# taz.de -- Repressionen gegen Krimtataren: Langjährige Haftstrafen
       
       > Ein russisches Gericht spricht drei Angeklagte der Gründung einer
       > terroristischen Vereinigung schuldig. Beobachter ziehen Parallelen zur
       > Stalin-Zeit.
       
 (IMG) Bild: Im russischen Rostow-am-Don hat ein Gericht drei Krimtataren zu langjährige Haftstrafen verurteilt
       
       Mönchengladbach taz | Ein Gericht im russischen Rostow-am-Don hat drei
       Krimtataren zu insgesamt [1][48 Jahren Freiheitsentzug] verurteilt. Die
       drei wurden für schuldig befunden, 2017 in der Stadt Belogorsk auf der Krim
       „eine Zelle der terroristischen Organisation ‚Partei des islamischen
       Widerstands Hizb ut-Tahrir‘ gegründet zu haben“.
       
       Bis zu ihrer Festnahme am 10. Juni 2019 hätten sie, so die Anklage, „Ideen
       der terroristischen Organisation verbreitet und gleichzeitig unter
       Bewohnern der Krim Werbung für eine Mitgliedschaft in dieser Gruppierung
       geworben“. Zudem hätten sie den Boden für eine gewaltsame Änderung der
       verfassungsmäßigen Ordnung der Russischen Föderation vorbereiten wollen, so
       die Anklage.
       
       Während der Gerichtsverhandlung protestierten 50 Krimtataren vor dem
       Gerichtsgebäude. Tags zuvor hatten russische Polizisten 30 weitere
       Krimtataren auf der Krim-Brücke zwischen den Städten Kertsch und Taman
       vorübergehend festgenommen und die ganze Nacht in Gewahrsam gehalten. In
       der Folge hatten sie das Gerichtsgebäude von Rostow-am-Don nicht mehr
       rechtzeitig erreichen können.
       
       Enwer Omerow wurde zu 18 Jahren, Ajder Dschepparow zu 17 Jahren und Risa
       Omerow zu 13 Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Alle drei wiesen die
       Vorwürfe zurück. Ihre Anwälte kündigten Berufung an. Die russische
       Menschenrechtsorganisation Memorial hat die Verurteilten zu politischen
       Gefangenen erklärt und ihre Freilassung gefordert.
       
       ## Erinnerung an 1944
       
       In seinem Schlusswort hatte der Angeklagte Enwer Omerow erklärt, dass er
       und seine Mitgefangenen niemals Überlegungen zu Terroranschlägen angestellt
       hätten. „Laut Statistik begehen auch christliche Organisationen
       Terroranschläge. Trotzdem spricht niemand von einem christlichen
       Terrorismus. Das ist richtig so. Und genauso ist es gegenüber unserer
       Religion nicht akzeptabel von einem ‚islamischen Terrorismus‘ oder einer
       ‚kriegerischen Ideologie‘ zu sprechen. Terrorismus hat keine Religion. Der
       Islam verbietet derartige verbrecherische Handlungen und betrachtet sie als
       schwere Sünde.“ Omerow sieht die aktuellen Verfolgungen der Krimtataren in
       einer Tradition der Deportation der [2][Krimtataren] durch Stalin 1944.
       
       Auch Boris Sacharow von der „Menschenrechtsgruppe Charkiw“ sieht in dem
       jüngsten Urteil Parallelen zum Vorgehen gegen Andersdenkende in der
       Sowjetunion. „Doch die aktuellen Verfolgungen der Krimtataren gehen noch
       über die Repressionen der Sowjetzeit hinaus“, so Sacharow gegenüber der
       taz. „Inzwischen ist in Putins Russland Folter in der Haft an der
       Tagesordnung.“ Verurteilungen zu Haftstrafen von 17 und 18 Jahren habe es
       auch in der Sowjetunion nach Stalin gegen Andersdenkende nicht gegeben.
       
       Sacharow beschreibt Hizb ut-Tahrir als eine friedliche islamische Partei.
       „Als Jude trage ich den Schmerz des Holocaust in mir. Aber ein Staat hat
       nicht das Recht, Meinungen in Friedenszeiten einzuschränken oder Menschen
       wegen ihrer Meinung zu verfolgen“, so Sacharow.
       
       Laut Maria Tomak von der ukrainischen „Medieninitiative für Menschenrechte“
       seien derzeit 103 BewohnerInnen der Krim politische Gefangene in Russland,
       davon 76 Krimtataren.
       
       14 Jan 2021
       
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