# taz.de -- Hafenfirma erschwert Teilzeitarbeit: Verhaftet im System
       
       > Eine Hafenarbeiterin und Mutter beim Hamburger Umschlagsbetrieb Eurokai
       > kämpft um Teilzeitarbeit zur Kinderbetreuung. Firma fürchtet
       > „Systembruch“.
       
 (IMG) Bild: Arbeitsplatz mit Aussicht: Fahrerkabine eines Van-Carriers zur Containerumfuhr
       
       Hamburg taz | Die Chefinnen der Gewerkschaft Ver.di fühlen sich in die
       Vergangenheit zurückversetzt: Obwohl es seit 2001 einen gesetzlichen
       [1][Anspruch auf Teilzeit] gibt, verwehrt der Hamburger
       Container-Hafenbetrieb Eurokai seiner Van-Carrier-Fahrerin Heike R. das
       [2][Recht auf Teilzeitarbeit]. „Was Heike R. bisher durchstehen musste, ist
       für Ver.di-Hamburg ein empörendes, schikanöses Vorgehen, mit dem die
       Kollegin vielleicht sogar zur Kündigung ihres Jobs als Van-Carrier-Fahrerin
       veranlasst werden soll“, empört sich Ver.di-Vize-Landesleiterin Sieglinde
       Frieß. Das Landesarbeitsgericht hat nun das Wort.
       
       Heike R. arbeitet seit 2006 als Hafenarbeiterin bei Eurokai, der zur
       [3][Bremer Eurogate-Gruppe] gehört und bislang unmittelbarer Konkurrent der
       Hamburger Hafen und Lagerhausgesellschaft (HHLA) war. „Nach zwei Monaten
       saß ich schon auf dem Van-Carrier“, erinnert sich Heike R. an ihren
       Einstand auf dem Ungetüm.
       
       Jahrelang beförderte sie im Drei-Schichtsystem – Früh-, Spät- und
       Nachtschicht – mit ihren speziellen Portalhubwagen Container auf den
       Kaianlagen, bis sie 2012 Mutter wurde und sich vorübergehend in die
       Elternzeit verabschiedete. Auch danach war die Schichtarbeit zunächst
       insofern kein Problem, als ihr Lebenspartner, der ebenfalls bei Eurogate
       arbeitet, nach einem Unfall arbeitsunfähig war und die Kinderbetreuung
       weitgehend übernehmen konnte.
       
       Das änderte 2017 sich nach seiner Genesung, woraufhin Heike R. einen Antrag
       auf Teilzeit in Form einer 24-Stundenwoche stellte. Ihre Arbeitszeit wollte
       sie fortan in der Woche in vier Tagesschichten à sechs Stunden ableisten.
       Doch das Unternehmen lehnte den Antrag ab, da es sich für Eurokai um einen
       „Systembruch“ handele. Seither gibt es mit kurzzeitigen Unterbrechungen ein
       ständiges Hin und Her.
       
       ## Gericht gab der Beschäftigten Recht
       
       Im Juli vergangenen Jahres entschied das Arbeitsgericht, dass Eurokai
       zuzumuten sei, R.s Antrag auf Teilzeitarbeit stattzugeben. Dem steht
       allerdings eine Änderungskündigung von Eurogate entgegen, nach der Heike R.
       ihre verkürzte Arbeitszeit im regulären Schichtdienst zu absolvieren habe.
       
       Eurokai weist Vorwürfe der Gewerkschaft Ver.di zurück, wonach die
       gesetzliche verankerte Teilzeit und das Gleichbehandlungsgebot missachtet
       werde. „Eurogate gewährt allen Mitarbeiter*innen im Rahmen der
       gesetzlichen Regelungen Teilzeit. Zwischen den Geschlechtern wird hierbei
       nicht differenziert“, beteuert Unternehmenssprecher Steffen Leuthold.
       
       In allen Bereichen, auch im Schichtbetrieb, in dem die
       Van-Carrier-FahrerInnen arbeiten, werde viel Teilzeit von allen
       Geschlechtern in Anspruch genommen. „Selbstverständlich kann auch Frau R.
       ihre Arbeitszeit reduzieren, dem hat Eurogate auch zugestimmt und mehrere
       Angebote unterbreitet“, sagt Leuthold.
       
       In der Tat bot Eurokai Heike R. an, dass sie und ihr Partner bei Eurokai in
       zeitlich entgegengesetzten Schichten arbeiten könnten, um so die
       Kinderbetreuung zu gewährleisten. Das lehnte R. jedoch ab, da getrennte
       Schichten bedeutet hätten, dass überhaupt kein Familienleben mehr hätte
       stattfinden können.
       
       Eurogate hingegen beharrt darauf, dass Teilzeit grundsätzlich zum
       Schichtsystem passen müsse. Es sei zwar möglich, weniger ganze Schichten zu
       arbeiten, eine Arbeit in Teilschichten komme jedoch nicht infrage, da dies
       für Eurokai einem Systembruch und für Heike R. einer Bevorzugung
       gleichkäme.
       
       „Die Frühschicht ist die beliebteste Schicht“, sagt Leuthold. Ganze
       Schichten seien für viele andere in Teilzeit arbeitende
       Schichtarbeiter*innen bei Eurokai auch kein Problem, argumentiert der
       Pressesprecher. „Hätte Eurogate einem individuellen Teilzeitantrag in
       Teilschichten stattgegeben, müssten andere Kolleg*innen, die auch Eltern
       sind, mehr Spät-, Nacht- und Wochenendschichten arbeiten, da im konkreten
       Fall Teilschichten auch nur vormittags unter der Woche abgeleistet werden
       sollten“, sagt Leuthold.
       
       Ver.di kontert, es sei ein wichtiges Gut, dass nach vielen Jahren der
       Auseinandersetzung endlich der [4][gesetzliche Anspruch auf Teilzeit]
       erreicht wurde. Dieser Anspruch auf Teilzeitarbeit müsse ohne Wenn und Aber
       in allen betrieblichen Bereichen umgesetzt werden – auch im gewerblichen.
       
       „Es kann nicht sein, dass sich große Betriebe wie Eurogate dem entziehen
       und damit immer noch das ‚alte Modell‘ des männlichen Ernährers
       voraussetzen,“ kritisiert Frieß. Teilzeit und die damit verbundene
       Vereinbarkeit von Beruf und Familie sei auch in diesen Bereichen
       realisierbar und möglich, „die Geschäftsführung sollte sich das
       Gleichbehandlungsgesetz in Zukunft unter das Kopfkissen legen“, schimpft
       Frieß. „Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen zur diskriminierungsfreien
       Gestaltung der Arbeit – das gelte auch für Eurokai.“
       
       ## Sie sieht ihr Kind wochenlang nur kurz vor der Schule
       
       Aufgrund des Änderungskündigung ist Heike R. zurzeit dazu verdonnert, eine
       Woche in der Frühschicht und zwei Wochen lang in der Spätschicht zu
       arbeiten, da sie aufgrund gesetzlicher Vorgaben als Mutter von der
       Nachtschicht ausgenommen ist. „Das bedeutet, dass ich zwei Wochen lang
       nicht vor 24 Uhr zu Hause bin und das Kind bestenfalls morgens eine Stunde
       vor der Schule sehe“, berichtet sie.
       
       Dass Eurogate auf 8,5 Stunden pro Schicht beharre, könne sie notfalls
       akzeptieren, sagt R. Aber die ständige Spätarbeit sei mit der Erziehung
       ihres Kindes nicht zu vereinbaren. Darüber muss nun das
       Landesarbeitsgericht am 15. März in der Berufungsverhandlung gegen Eurokai
       entscheiden.
       
       „Schluss mit der Schikane gegen die Kollegin Heike R. und die sofortige
       Rücknahme der Änderungskündigung“, fordert auch der Landesfrauenrat der
       Gewerkschaft Ver.di in einer Resolution. „Das Recht auf Teilzeitarbeit im
       Hafen würde nicht nur der Kollegin nützen, sondern auch Vätern, die im
       Hafen arbeiten und sich für ihre Kinder verantwortlich fühlen“, sagt die
       Frauenrats-Vorsitzende Karin Schönewolf.
       
       „Das Beispiel Heike R. zeigt, wie tief die [5][strukturelle Diskriminierung
       von Frauen und Eltern] trotz aller guten Vorsätze und gesetzlichen
       Regelungen noch immer unsere Gesellschaft prägt“, konstatiert die
       stellvertretende Ver.di-Landesbezirksleiterin Sandra Goldschmidt. „Deshalb
       ist es um so wichtiger, dass wir solidarisch hinter jedem Einzelfall
       stellen.“
       
       15 Feb 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Mangel-an-Pflegekraeften-behebbar/!5745075
 (DIR) [2] https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/teilzeitarbeitsgesetz/
 (DIR) [3] http://www.eurogate.de/
 (DIR) [4] https://www.verdi.de/service/fragen-antworten/++co++e41ad074-ab97-11e0-652e-00093d114afd
 (DIR) [5] /Optionszeiten-fuer-Arbeitnehmerinnen/!5676404
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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