# taz.de -- Medizinstudierende stimmen Minister um: Corona-Einsatz gilt als Praktikum
       
       > Medizinstudierende, die in Niedersachsens Kliniken mithalfen, können
       > aufatmen: Ihr Einsatz wird nun doch als Teil der Ausbildung angerechnet.
       
 (IMG) Bild: Mithilfe wird jetzt auch fürs Studium gewürdigt: angehende Mediziner*innen der MHH
       
       Osnabrück taz | Lennart Simon weiß, was Warten bedeutet. Monatelanges
       Warten, frustrierendes Warten. Aber seit Mitte vergangener Woche weiß der
       Vorsitzende der Studierendenvertretung Asta der Medizinischen Hochschule
       Hannover (MHH) auch, dass Warten sich mitunter lohnt. Vor allem, wenn das
       Warten nicht nur ein Warten ist, sondern ein Kampf dafür, dass es endet.
       
       Mit Carlos Oltmanns, seinem Stellvertreter, ist er an diesem Tag im
       niedersächsischen Landtag in Hannover, bei Wissenschaftsminister Björn
       Thümler (CDU). Und als Simon und Oltmanns eine Stunde später gehen, haben
       sie einen Sieg errungen: „Volle Anrechnung!“, sagt Simon. „Endlich!“ Die
       Erleichterung ist ihm anzumerken, die Freude auch.
       
       Vor einem Jahr hatte Thümler Medizinstudierende gebeten, sich freiwillig
       zum Klinikeinsatz zu melden, zur Unterstützung des Pflegepersonals in der
       Coronapandemie. Und sie waren gekommen: Rund 1.000 Freiwillige gab es
       allein für die MHH. Ihr Einsatz dauerte bis in den Juni hinein. Das
       Versprechen aber, ihn als studienrelevantes Praktikum anzuerkennen, wurde
       nie eingelöst ([1][taz berichtete]).
       
       Das Problem: Praktika in der Vorlesungszeit sind nicht vorgesehen, nicht
       erlaubt. Nominell aber waren die Lehrveranstaltungen Mitte April wieder
       gestartet. Nur digital zwar, aber immerhin.
       
       Hochschule und Landesprüfungsamt hätten gern geholfen, durften aber nicht.
       Derweil versank die Landesregierung in Uneinigkeit. „Das war ein endloses
       Gezerre zwischen Wissenschafts- und Gesundheitsministerium“, sagt Simon,
       auch er einer der freiwilligen Coronahelfer. „Aber das ist ja nun
       ausgestanden.“
       
       Das ist ein kleines Wunder. Als Lars Alt, Landtagsabgeordneter der FDP,
       Anfang Februar in einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung den Fall zur
       Sprache bringt, ist die Antwort des Wissenschaftsministeriums noch
       ernüchternd: Eine Änderung der Verfahrensweise komme „nicht in Betracht“.
       Zeiten, in denen Online-Unterricht angeboten werde, seien „keine
       vorlesungsfreien Zeiten, denn auch Online-Vorlesungen sind hochschulischer
       Unterricht, der mit sonstigen Tätigkeiten nicht kompatibel ist“.
       
       Das ist jetzt anders. „Thümler hat sich durchgesetzt und das gekippt“, sagt
       Simon. „Und das nicht nur rückwirkend. Er hat uns zusagt, dass das auch für
       einen möglichen Einsatz während der dritten Pandemiewelle gilt.“ Die
       monatelangen Proteste haben sich also gelohnt. Das ist auch bitter nötig.
       Denn viele reguläre Praktika sind durch Corona ausgefallen und neue
       Studierende drängen nach.
       
       Auch der Marburger Bund Niedersachsen hatte sich für den Asta-Kampf stark
       gemacht: Die Corona-Einsätze der Studierenden nicht als Praktika
       anzuerkennen, sei „nicht nachvollziehbar“, hatte Andreas Hammerschmidt
       kritisiert, einer der Vorsitzenden. „Wann, wenn nicht in einem Ernstfall
       wie der Corona-Pandemie, werden angehende Ärztinnen und Ärzte am
       dringendsten gebraucht?“
       
       Es gelte, Ausnahmeregelungen für Niedersachsen zu schaffen. Ferner sei eine
       grundsätzliche Änderung der Approbationsordnung herbeizuführen. Viel zu tun
       also für Niedersachsens Landesregierung. Sie setze sich „im laufenden
       Gesetzgebungsverfahren zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte dafür
       ein, dass die Ableistung von Famulaturen bzw. des Pflegepraktikums
       zukünftig auch während der Vorlesungszeit möglich ist“, hatte sie Alt vor
       sechs Wochen geantwortet.
       
       Kein landespolitisches Handeln also, dafür ein Verweis auf Berlin, denn die
       Approbationsordnung ist Sache des Bundesgesundheitsministeriums: Am
       Beispiel der gegenwärtigen coronabedingten Situation zeige sich „die
       Notwendigkeit, auch künftig auf außerordentliche Situationen adäquat
       reagieren zu können“.
       
       Thümlers Anrechnungsversprechen trägt nun dazu bei, hier erste Weichen zu
       stellen. Zugleich widerspricht es dem, was sein eigenes Ministerium Lars
       Alt geantwortet hat. So sehen Machtworte aus – oder Kapitulationen. „Bisher
       hat Niedersachsen die Hilfseinsätze zu bürokratisch gesehen“, sagt Simon.
       Nordrhein-Westfalen sei da längst weiter.
       
       „Wir dürfen unseren Ärztenachwuchs nicht hängen lassen!“, hatte der
       Marburger Bund Niedersachsen gefordert. Bereitschaft zur Improvisation sei
       gefragt. Die ist jetzt bewiesen.
       
       27 Mar 2021
       
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