassen, die sie im Fall einer Polizeikontrolle glaubhaft nachweisen
       müssen.
       
       Als triftige Gründe gelten der Weg zur Arbeit, medizinische Notfälle und
       die Versorgung von Tieren. Auch körperliche Betätigungen wie Spaziergänge,
       Joggen oder Fahrrad fahren sind erlaubt. Der Einzelhandel schließt wegen
       dieser Beschränkungen um 21 Uhr, auch der nächtliche öffentliche Nahverkehr
       wird eingestellt.
       
       Bislang, so teilte die Hamburger Polizei am Mittwoch mit, gebe es nur
       „wenige Verstöße“ gegen die Ausgangsbeschränkungen. Die Hamburger Straßen
       sind während der Sperrstunde nahezu menschenleer, zudem kontrollierte die
       Polizei bislang vor allem beliebte nächtliche Treffpunkte wie den Elbstrand
       und den Stadtpark, sah aber von Kontrollen einzelner Passant*innen, die in
       der „verbotenen Zeit“ allein unterwegs waren, ab.
       
       Zu heftigen verbalen oder gar handgreiflichen Auseinandersetzungen zwischen
       Kontrollierten und Kontrolleuren, wie sie die Polizei befürchtet hatte, kam
       es bis auf ganz wenige Ausnahmen bislang nicht.
       
       7 Apr 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Ausgangssperren-im-Norden/!5758445
 (DIR) [2] https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/ausgangsbeschrankung-der-region-hannover-voraussichtlich-rechtswidrig-199221.html
 (DIR) [3] https://www.youtube.com/watch?v=cCBPKEDPIkk
 (DIR) [4] https://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Protest-in-Hannovers-Nordstadt-trotz-Ausgangssperre-Polizei-laesst-Demonstranten-gewaehren
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nadine Conti
 (DIR) Michael Trammer
 (DIR) Marco Carini
       
       ## TAGS
       
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