# taz.de -- Datenschutz gilt auch für Fußball-Fans: Die Polizei vergisst spät
       
       > Eine Frau wurde zu unrecht beschuldigt, die Zündung von Pyros unterstützt
       > zu haben. Löschen wollte die Polizei ihre Daten erst auf Nachfrage der
       > taz.
       
 (IMG) Bild: Beim DFB-Pokalspiel von Werder Bremen gegen Atlas Delmenhorst brannte Pyrotechnik im Stadion
       
       Bremen taz | Sie war zur falschen Zeit am falschen Ort. Deswegen hat die
       Staatsanwaltschaft gegen Martha Schulze (Name von der Redaktion geändert)
       ermittelt, deswegen hatte die Polizei allerlei Daten über sie gespeichert.
       Und die wollte sie erst einmal nicht wieder löschen. Dabei lag gegen Frau
       Schulze, rein strafrechtlich betrachtet, nichts vor.
       
       Rückblende: Am 10. August 2019 spielten Werder Bremens Herren im DFB-Pokal
       gegen jene von Atlas Delmenhorst. Schulze war auch im Stadion. Die Polizei
       warf ihr vor, kurzzeitig ein Banner festgehalten zu haben, unter dem sodann
       von anderen Fans Pyrotechnik entzündet wurde. Aus ihrer Sicht war das
       jedenfalls eine Beihilfe zu einer gefährlichen Körperverletzung. Dafür kann
       es bis zu sieben Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe geben.
       
       Die fragliche Szene wurde von den Videokameras im Weser-Stadion
       festgehalten – und die szenekundigen Beamten der örtlichen Polizei wollten
       Schulze auf den Aufnahmen „mit Sicherheit erkannt“ haben. Die
       Staatsanwaltschaft allerdings habe das Verfahren „nach Aktenlage“
       eingestellt, sagt die Strafverteidigerin Lea Voigt, die Schulze vertritt.
       Es sei schon nicht feststellbar, dass die Beschuldigte eine gesundheitliche
       Schädigung anderer Personen billigend in Kauf genommen habe, weshalb der
       erforderliche Vorsatz nicht nachweisbar sei, so das Argument der
       Staatsanwaltschaft.
       
       Hinzu kommt, so Voigt: Martha Schulze ist gar nicht jene Frau, die das
       Banner hielt. Sie stand nur daneben. „An dem Geschehen mit der Pyrotechnik
       ist sie in keiner Weise beteiligt“, sagt auch die Fan-Organisation
       [1][Grün-Weiße Hilfe] e. V.
       
       Es sei nicht das erste Mal, dass sich vermeintlich sichere
       Identifizierungen der sogenannten szenekundigen Beamten „als falsch
       erweisen“. Das komme öfter vor als man denke, sagt Wilko Zicht vom Vorstand
       der Grün-Weißen Hilfe. Das Verhältnis der Fanszene zu den szenekundigen
       Beamten sei auch nicht besonders gut, so Zicht: „Die werden nicht als
       Gesprächspartner akzeptiert.“
       
       Voigt hat für ihre Mandantin beantragt, dass die Polizei alle
       personenbezogenen Daten aus dem Strafverfahren löscht. Das war im August
       vergangenen Jahres. Doch die Polizei habe bisher „überhaupt gar nicht
       reagiert“, so Voigt, auch nicht nach mehrmaliger Erinnerung und
       Fristsetzung. Über die Gründe könne sie nur mutmaßen: Anträge auf Löschung
       persönlicher Daten würden bei der Polizei „nicht besonders vorrangig
       behandelt“. Die Anwältin reichte deshalb nun eine Untätigkeitsklage beim
       Verwaltungsgericht ein.
       
       „Die Verweigerungshaltung bei der Polizei ist inakzeptabel“, so Voigt.
       „Sollte es noch Daten zu dem eingestellten Verfahren geben, hätten diese
       schon vor Monaten gelöscht werden müssen.“ Gemäß des Bremischen
       Polizeigesetzes müsse die Polizei personenbezogene Daten aus einem
       Strafverfahren unverzüglich löschen, sobald der Verdacht entfalle.
       
       Anträge auf Auskunft oder Datenlöschung würden von der Polizei aber „nur
       sehr schleppend“ und „extrem verzögert“ bearbeitet, sagt Voigt. Dabei
       müsste sich das mit dem neuen Polizeigesetz nun ändern – es sieht laut der
       Verteidigerin vor, dass derlei Anträge in aller Regel binnen eines Monats
       beschieden werden müssten.
       
       ## Weiterer Rechtsstreit für die Polizei „entbehrlich“
       
       Kurz vor Redaktionsschluss reagierte die Polizei schließlich auf
       wiederholte Nachfrage der taz: Man bedauere die lange Bearbeitungszeit und
       habe die Datensätze zum entsprechenden Vorgang gelöscht, erklärte ein
       Sprecher der Polizei. „Ein weiterer Rechtsstreit in dieser Sache ist somit
       aus Sicht der Polizei Bremen entbehrlich.“
       
       Die Fehlidentifikation durch die szenekundigen Beamten verstehe die Polizei
       Bremen für sich „als Auftrag“: Man habe den Sachverhalt zum Anlass
       genommen, die Mechanismen zur Identifizierung von Personen zu optimieren.
       
       2 Mar 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://gruen-weisse-hilfe.de/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jan Zier
       
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