# taz.de -- Datenschutzbehörden ohne Macht: Kaum etwas erreicht
       
       > Das Vorgehen des Hamburger Datenschutzbeauftragten gegen Clearview wirkt
       > auf den ersten Blick ermutigend. Tatsächlich aber fehlt es an Macht.
       
 (IMG) Bild: Kann nur Tropfen auf heißen Steinen verteilen: Hamburgs Datenschützer Johannes Caspar
       
       Die Nachricht klingt [1][erst einmal vielversprechend:] Da ist ein
       US-Unternehmen, das offensichtlich illegal Daten und Fotos von
       EU-Bürger:innen zum Aufbau einer Überwachungsdatenbank sammelt – und der
       Hamburgische Datenschutzbeauftragte grätscht dazwischen und sorgt dafür,
       dass die Daten eines Betroffenen gelöscht werden. Davon abgesehen, dass
       sich Clearview AI noch gegen die Forderung des Datenschutzbeauftragten
       wehren kann: Selbst wenn die Forderung erfüllt wird, ist damit kaum etwas
       erreicht.
       
       Nichts wird sich an der skrupellosen Praxis eines solchen Unternehmens
       ändern, solange Datenschutzinstitutionen weiterhin so machtlos sind. Die
       Organisation NOYB, die sich für digitale Bürger:innenrechte einsetzt,
       meint: Der Datenschutzbeauftragte hätte mutiger sein sollen und ein
       europaweites Verbot [2][für das Unternehmen] aussprechen können.
       
       Die Datenschutzbehörde jedoch sagt, sie könne nur in ihr bekannten
       Einzelfällen eingreifen. Wer von beiden recht hat, ist fast egal. So oder
       so zeigt es, wie schwach diejenigen staatlichen Institutionen sind, die die
       Daten von Bürger:innen schützen sollen.
       
       Das ist auch kaum verwunderlich: Die europäischen Staaten haben selbst
       Institutionen – konkret: Ermittlungsbehörden –, die sich durch derartige
       Firmen eine Erleichterung ihrer Arbeit erhoffen dürfen. Es ist ja nicht so,
       dass nur in den bösen USA Staat und Unternehmen Hand in Hand die
       Überwachung vorantreiben. Die Sicherheitsbehörden der übergroßen Mehrheit
       der europäischen Staaten haben die Datenbank von Clearview schon einmal für
       eigene Zwecke genutzt.
       
       Und auch die Hamburger Politik hat für ihre Polizei [3][mit der Reform des
       Polizeigesetzes] bereits den rechtlichen Rahmen geschaffen, um sich
       Software für automatisierte Datenbankanalysen bei privaten IT-Firmen zu
       beschaffen. Auch da war der Datenschutzbeauftragte nicht begeistert, konnte
       aber auch nichts daran ändern.
       
       1 Feb 2021
       
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