# taz.de -- Streit um Bürgschaften für Syrer*innen: Hamburg stellt sich stur
       
       > In vielen Bundesländern sehen die Behörden davon ab, Geld von
       > Bürger*innen zu fordern, die für Syrer*innen bürgten. Hamburg hingegen
       > hält daran fest.
       
 (IMG) Bild: Eine Bürgschaft kann Leben retten, weil eine Einreise per Flugzeug damit möglich wird
       
       Hamburg taz | Vielen Syrer*innen haben die Landesaufnahmeprogramme
       wahrscheinlich das Leben gerettet. Über sogenannte
       Verpflichtungserklärungen sicherten im Jahr 2015 und in den Jahren davor
       und danach Zehntausende Privatpersonen und Institutionen zu, für den
       Lebensunterhalt der Geflüchteten in Deutschland aufzukommen.
       
       Und zwar so lange, bis diese hier einen Asylstatus und damit ein Recht auf
       Sozialleistungen in Deutschland zugesprochen bekamen. Auf diese Weise
       konnten Syrer*innen Familienangehörige per Flugzeug nachholen, statt sie
       dem Todestrip über das Mittelmeer auszusetzen.
       
       Viele der Bürg*innen [1][mussten sich danach allerdings vor Gericht mit den
       Sozialämtern] auseinandersetzen. Der Streitpunkt ist bei allen betroffenen
       Bürg*innen die Frage, wie lange ihre finanzielle Verpflichtung eigentlich
       gilt. Der entsprechende Paragraf im Aufenthaltsgesetz beantwortete diese
       Frage damals nicht.
       
       Beim Unterschreiben gingen die Bürg*innen davon aus, dass ihre
       Verpflichtung enden würde, sobald die Geflüchteten anerkannt und damit
       sozialleistungsberechtigt würden. Vor Gericht bekamen sie damit zum Teil
       Recht. In Hamburg ist dazu bisher noch nichts entschieden worden. Der erste
       Fall wird am Montag vor dem Verwaltungsgericht verhandelt.
       
       ## Nach fünf Monaten kam der erste Zahlungsbescheid
       
       Michael N. (Name geändert), der am Montag als Kläger gegen die Stadt
       Hamburg vor Gericht steht, unterstützte zusammen mit einem Freundeskreis
       die Familie von Fathi Mustafa. Er konnte daher seine Eltern, seine beiden
       Brüder und seine Oma auf legalem Weg nach Deutschland nachholen. Michael N.
       bürgte für Mustafas Oma. Im Oktober 2015 unterschrieb er die Verpflichtung,
       im Januar 2016 landete die Syrerin in Hamburg. „Es war eine gute
       Möglichkeit zu helfen“, sagt N.
       
       Ein Jahr nach ihrer Ankunft bekam Mustafas Großmutter den subsidären
       Schutzstatus und damit einen Anspruch auf Grundsicherung zugesprochen. Fünf
       Monate später flatterte der erste Zahlungsbescheid bei N. ins Haus. Er
       legte Widerspruch ein und vereinbarte mit der Rechtsabteilung der Behörde,
       die Zahlung zu stunden, bis das Gericht darüber entschieden hat. Für ihn
       geht es um 14.760 Euro.
       
       Mittlerweile hat die Gesetzgeberin den Paragrafen im Aufenthaltsgesetz
       geändert, seit August 2016 heißt es dort explizit, dass die finanzielle
       Verpflichtung nicht mit einem positiven Asylbescheid endet, sondern künftig
       für fünf Jahre gilt. Vor diesem Zeitpunkt abgeschlossene Bürgschaften, wie
       die von N., befristete sie rückwirkend auf drei Jahre. [2][Das
       Bundesverwaltungsgericht bestätigte den Anspruch der Jobcenter,] bereits
       ausgezahlte Gelder von den Bürgen zurückzufordern.
       
       Aber die Oberverwaltungsgerichte der Länder fanden trotzdem Lösungen, die
       Bürg*innen nicht im Regen stehen zu lassen, wie es unter anderem auch der
       niedersächsische Innenminister [3][Boris Pistorius (SPD) gefordert hatte].
       Letztlich stellt sich in jedem einzelnen Fall die Frage, von welchem
       Gültigkeitszeitraum eine objektive Beobachterin zu dem Zeitpunkt ausgehen
       musste, zu dem ein Bürge oder eine Bürgin die Verpflichtung unterschreibt.
       
       ## Der Richter will Michael N. Recht geben
       
       Laut der Anwältin Cornelia Ganten-Lange, die Michael N. bei der Verhandlung
       am Montag vertritt, stellte der zuständige Verwaltungsrichter bereits in
       Aussicht, der Einschätzung des Klägers zu folgen. Das bedeutet, dass
       Michael N. wohl Recht bekommen wird. Ganten-Lange versteht daher nicht,
       warum das Amt daraufhin trotzdem nicht von der Forderung absah, sondern es
       auf die Verhandlung ankommen lässt. Vor allem auch deshalb, weil
       Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Januar 2019 [4][die Jobcenter
       anwies, von den Forderungen gegenüber den Bürg*innen abzusehen].
       
       Der Fall von N. liegt allerdings noch etwas anders, weil hier das
       Grundsicherungsamt des Hamburger Bezirks Altona zuständig ist. Trotzdem:
       „Auf Bundesebene wurde ein politischer Strich unter die Forderungen
       gezogen“, sagt Anwältin Ganten-Lange. In Schleswig-Holstein etwa sehen die
       Behörden von den Forderungen ab. In Niedersachsen entschied das
       Oberverwaltungsgericht Lüneburg zugunsten der Bürg*innen, [5][andere
       Verwaltungsgerichte folgten dem Urteilsspruch], obwohl er nicht bindend
       ist. „Nur Hamburg stellt sich quer“, sagt Ganten-Lange. Das Bezirksamt
       Altona äußerte sich am Donnerstag nicht zu dem laufenden Verfahren.
       
       Für Fathi Mustafa ist es nicht nachzuvollziehen, dass die Bürg*innen, die
       ermöglichten, dass seine Familie auf sicherem Wege nach Deutschland kommen
       konnte, nun vor Gericht ziehen müssen. „Es war doch alles legal“, sagt
       Mustafa. Er findet den Streit auch politisch falsch. „Diese Menschen haben
       Leben gerettet, sie verdienen das nicht. Sie müssten vielmehr als Helden
       anerkannt werden“, fordert er.
       
       Für Michael N. ist das Hin und Her mit der Behörde zwar nervig, aber nicht
       überraschend. „Der Staat ist nach der Menschenrechtskonvention und der
       europäischen Gesetzeslage verpflichtet, Asyl zu gewähren, aber er wälzt die
       Verantwortung auf die Bürger ab“, kritisiert er. Das passe in das große
       Gesamtbild, wie in Deutschland mit Asylrechten umgegangen werde.
       
       7 Jan 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Fluechtlings-Buergen-zur-Kasse-gebeten/!5563865
 (DIR) [2] https://www.bverwg.de/260117U1C10.16.0
 (DIR) [3] /Jobcenter-wollen-Geld-von-Buergen/!5483983
 (DIR) [4] /Forderungen-an-Fluechtlingsbuergen/!5565413
 (DIR) [5] https://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Niedersachsen/Oberverwaltungsgericht-Lueneburg-Geldforderungen-an-Fluechtlingsbuergen-waren-unrechtmaessig
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Katharina Schipkowski
       
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