# taz.de -- Privatklinik gegen Betriebsrätin: Zu engagiert für den Chef
       
       > Eine Hamburger Privatklinik versucht, eine Krankenpflegerin loszuwerden.
       > Sie ist zugleich Betriebsrätin. Der Konzern unterstellt ihr Betrug.
       
 (IMG) Bild: Schicke Hamburger Privatklinik mit eisigem Betriebsklima: Atos Klinik Fleetinsel
       
       Hamburg taz | Betriebsrät*innen, nicht nur im Gesundheitsbereich, haben in
       der Coronapandemie viel zu tun. Kurzarbeit, Hygienekonzepte, Verlagerung
       von Arbeit in Privaträume und der [1][Schutz vor dem Virus am Arbeitsplatz]
       – das alles sind Bereiche, in denen die Vertreter*innen der Belegschaft
       darauf achten müssen, dass die Rechte der Arbeiter*innen gewahrt
       werden. Dass das nicht allen Arbeitgeber*innen gefällt, ist klar, aber
       manche kommen offenbar besonders schlecht damit zurecht.
       
       Die Hamburger Privatklinik Fleetinsel versucht derzeit auf gerichtlichem
       Weg, eine unbequeme Betriebsrätin loszuwerden. Der Konzern Atos, der die
       Klinik betreibt, wirft ihr vor, Tätigkeiten für den Betriebsrat außerhalb
       ihrer regulären Arbeitszeit verrichtet und auch noch dabei betrogen zu
       haben.
       
       Eigentlich müssen [2][betriebsrätliche Tätigkeiten] während der normalen
       Arbeitszeit erledigt werden, jedenfalls in Regelbetrieben. In einer Klinik
       geht das meistens nicht, es findet dort kein Regel-, sondern Schichtbetrieb
       statt und die vom Pflegepersonal zu erledigenden Aufgaben lassen meistens
       keinen Spielraum – etwa für die Arbeit im Betriebsrat.
       
       Zahlreichen solchen Aufgaben aber ging die Krankenpflegerin Anja C. nach:
       Sie war an der Gründung des Betriebsrats der Klinik Fleetinsel beteiligt,
       war Sprecherin des Wirtschaftsausschusses, außerdem zuständig für Arbeits-
       und Gesundheitsschutz, wechselte später in die Arbeitsgruppe
       Öffentlichkeitsarbeit und ließ sich im August 2020 zur stellvertretenden
       Konzernbetriebsratsvorsitzenden wählen. Sie kümmerte sich um all das in
       ihrer Freizeit, von zu Hause aus – so erlaubt es auch das
       Betriebsverfassungsgesetz. Von Januar bis September stellte sie ihrem
       Arbeitgeber dafür 184,35 Stunden in Rechnung.
       
       ## Sonntagsarbeit? Verdächtig
       
       Das wirft ihr die Konzernführung nun vor und verdächtigt sie, zu viele
       Stunden angegeben zu haben. C. habe „falsche Arbeitszeiten zur
       Erschleichung von Arbeitsbefreiung vorgetäuscht, indem sie (…) Zeiten für
       Betriebsratsarbeit vorgetäuscht hat, die sie tatsächlich nicht (…)
       geleistet hat“, schreiben die von Atos beauftragten Rechtsanwält*innen
       dem Gericht. Auch, dass C. die Stunden häufig an Sonn- und Feiertagen
       veranschlagte, bemängelt die Konzernführung.
       
       Gegenüber der taz sagte Anja C., die Vorwürfe seien unberechtigt. Der
       Einsatz an Sonn- und Feiertagen sei durch den Schichtbetrieb und zum Wohl
       der Patient*innen und Kolleg*innen geschehen. „Der Eindruck, man
       will mich einfach loswerden, ist doch sehr deutlich“, sagt sie.
       
       Unter ihrer Mitwirkung hat der Betriebsrat ein Verfahren gegen diverse
       personelle Maßnahmen der Klinikleitung eingeleitet – also gegen
       Einstellungen und Kündigungen, an denen Atos die Belegschaft nicht
       beteiligt hatte, obwohl das Unternehmen es hätte tun müssen.
       
       Auf die Nachfrage der taz, welche Anhaltspunkte die Atos-Gruppe für den
       Betrugsverdacht gegen C. habe, möchte sich der Konzern nicht äußern. Man
       wolle die Entscheidung des Gerichts abwarten. Den Vorwurf, Atos wolle
       [3][eine unbequeme Betriebsrätin loswerden], weist eine Sprecherin aber von
       sich: „Wir streben grundsätzlich ein enges Verhältnis zu unseren
       Betriebsräten an. Dabei kann es vorkommen, dass Sachverhalte kontrovers
       diskutiert werden.“ Dies empfinde man jedoch nicht als unbequem, sondern
       „als notwendig, um weitere Optimierungen vorzunehmen.“
       
       ## „Die Vorwürfe sind konstruiert“
       
       Dem Arbeitsrechtsanwalt Simon Dilcher kommt die Argumentation der
       Unternehmensführung bekannt vor. Er vertritt den Betriebsrat vor Gericht.
       „Das sind konstruierte Standardvorwürfe, um Betriebsräte unschädlich zu
       machen“, sagt er. Dabei seien die Vorwürfe inhaltlich absurd. Das von C.
       veranschlagte Zeitkontingent sei sogar noch niedrig, gemessen an den ganzen
       Tätigkeiten, denen C. als Betriebsrätin nachgegangen sei. Und eine
       Erledigung innerhalb der Arbeitszeiten sei aufgrund der Schichtdienste
       zudem meist nicht möglich.
       
       „Die Vorwürfe sind konstruiert und rechtlich nicht ausreichend für eine
       fristlose Kündigung“, sagt er. Auch der Konzernführung müsse klar sein,
       dass sie damit vor Gericht nicht durchkomme, meint Dilcher – was darauf
       hinweise, dass hier Machtspielchen gespielt würden, um auch andere
       Betriebsratsmitglieder einzuschüchtern. „Da wird versucht, psychischen
       Druck auszuüben“, vermutet der Anwalt.
       
       Auch [4][die Gewerkschaft Ver.di] kritisiert das Vorgehen des Konzerns. „Es
       ist ein maximaler Angriff auf die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten“,
       ordnet die Gewerkschaftssekretärin Kathrin Restoff das Verhalten der
       Atos-Chef*innen ein. „In diesen schwierigen Zeiten zu versuchen, eine
       Betriebsrätin loszuwerden, wirft kein gutes Licht auf den Konzern.“ Auch
       Restoff glaubt, dass es der Klinikleitung um Einschüchterung geht.
       
       Der Chief Operating Officer von Atos, Lars Timm, der seit einem Jahr einer
       von drei Geschäftsführern ist, sei zudem kein Unbekannter. Zuletzt war er
       als Regionalgeschäftsführer des privaten Gesundheitskonzerns Ameos tätig.
       Dort soll er laut Ver.di 14 fristlose Kündigungen als Reaktion auf
       Warnstreiks verantwortet haben.
       
       10 Feb 2021
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Katharina Schipkowski
       
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