# taz.de -- Rekordbußgeld für Notebooksbilliger: Computerladen is watching you
       
       > Der Elektronikhändler Notebooksbilliger soll 10,4 Millionen Euro Strafe
       > zahlen. Das Unternehmen hat jahrelang Mitarbeiter und Kunden
       > videoüberwacht.
       
 (IMG) Bild: Die Überwachung von Mitarbeitern hat Grenzen – auch in der Elektronikbranche
       
       Hannover taz | Es ist die höchste Geldbuße, die [1][Niedersachsens
       Landesdatenschutzbeauftragte (LfD), Barbara Thiel], überhaupt je verhängt
       hat: 10,4 Millionen Euro fordert sie von dem Elektronikhändler
       notebooksbilliger.de. Der Vorwurf: „Das Unternehmen hat über mindestens
       zwei Jahre seine Beschäftigten per Video überwacht, ohne dass dafür eine
       Rechtsgrundlage vorlag. Die unzulässigen Kameras erfassten unter anderem
       Arbeitsplätze, Verkaufsräume, Lager und Aufenthaltsbereiche.“
       
       Die Datenschutzbeauftragte störte sich vor allem an dem Generalverdacht,
       der damit gegenüber Mitarbeitern ausgesprochen werde. „Unternehmen müssen
       verstehen, dass sie mit einer solch intensiven Videoüberwachung massiv
       gegen die Rechte ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstoßen“,
       erklärte Thiel.
       
       Sie verweist auf die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts zu diesen
       Fragen, in denen die Videoüberwachung auch deshalb als besonders intensiver
       Eingriff in das Persönlichkeitsrecht gewertet wird, weil die Betroffenen
       damit permanent unter Druck gesetzt werden, ihr Verhalten kontrollieren zu
       müssen.
       
       Zur Verhinderung von Diebstählen gäbe es mildere Mittel wie etwa
       stichprobenartige Taschenkontrollen, sagt die Datenschutzbeauftragte.
       Videoüberwachung sei – wenn überhaupt – nur vorübergehend, bei einem
       konkreten Verdacht gegen einzelne Mitarbeiter zulässig. Aber keineswegs wie
       hier anlasslos, rund um die Uhr und dann auch noch mit Aufzeichnungen, die
       60 Tage lang gespeichert wurden.
       
       Bei notebooksbilliger.de, das in den vergangenen Jahren auch Filialen in
       einigen Großstädten eröffnet hat, obwohl es als Onlinehändler groß geworden
       ist, waren auch Kunden und Kundinnen betroffen: Einige Kameras waren auf
       Sitzgelegenheiten im Verkaufsraum gerichtet.
       
       ## Das Unternehmen fühlt sich zu unrecht angeprangert
       
       Das Unternehmen wehrt sich gegen die Vorwürfe und äußert sich schockiert
       über die Höhe der Strafe. Seit 2017 sei man mit der
       Landesdatenschutzbeauftragten im Gespräch, um den Einsatz der Videokameras
       DSGVO-konform zu gestalten.
       
       Sie würden benutzt um den Warenfluss bei Lagerung, Verkauf und Versand der
       hochwertigen IT-Produkte zu verfolgen. Bei verschwundener oder beschädigter
       Ware würden die gespeicherten Aufzeichnungen allenfalls nachträglich auf
       Hinweise untersucht. Dieses Vorgehen sei bei Versand- und
       Logistikunternehmen Standard.
       
       Zu keinem Zeitpunkt sei das Videosystem darauf ausgerichtet gewesen, das
       Verhalten der Mitarbeiter oder deren Leistungen zu überwachen. Hier solle
       wohl ein Exempel statuiert werden, mutmaßt CEO Oliver Hellmold in einer
       umgehend verbreiteten Presseerklärung.
       
       Das mittelständische Unternehmen aus der Kleinstadt Sarstedt (zwischen
       Hannover und Hildesheim) gehört zu den ganz großen Playern im
       Elektronikhandel. Mit einem Umsatz von rund einer Milliarde Euro lag es
       2019 noch vor Media Markt und Saturn.
       
       Der Bußgeldbescheid ging notebooksbilliger bereits im Dezember zu. Das
       Unternehmen hat Widerspruch eingelegt und beklagt insbesondere, es habe gar
       keine ausreichende Vor-Ort-Prüfung stattgefunden. Die sei angesichts der
       eingereichten Unterlagen aber auch nicht nötig gewesen, sagt die
       Datenschutzbeauftragte. Mittlerweile habe das Unternehmen seine
       Videoüberwachung rechtmäßig ausgestaltet und dies auch nachgewiesen.
       
       Grundsätzlich ermöglicht [2][die DSGVO] es den Aufsichtsbehörden, Geldbußen
       von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des gesamten weltweit
       erzielten Jahresumsatzes eines Unternehmens zu verhängen – je nachdem,
       welcher Betrag höher ist.
       
       8 Jan 2021
       
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