# taz.de -- Klage auf Schulbesuch erfolgreich: Urteil öffnet das Schultor
       
       > Das Berliner Verwaltungsgericht gibt dem Eilantrag von zwei Schülerinnen
       > auf Präsenzunterricht teilweise statt. Homeschooling sei
       > Ungleichbehandlung.
       
 (IMG) Bild: Die jüngeren Grundschulklassen dürfen in Berlin bereits wieder in die Schule gehen
       
       Berlin taz Die Schulen in Berlin stehen möglicherweise vor weiteren
       Öffnungsschritten. Am Mittwochabend gab das Verwaltungsgericht im
       Eilverfahren dem Antrag von zwei Schülerinnen teilweise statt, die auch für
       die Jahrgangsstufen 7 bis 9 das Recht auf eine Rückkehr in den
       Präsenzunterricht geltend machen wollten. Bisher sind in Berlin nur die
       Abschlussklassen und die GrundschülerInnen zurück im teilweisen
       Präsenzunterricht in halbierter Klassenstärke.
       
       Zunächst gilt der Eilentscheid tatsächlich lediglich für die beiden
       Antragstellerinnen: Wie die Entscheidung in der Praxis umgesetzt würde, ist
       unklar. Offen blieb zudem am Donnerstagvormittag zunächst, ob die
       Bildungsverwaltung daraus nun den Schluss zieht, die Schulen grundsätzlich
       für die Jahrgangsstufen 7 bis 9 zu öffnen – auch, um weitere mögliche
       Gerichtsverfahren abzuwenden. Möglich wäre auch eine Beschwerde vor dem
       Oberverwaltungsgericht.
       
       Bisher hat die Senatsbildungsverwaltung noch keine Öffnungsperspektive für
       diese Jahrgänge genannt. In anderen Ländern, beispielsweise in Hessen,
       sollen sie voraussichtlich nach den Osterferien in die Schulen
       zurückkehren.
       
       Die grüne Spitzenkandidatin für die Abgeordnetenhauswahlen, Bettina
       Jarasch, begrüßte die Entscheidung der RichterInnen: Die Schulbehörde solle
       „das Urteil sofort umsetzen“, twitterte Jarasch. Fraktionschefin Silke
       Gebel sprang ihr zur Seite: „Präsenz ist wichtig für soziales Miteinander &
       Bildung. Mit Tests haben wir ein Sicherheitsgeländer für den
       Infektionsschutz.“ Allerdings ist derzeit noch unklar, wann die
       [1][angekündigten Selbsttests für SchülerInnen] tatsächlich flächendeckend
       in den Schulen ankommen.
       
       Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung, es sei „gleichheits-
       und deshalb rechtswidrig“, wenn einzelne Jahrgänge vom Präsenzunterricht
       ausgeschlossen würden. Homeschooling sei dabei „kein gleichwertiger Ersatz
       für Präsenzunterricht.“
       
       ## Geringere Ansteckungsgefahr?
       
       Die Senatsbildungsverwaltung hatte argumentiert, dass Abschlussklassen
       wegen der Vorbereitung auf anstehende Prüfungstermine zurück in die Schulen
       müssten. Bei den Grundschulen argumentierte man auch mit der „mutmaßlich
       geringeren Ansteckungsgefahr im Alter zwischen sechs und zehn Jahre“, wie
       das Gericht ausführt.
       
       Beide Argumente ließen die RichterInnen nicht gelten. Denn schließlich
       stehe der „Präsenzwechselunterricht“ auch den Jahrgangsstufen 5 und 6 an
       den Grundschulen und der Jahrgangsstufe 11 offen – und dort würden
       schließlich auch keine Prüfungen geschrieben. Und die „mutmaßlich geringere
       Ansteckungsgefahr“ sahen die RichterInnen ebenfalls nicht als Argument: die
       SchülerInnen der Klassen 5,6, und 11 seien schließlich ebenfalls älter als
       zehn Jahre.
       
       Allerdings sah das Gericht keinen Grund, den beiden Schülerinnen wieder
       vollen Präsenzunterricht, und zwar ohne Mund-Nasen-Bedeckung, zuzubilligen.
       Die aktuelle Infektionslage rechtfertige „noch“, so betonten die
       RichterInnen, sowohl die Maskenpflicht als auch den Unterricht im
       Wechselmodell aus Homeschooling und Präsenz in Kleingruppen mit
       Abstandsregel. Fünf weitere GrundschülerInnen hatten ebenfalls auf
       Befreiung von der Maskenpflicht geklagt, dem gab das Gericht aber nicht
       statt.
       
       Kritik kam von der Gewerkschaft GEW: „Ich finde diese Entscheidung sehr
       beunruhigend, weil die Inzidenz auch unter Jugendlichen steigt und die
       Pädagoginnen wenig geschützt sind“, sagte der Berliner GEW-Vorsitzende Tom
       Erdmann am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Erdmann erneuerte seine
       Forderung, ErzieherInnen und Lehrkräfte jetzt möglichst rasch ein
       „unbürokratisches Impfangebot“ zu machen.
       
       Bisher läuft die Impfterminvergabe schleppend. Lediglich die ErzieherInnen
       und die Lehrkräfte an Förderzentren sollten seit Dienstag Impfeinladungen
       erhalten haben. GrundschullehrerInnen, die seit Dienstag ebenfalls wieder
       in Präsenz unterrichten, warten noch. Man arbeite aber an der
       Einladungsorganisation, hieß es zu Wochenbeginn aus der Bildungsverwaltung.
       
       11 Mar 2021
       
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