# taz.de -- Masken in privaten Treppenhäusern: Wenn die Nachbarn nicht mitspielen
       
       > Wer ist dafür zuständig, in Treppenhäusern eine Maskenpflicht
       > durchsetzen? Die Bremer Wohnungsbaugenossenschaft Gewoba tut sich schwer
       > damit.
       
 (IMG) Bild: Feuerschutz vorhanden, Coronaschutz eher weniger: Treppenhaus, in diesem Fall im Kreis Offenbach
       
       Bremen taz | Viola Falkenberg geht es ums Prinzip. Stehen
       Vermieter*innen in der Pflicht, die Verordnungen zum Infektionsschutz
       in ihren Häusern durchzusetzen? Falkenberg ist stellvertretende Vorsitzende
       des Rundfunkrats von Radio Bremen sowie Dozentin für Presse- und
       Öffentlichkeitsarbeit an der Uni Bremen. Sie wohnt in einer von rund 42.000
       Wohnungen der Wohnungsbaugenossenschaft Gewoba, die zu mehr als 74 Prozent
       in Bremer Hand ist.
       
       In ihrem Wohnhaus würde außer ihr und ihrem Mann kaum jemand eine Maske
       tragen. Und der Sicherheitsabstand von 1,5 Meter sei im gerade mal einen
       Meter breiten Treppenhaus unmöglich einzuhalten. Das Ansteckungsrisiko im
       Flur schätze sie höher ein als auf der Arbeit, wo Maskenpflicht herrsche.
       Entsprechend ungern gehe sie vor die Tür, wenn ihre Nachbar*innen die
       Treppe hoch- und runterlaufen. Neben dem mangelnden Willen, eine Maske
       aufzusetzen, funktioniere es in ihrem Haus auch mit dem Lüften nicht,
       moniert Falkenberg. „Die einen machen die Fenster auf, die anderen knallen
       sie zu.“
       
       Ansteckungszahlen in Stadtteilen mit vielen Hochhäusern seien deutlich
       höher, und das liege sicherlich auch an den Wohnverhältnissen. „Jeden Abend
       wird in den Nachrichten gerätselt, woher die hohen Zahlen kommen, und jeden
       Tag sehe ich im Hausflur den Beweis.“ In einem offenen Brief an die Gewoba
       führte sie die regelmäßigen Verstöße auf und forderte zügiges Handeln.
       
       Die geltende Maskenpflicht bestehe nicht in Treppenhaus- oder
       Kellerbereichen von Mehrfamilienhäusern, hieß es im Antwortschreiben, das
       der taz vorliegt. Kurze Begegnungen im Treppenhaus seien nach Stand der
       Wissenschaft zudem kein Risiko für eine Ansteckung. Der Eigentümer verwies
       auf die Coronaverordnungen der Stadt. Im März 2020 habe die Gewoba alle
       Mieter*innen zudem per Brief dazu aufgefordert, die geltenden Regeln
       einzuhalten. Die Verantwortung liege beim Individuum, nicht bei der
       Wohnungsbaugesellschaft.
       
       Falkenberg protestierte. Die Mieter*innen würden von der Gewoba nicht
       ausreichend informiert. Dabei bestehe für die Vermieter*innenseite
       zumindest eine moralische Pflicht, darauf hinzuweisen. Entsprechende
       Aushänge gebe es nirgendwo. Nach mehrmaligem Schriftwechsel hingen
       plötzlich Hinweise im Infokasten neben der Haustür, berichtet sie. Eine
       Woche später auch im Nebenhaus.
       
       Die Hinweise seien jedoch wenig aussagekräftig. Aus ihrer Sicht gehe daraus
       nicht einmal hervor, dass die Hygieneregeln auch im Haus gelten – und nicht
       nur im Supermarkt oder in der Straßenbahn. Gebracht habe es eh nichts, die
       Situation im Haus sei unverändert. „Natürlich spielen die Wohnverhältnisse
       eine Rolle bei der Ausbreitung“, sagt Hajo Zeeb vom Leibniz-Institut für
       Präventionsforschung und Epidemiologie an der Uni Bremen.
       
       Kontaktvermeidung gestalte sich in engen Verhältnissen deutlich
       schwieriger. Zudem seien Quarantänen schlechter umzusetzen.
       Gemeinschaftlich genutzte Räume könnten durchaus Infektionsorte sein, wenn
       es zu engerem Kontakt komme – gerade mit Blick auf die neue, ansteckendere
       Variante des Coronavirus. Bei mangelnder Aerosolverteilung sollten Aufzüge
       vielleicht lieber ganz gemieden werden.
       
       „Bei uns gelten die gleichen Coronaverordnungen wie überall sonst“, sagt
       Gewoba-Sprecherin Christine Dose auf Nachfrage. Der Abstand von 1,5 Metern
       sei einzuhalten, und wenn das nicht gehe, solle eine Maske getragen werden.
       Es sei aber nicht Aufgabe des Eigentümers, die Einhaltung der Regeln zu
       überwachen, sondern die der Stadt. Zur Information habe die Gewoba in den
       größeren Gebäuden Plakate zu den Schutzmaßnahmen aufgehängt. Die Plakate
       seien von der Stadt zur Verfügung gestellt worden und durch die eindeutige
       Bildsprache für alle Menschen verständlich. Allerdings würden sie immer
       entfernt. Die Treppenhäuser in größeren Objekten sowie die Aufzüge seien
       entsprechend des Brandschutzes und der Landesbauverordnung ausreichend
       durchlüftet.
       
       Ulrich Schlüter, Ortsamtsleiter in Osterholz, sieht die Gewoba sehr wohl in
       der Pflicht. „Es ist Aufgabe des Eigentümers, das Hausrecht durchzusetzen
       und eine Maskenpflicht zu verordnen.“ Eine ältere Mieterin habe sich
       kürzlich bei ihm beschwert, dass sich in ihrem Haus häufig größere
       Menschengruppen im Eingang oder im Aufzug aufhalten würden, allesamt ohne
       Maske. Speziell in den Eingängen der Hochhäuser mit mehren Hundert
       Bewohner*innen sollte die Gewoba entsprechende Schilder anbringen und
       die Einhaltung überwachen. In Einkaufszentren würden private
       Sicherheitsdienste dafür sorgen, warum nicht auch in Wohnhäusern?
       
       ## Dichte Bebauung führte zu hohen Fallzahlen
       
       Tatsächlich seien Wohn- und Mietshäuser anders zu beurteilen als Nahverkehr
       oder Einzelhandel, sagt der Sprecher der Gesundheitsbehörde, Lukas
       Fuhrmann. Es handele sich schließlich nicht um öffentlichen Raum. Eine
       Maskenpflicht zu verordnen, sei rechtlich schwieriger. Daher seien die
       Vermieter*innen gefordert, über die Hausordnung solche Regelungen
       vorzuschreiben.
       
       Fuhrmann bestätigt, dass die Fallzahlen im November in Stadtteilen mit
       dichter Bebauung auffällig hoch waren. Ein Zusammenhang sei nicht bewiesen,
       liege jedoch nahe. Allerdings seien die Fallzahlen in allen Stadtteilen
       inzwischen deutlich gesunken, betont er. Ausreißer nach oben gebe es nicht
       mehr.
       
       Brebau, die zweitgrößte Wohnungsgesellschaft Bremens, setzt ebenfalls auf
       Hinweisschilder und die Eigenverantwortung der Mieter*innen. In allen
       Häusern gebe es sie in den Hauseingängen, in den Fahrstuhlbereichen sowie
       in den Büros der Hauswarte, teilt Sprecherin Sabine Dorn mit. Aufzüge seien
       ausreichend durchlüftet und alle Treppenhäuser würden über Fenster
       verfügen.
       
       5 Feb 2021
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sebastian Krüger
       
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