# taz.de -- Uni Frankfurt gegen Asta: Zu politisch
       
       > Darf der Asta der Universität Frankfurt zu Klimastreiks aufrufen oder
       > sich zur BDS-Kampagne äußern? Das muss ein Verwaltungsgericht klären.
       
 (IMG) Bild: An der Uni Frankfurt geht es bisweilen hoch her. 2009 etwa wurde die Mensa geräumt
       
       Berlin taz | Sollen Studierendenvertretungen an den Universitäten sich
       politisch zu allem äußern dürfen? Zu schlechtem Mensa-Essen und fehlenden
       Schreibtischen in der Bibliothek? Oder auch gegen den Israelboykott und für
       einen besseren Klimaschutz?
       
       Dieser Konflikt besteht seit Jahrzehnten und ist immer wieder [1][Anlass
       für Rechtsstreits]. Im Kern geht es um die Frage, ob dem Allgemeinen
       Studierendenausschuss (Asta) nur ein „hochschulpolitisches“ oder auch ein
       „allgemeinpolitisches“ Mandat zustehe. Diese Auseinandersetzung wird
       derzeit wieder einmal an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main
       geführt. Ob der Asta seine Rechte übertreten hat, wie die Uni-Leitung
       behauptet, muss das Verwaltungsgericht beantworten.
       
       Die rechtliche Situation um jene Beschränkung politischer Bekenntnisse
       erscheint auf den ersten Blick klar. Die Hochschulgesetze der Länder
       schreiben den Asten nur ein hochschulpolitisches Mandat zu, als gewählte
       Studierendenvertretungen und Körperschaften öffentlichen Rechts dürfen sie
       sich nicht zu allen allgemeinpolitischen Themen äußern.
       
       So auch in Hessen. Allerdings haben die Asten auch die Aufgabe, die
       politische Bildung und das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der
       Studierenden zu fördern. So steht es im hessischen Hochschulgesetz. Und
       darauf beruft sich der Asta, wenn er sich politisch äußert.
       
       ## Gegen Sexismus, für Klimastreik
       
       Und das tut er. In seinen Stellungnahmen tritt der Frankfurter Asta seit
       Jahren [2][links, grün und antirassistisch] auf, etwa indem er mit zu
       Klimastreiks aufruft, die sexistischen Äußerungen sogenannter
       Pick-up-Artists kritisiert oder sich klar gegen den umstrittenen Weiterbau
       der A49 stellt. Das Uni-Präsidium schickte dem Asta mehrfach Bescheide, in
       denen es das Überschreiten des „hochschulpolitischen Mandats“ beklagte.
       
       In der Stellungnahme gegenüber dem Verwaltungsgericht, die der taz
       vorliegt, nennt das Uni-Präsidium mehrere Beispiele eines „anhaltenden
       rechtswidrigen Verhaltens“ des Asta, die zum Teil schon länger
       zurückliegen: eine Solidaritätserklärung mit den Students for Future sowie
       ein Aufruf zu einer Klimastreikwoche 2019, ein Antifa-Diskussionsbeitrag
       aus der Asta-Zeitung, eine Solidaritätserklärung mit Kurdistan gegen eine
       türkische Militäraktion sowie eine Resolution gegen [3][die umstrittene
       antiisraelische Kampagne] „Boykott, Divestment, Sanctions“ (BDS).
       
       Der Asta habe seine gesetzlichen Kompetenzen, sein „hochschulpolitisches
       Mandat“ hierbei überschritten. Dadurch sei „ein Eingreifen der präsidialen
       Rechtsaufsicht geboten“ gewesen, erklärt Olaf Kaltenborn, Sprecher der
       Goethe-Universität. Gegenüber dem Asta begründet die Hochschulleitung:
       Politische Bildung bedürfe „am Neutralitätsgebot orientierter
       Berücksichtigung verschiedener politischer Sichtweisen“, heißt es in dem
       Bescheid an den Asta, der der taz vorliegt. Sofern allgemeinpolitische
       Veranstaltungen vom Asta organisiert würden, müssten diese diverse
       politische Sichtweisen aufzeigen.
       
       Mathias Ochs, einer der Asta-Vorsitzenden, widerspricht vehement. „Es muss
       möglich sein, einen Brückenschlag von hochschulpolitischen zu
       allgemeinpolitischen Themen zu machen“, so Ochs. Die Studierendenvertretung
       legte entsprechend Widerspruch gegen den letzten Bescheid ein. Der Fall
       liegt jetzt beim Verwaltungsgericht.
       
       ## Unverständnis auf vielen Seiten
       
       „Besonders überraschend“ sei in der Stellungnahme der Uni-Leitung die
       Nennung der Resolution gegen BDS aus 2017 gewesen, sagt Ochs. Darin habe
       man sich für den Austausch mit israelischen Wissenschaftler:innen
       ebenso stark gemacht wie für ein sicheres jüdisches Leben an deutschen
       Hochschulen.
       
       Der Beschluss stieß auf großen Zuspruch: Die Hochschulrektorenkonferenz
       (HRK), der bundesweite Dachverband der Hochschulen, begrüßte den
       Frankfurter Beschluss und verabschiedete im November 2019 einen ähnlichen.
       Auch die Goethe-Universität ist Teil der HRK. Der Asta findet diesen
       Aspekt entsprechend „besonders kontrovers“, so Ochs.
       
       Ein gemeinsames Vorgehen gegen israelbezogenen Antisemitismus würde nun
       „dem Wunsch zum Opfer fallen, die politische Willensbildung der
       Studierendenschaft zu kontrollieren und zu beschneiden“, kritisiert die
       Asta-Vorsitzende Kyra Beninga. Auch Ruben Gerczikow ist über das Vorgehen
       des Präsidiums irritiert. „Für uns ist klar: der Kampf gegen Antisemitismus
       an Hochschulen gehört gefördert und nicht mit juristischen Maßnahmen
       unterbunden“, betont das Vorstandsmitglied der Jüdischen Studierendenunion
       (JSUD).
       
       Die antiisraelische Boykottkampagne sei eine „akute Bedrohungslage für
       jüdische Studierende in Deutschland, aber auch weltweit“. Das Präsidium
       solle sich an den Beschluss der HRK halten und „die rechtlichen Schritte
       gegen den Asta sofort einstellen“, so Gerczikow. Weder das Uni-Präsidium
       noch die HRK wollen sich auf taz-Anfrage zu diesem Sachverhalt äußern,
       wegen des noch laufenden Verfahrens. Peter-André Alt, Präsident der HRK,
       betont jedoch die Wissenschaftsfreiheit, die einen gegen Israel gerichteten
       „Wissenschaftsboykott“ ausschließe.
       
       ## Kritik an Text in Asta-Zeitung
       
       Zentral in der Stellungnahme des Präsidiums gegenüber dem Gericht ist
       jedoch der Artikel „[4][Stop Talking – Argumente gegen die ‚Mitte‘ und
       ‚Meinungsfreiheit‘]“. Dieser erschien im Sommer 2020 in der Asta-Zeitung,
       die an alle Studierenden versendet wird. Hinter dem Werben für
       Meinungsfreiheit, so argumentieren die anonymen Autor:innen dort,
       verstecke sich das „Element des rechten Hegemonieprojekts, das seinen
       menschenfeindlichen Worten längst Taten folgen lässt“.
       
       Statt also der Betonung der Meinungsfreiheit der „selbsternannten Mitte“ zu
       folgen, wird für eine „Guerilla-Zensur von unten“ geworben, etwa durch eine
       Blockade rechter Demonstrationen oder das Entfernen von Wahlplakaten.
       
       Die Universität erkennt darin keineswegs einen simplen Diskussionsbeitrag.
       „Die Grenzen setzt der gesetzliche Auftrag des Asta“, so Uni-Sprecher
       Kaltenborn auf taz-Anfrage. Zwar könne der Asta auch kontroverse Positionen
       verbreiten, diese dürften aber nicht gegen bestimmte andere Meinungen
       gerichtet sein, so ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichts von 1991,
       auf das sich die Uni beruft.
       
       Ein weiterer Aufreger, der jedoch nicht Teil des Prozesses ist: Als
       Reaktion auf den G20-Protestaufruf habe das Präsidium den Asta zur
       Herausgabe der Namen jener Personen aufgefordert, welche die
       Internetauftritte des Asta in den sozialen Medien betreuen. Die Universität
       bestätigt das auf taz-Anfrage. „Diese Nachfrage sollte jedoch lediglich
       einem besseren Verständnis der üblichen redaktionellen Abläufe und
       Abstimmungsschritte dienen“, so Sprecher Kaltenborn.
       
       ## Das Verwaltungsgericht entscheidet
       
       „Uns ist bundesweit kein Universitätspräsidium bekannt, das so harsch gegen
       den eigenen Asta vorgeht“, teilte Carlotta Kühnemann, Vorstandsmitglied im
       freien zusammenschluss der student*innenschaften (fzs), mit.
       Studierendenvertretungen seien „wichtige Instanzen, um sich in
       demokratischen Prozessen auszuprobieren“, so Kühnemann. Das sieht auch der
       Asta so und hofft auf eine rechtliche Verankerung eines
       „allgemeinpolitischen Mandats“.
       
       Wie das Verwaltungsgericht zu diesem jahrzehntelangen Konflikt steht,
       könnte Ende der Woche klar werden. Dann wird das Urteil erwartet.
       
       21 Feb 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Politik-an-Hochschulen/!5386473
 (DIR) [2] https://asta-frankfurt.de/
 (DIR) [3] /Pro-und-Contra-Israel-Boykott/!5389548
 (DIR) [4] https://asta-frankfurt.de/sites/default/files/dateien/%5Buser%5D/astaffm_zeitung_2020_populismus_.pdf
       
       ## AUTOREN
       
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