# taz.de -- EuGH zu Rundfunkbeitrag: 17,50 Euro in bar
       
       > Der EuGH lässt nationale Gesetze zum Barzahlungsrecht zu. Kann der
       > Rundfunkbeitrag bald ohne Bankkonto beglichen werden?
       
 (IMG) Bild: Zahlung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro pro Monat bald auch in bar möglich?
       
       [1][Der Rundfunkbeitrag] kann bald wohl auch mit Bargeld bezahlt werden.
       Das folgt aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das
       allerdings noch vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig umgesetzt werden
       muss.
       
       Derzeit ist die Zahlung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro pro Monat nur
       bargeldlos möglich. Dies sieht zum Beispiel die Satzung des Hessischen
       Rundfunks (HR) vor. Sie lässt nur die Wahl zwischen Einzugsermächtigung und
       Überweisung.
       
       Dagegen klagte der Journalist Norbert Häring, der sich für die Verteidigung
       des Bargelds einsetzt. Von ihm stammt das Buch „Schönes neues Geld – Uns
       droht eine totalitäre Weltwährung“. Nur Bargeld gewähre „finanzielle
       Privatsphäre“, weil der Staat dabei nicht jede Zahlung nachvollziehen kann.
       
       Der Rechtsstreit zog sich durch die Instanzen, bis hin zum
       Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Die Leipziger Richter hielten die
       Satzung des Hessischen Rundfunks für rechtswidrig, weil sie gegen das
       Bundesbankgesetz verstoße. Dort heißt es: „Auf Euro lautende Banknoten sind
       das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“ (Paragraf 14). Diese
       Norm verpflichte öffentliche Stellen zur Annahme von Bargeld, so das
       Bundesverwaltungsgericht.
       
       ## Prüfung durch BVerwG
       
       Weil der Euro aber eine EU-Währung ist, fragte das BVerwG den EuGH in
       Luxemburg, ob Deutschland überhaupt eine derartige gesetzliche Regel
       beschließen durfte.
       
       Der EuGH sieht darin nun kein Problem. Zwar dürfen Regeln zum Status des
       Euro nur auf EU-Ebene festgelegt werden. Dabei gehe es aber zum Beispiel
       darum, auszuschließen, dass in der EU neben dem Euro auch andere
       Zahlungsmittel wie der Dollar, der Rubel oder [2][Bitcoins] zugelassen
       werden. Die Mitgliedsstaaten durften dagegen durchaus eine Regel
       beschließen, die öffentliche Stellen zur Annahme von Euro als Bargeld
       verpflichtet, so der EuGH. Wenn das BVerwG an seiner Auslegung des
       Bundesbankgesetzes festhält, dann wird Häring den Prozess wohl gewinnen.
       Nur wenn das BVerwG das Bundesbankgesetz in diesem Fall doch nicht für
       anwendbar hält, kommt es auf die weiteren Vorgaben des EuGH an.
       
       Danach kann ein Mitgliedstaat auch Ausnahmen vom Recht auf Barzahlung
       vorsehen, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt, zum Beispiel um
       Verwaltungsvorgänge zu vereinfachen und Kosten zu sparen. Dann könnte auch
       die HR-Satzung zulässig sein. Das BVerwG müsste dann nur prüfen, ob ein
       völliges Barzahlungsverbot verhältnismäßig ist, weil es ja auch Menschen
       ohne Bankkonto gibt.
       
       26 Jan 2021
       
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