# taz.de -- Alltagsrassismus in der Kneipe: Ermittlungen eingestellt
       
       > Das Bündnis „Bremerhaven bleibt bunt“ hat erfolglos Anzeige erstattet
       > gegen einen Wirt, der auf seiner Getränkekarte „Bimbo“ anbietet.
       
 (IMG) Bild: Bei manchen Kneipen wäre es kein Verlust, wenn sie auch nach dem Lockdown geschlossen blieben
       
       Hamburg taz | Wenn die Bremerhavener „Union-Stuben“ nach dem Lockdown
       wieder geöffnet haben, wird dort wohl ein umstrittenes Getränk besonders
       häufig bestellt werden: ein Mix aus Lakritz, Wodka und Türkischem Pfeffer,
       Preis: 1,80 Euro, Name: „Bimbo“. Der Geschäftsführer der Gaststätte nebst
       Kiosk darf die Mischung mit der rassistischen Bezeichnung weiter anbieten.
       Das Bündnis „Bremerhaven bliebt bunt“ hatte Anzeige erstattet. Ohne Erfolg:
       Die Staatsanwaltschaft Bremen hat die Ermittlungen eingestellt.
       
       Zu Weihnachten erreichte das Bündnis ein zweiseitiges Schreiben der
       Staatsanwaltschaft. Strafrechtlich, so heißt es darin, sei „die bloße
       Verwendung eines diskriminierenden, beleidigenden Begriffs noch kein
       Angriff auf die Menschenwürde“ und es hätten sich „auch keine ausreichenden
       Anhaltspunkte für böswilliges Verächtlichmachen“ ergeben, gibt das Bündnis
       das Schreiben wieder.
       
       „Man fragt sich, wie der Verfasser zu diesen Schlussfolgerungen gekommen
       ist“, sagt Hannelore Beutel vom Bündnis, die Anzeige erstattet hatte. Und
       sie sagt weiter: „Bereits das aufmerksame Lesen der Presse und ein Blick in
       die sozialen Medien hätte gereicht, um zu erkennen, dass die ‚Union Stuben‘
       gerne von Leuten besucht wird, die aus ihrer rechten und rassistischen
       Einstellung kein Geheimnis machen.“
       
       Im Juli vergangenen Jahres war das Bündnis auf das Getränk auf der Karte
       aufmerksam geworden. Neben dem Namen: eine Karikatur, eine schwarze, dicke
       Figur mit breiten roten Lippen. Die Figur trägt einen Pullover, auf dem
       „Bimbo“ steht, und eine zerfranste Hose.
       
       ## Einladung, rassistisch zu sprechen
       
       „Der Begriff ist im Kontext mit dem Bild zu sehen, wo Sprache und Bild sich
       wechselseitig verstärken. Auf klassische, rassistische Weise werden da
       körperliche Merkmale hervorgehoben“, sagte Silke Betscher damals der taz.
       
       Für die Ethnologin und Kulturwissenschaftlerin an der Universität Bremen
       ist die Abbildung ein „klassischer Fall von Alltagsrassismus und kolonialen
       Stereotypen“. Der Begriff „Bimbo“ sei in Deutschland in der Kolonialzeit
       populär geworden, eben auch als diskriminierende Bezeichnung für Menschen
       vom afrikanischen Kontinent. Die Verwendung auf der Karte sei „eine
       Einladung dazu, rassistisch zu sprechen“, so Betscher.
       
       Diese Einschätzung teilt Sönke Florian Gerhold, Professor für Strafrecht an
       der Universität Bremen auch. „Diese Getränkekarte mag geschmacklos und
       politisch nicht korrekt sein“, sagt er. Den Straftatbestand der Beleidigung
       erfülle sie jedoch nicht. Auch volksverhetzend sei sie nicht, da eine
       ausreichend abgrenzbare Personengruppe betroffen sein müsste.
       
       Auf Facebook platzierte der Geschäftsführer der Gaststätte daraufhin „aus
       aktuellem Anlass der hitzigen Diskussion“ eine Werbung für ein neues
       Getränk: „Rotgrüner Faschist“. Zur Illustration bildete er eine
       Mussolini-Figur ab, mit einer Aufschrift, die die Nachnamen des
       italienischen Faschisten und der Anzeigeerstatterin kombiniert: „Damit
       einem auch nachhaltig klar wird, was einem hier seinem Geschmack
       aufzwängt.“ Gegen die Einstellung der Ermittlungen will das Bündnis
       Beschwerde einlegen.
       
       7 Jan 2021
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Speit
       
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       Karte, bebildert mit einer rassistischen Karikatur. Justiziabel ist das
       nicht.