# taz.de -- Gesetzentwurf der Bundesregierung: „Missbrauch“ bleibt „Missbrauch“
       
       > Die Groko folgt Sachverständigen und lehnt die Bezeichnung „sexualisierte
       > Gewalt gegen Kinder“ ab. Der Begriff könne ein falsches Signal senden.
       
 (IMG) Bild: Der Begriff „sexueller Missbrauch“ bleibt im Strafgesetzbuch bestehen
       
       Freiburg taz | Der Begriff „sexueller Missbrauch“ wird im Strafgesetzbuch
       nun doch nicht durch „sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ ersetzt. Darauf
       einigten sich die RechtspolitikerInnen von CDU/CSU und SPD. [1][Ein Gesetz,
       das sexuellen Missbrauch schon im Grunddelikt als Verbrechen einstuft],
       soll am Donnerstagvormittag im Bundestag beschlossen werden. Die
       Änderungsanträge liegen der taz vor.
       
       Die Umbenennung der Missbrauchsdelikte ging von Justizministerin Christine
       Lambrecht (SPD) aus. Sie wollte damit das Unrecht an Kindern [2][mit einem
       besonders plakativen Begriff anprangern].
       
       Bei einer Sachverständigen-Anhörung im Dezember stieß dies aber überwiegend
       auf Ablehnung. Der Begriff „sexualisierte Gewalt“ könne das falsche Signal
       aussenden, dass nur die Gewaltanwendung gegen Kinder strafbar sei, so die
       Kritik. Dabei würden Kinder in den meisten Missbrauchsfällen jedoch so
       manipuliert, dass sie sich vermeintlich freiwillig sexuell ausnutzen
       lassen. Nun folgten auch die RechtspolitikerInnen der Koalition den
       Sachverständigen.
       
       Es bleibt aber dabei, dass der sexuelle Missbrauch künftig mit Gefängnis
       von mindestens einem Jahr bestraft werden soll. Geldstrafen und
       Einstellungen gegen Auflagen sind nicht mehr möglich. Gegen TäterInnen muss
       auch immer gerichtlich verhandelt werden.
       
       Mehrere Sachverständige schlugen als Ausgleich die Einführung eines „minder
       schweren Falls“ vor, etwa wenn ein Mädchen einmalig über der Kleidung an
       der Brust berührt wird. Doch die Abgeordneten wollen auch solche Fälle mit
       der neuen Mindeststrafe sanktionieren, die dann aber vermutlich zur
       Bewährung ausgesetzt wird.
       
       Nicht aufgenommen wurde auch der Vorschlag aus der Anhörung, ein
       Zeugnisverweigerungsrecht für die MitarbeiterInnen von Beratungsstellen
       einzuführen. Opferschutzeinrichtungen hatten kritisiert, dass ihre
       Beratungskräfte als ZeugInnen aussagen müssen und so intimste Details, auch
       zu den Folgen des Missbrauchs, gegen den Willen der Opfer im Gerichtssaal
       zur Sprache kommen können. Die RechtspolitikerInnen wollen nun aber erst
       einmal klären, wie häufig solche Konstellationen in der gerichtlichen
       Praxis sind.
       
       23 Mar 2021
       
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 (DIR) Christian Rath
       
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